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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse, Entwurfsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Entwurfsbeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Entwurfsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 497-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse, Entwurfsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 497-IX 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde das Neubauvorhaben der Firma Greven vorgestellt. Vom Ausschuss wurden die erforderlichen Beschlüsse zur Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand eine Vorstellung und Erörterung des Vorhabens bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung statt, die Niederschrift ist beigefügt. Im Anschluss daran sind bisher keine weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt. Im Weiteren sind die Abwägungsbeschlüsse zu diesen Stellungnahmen und der Entwurfsbeschluss zu fassen. Der erster Planentwurf ist beigefügt. Hinsichtlich der Begründung und den textlichen Festsetzungen wird auf die Unterlagen aus der RD 480 verwiesen. Derzeit sind diese in Überarbeitung. Es fehlen noch die nachfolgend aufgeführten gutachterlichen Untersuchungen: - Prognose der Schallimmissionen ausgehend von der neuen Veresterungsanlage VE 4 der Peter Greven GmbH Bad Münstereifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ 5. Änderung - Umweltbericht Sobald diese vorliegen erfolgt eine Modifizierung der Entwurfsunterlagen, die dann spätestens bis zur Sitzung des Rates vorgelegt werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anl. der frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.