Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 497-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Entwurfsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 497-IX
1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde das Neubauvorhaben der Firma Greven vorgestellt.
Vom Ausschuss wurden die erforderlichen Beschlüsse zur Durchführung der Verfahren gem. § 3
Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit fand eine Vorstellung und Erörterung des Vorhabens bei einer entsprechenden
Informationsveranstaltung statt, die Niederschrift ist beigefügt.
Im Anschluss daran sind bisher keine weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt.
Im Weiteren sind die Abwägungsbeschlüsse zu diesen Stellungnahmen und der
Entwurfsbeschluss zu fassen.
Der erster Planentwurf ist beigefügt. Hinsichtlich der Begründung und den textlichen
Festsetzungen wird auf die Unterlagen aus der RD 480 verwiesen.
Derzeit sind diese in Überarbeitung. Es fehlen noch die nachfolgend aufgeführten gutachterlichen
Untersuchungen:
- Prognose der Schallimmissionen ausgehend von der neuen Veresterungsanlage VE 4 der Peter
Greven GmbH Bad Münstereifel
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ 5.
Änderung
- Umweltbericht
Sobald diese vorliegen erfolgt eine Modifizierung der Entwurfsunterlagen, die dann
spätestens bis zur Sitzung des Rates vorgelegt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anl. der frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.