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Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
172 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Bad Münstereifel, den 19.04.2011 Nr. der Ratsdrucksache: 492-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Termin 28.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld“ und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Entertainmentcenters mit 6 Konzessionen auf einer Fläche von 1.000qm für das Gebäude Kölner Str. 55 vor. Zudem gibt es eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Entertainmentcenters mit 3 Konzessionen auf einer Fläche von 445 qm für das Gebäude Kölner Str. 172. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind diese Einrichtungen derzeit zulässig. Die Festsetzungen wurden getroffen, um den Stadtkern von Bad Münstereifel mit den Schulen, sozialen, kirchlichen Einrichtungen und den Kureinrichtungen von solchen unverträglichen Nutzungen freizuhalten. Aus städtebaulicher Sicht sind die beabsichtigen Ansiedlungen jedoch in der Größe und Häufung hinterfragungswürdig. Hier sollte ein Konzept erstellt werden, um die Entwicklungen steuern zu können. Seite 2 von Ratsdrucksache 492-IX Aus diesem Grund sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden, damit auf der Grundlage des § 15 BauGB eine Zurückstellung für die vor vorliegenden Anträge beantragt werden kann. Die städtebauliche Erforderlichkeit begründet sich wie folgt: Es handelt sich hier gem. Bebauungsplan um ein Gewerbegebiet. Im kernstadtnahen Bereich von Bad Münstereifel ist das Angebot an Gewerbeflächen, die für die Entwicklung von Handel, Handwerk und Gewerbe dringend erforderlich sind, sehr begrenzt. Es ist somit umso mehr erforderlich, die vorhandenen Flächen auch für diese Nutzungen zu sichern. Handel, Handwerk und Gewerbe müssen hierdurch gestärkt werden. Darüber hinaus handelt es sich um Flächen, die eine wichtige Rolle spielen im Hinblick auf die anstehende Weiterentwicklung des Zentrenkonzepts der Stadt. Die Stadt Bad Münstereifel hat in 2008 ein solches Konzept beschlossen. Demnach liegt das Grundstück in einem Entwicklungsareal für zentrenverträglichen (großflächigen) Einzelhandel. Insbesondere das Areal Kölner Str. 55 mit einer Fläche von rd.9.440 qm dürfte hierbei nicht unbedeutend sein. Zudem machen die Entwicklungen der vergangenen Jahre im Bezug auf die Art und den Umfang von Spielhallen es erforderlich, hier lenkend in Form eines Konzepts einzugreifen. Das Konzept soll städtebaulich begründen, wie und wo die Ansiedlung von Spielhallen/Vergnügungsstätten verträglich ist. Dies ist u.a. erforderlich, um eine Häufung von Spielhallen in einzelnen Bereichen zu vermeiden damit nicht ein s.g. Trading-Down-Effekt entsteht. Es kann zu Qualitätsverlusten im Sinne von Nutzung, Gestaltung und sozialem Umfeld und von unverhältnismäßigen Störungen für das Umfeld (insbesondere auch durch Lärmbelastungen) kommen. Hierdurch wird der Charakter von Gewerbegebieten, Mischgebieten und Wohngebieten entwertet. Diesem ist aus städtebaulicher Sicht entgegen zu wirken. Dabei soll insgesamt das Spektrum der Vergnügungsstätte Gegenstand dieser Untersuchungen sein. Der Begriff „Vergnügungsstätte“ ist baurechtlich nicht näher definiert. Nach einer Kommentierung des Baugesetzbuches (BauGB) sind: "Vergnügungsstätten wirtschafts- und gewerberechtlich eine besondere Art von Gewerbebetrieben, bei denen - in unterschiedlicher Weise - die kommerzielle Unterhaltung der Besucher bzw. Kunden im Vordergrund steht. Sie sind durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb gekennzeichnet" (Definition nach Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand: Februar 2000, § 4 a BauNVO, RdNr. 58). Zu den Vergnügungsstätten zählen: Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken, Diskotheken, Nachtlokale, Varietés, Nacht- und Tanzbars, Striptease-Lokale, Peepshows, Kinos. Dadurch, dass Vergnügungsstätten eine eigene planungsrechtliche Nutzungsart bilden, sollen Gebiete, die überwiegend oder zumindest auch dem Wohnen dienen, vor den mit dem Betrieb von Vergnügungsstätten häufig gerade abends und nachts verbundenen Lärmbelästigungen geschützt werden. Neben den Spielhallen sollten daher alle Vergnügungsstätten untersucht werden. Möglicherweise ergibt das Konzept, dass Spielhallen, Vergnügungsstätten bis zu einer bestimmten Größenordnung auch im BP 5a möglich sein sollten. Mit der Zurückstellung gem. § 15 BauGB hat die Stadt Bad Münstereifel die Zeit, das Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten und eine städtebaulich verträgliche Steuerung von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet (Kernstadt) zu erreichen. Dies kann dazu führen, dass für weitere Bereiche des Stadtgebietes Bebauungspläne aufgestellt bzw. geändert werden müssen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 492-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez __________________________________________________________________________ 7. Beschluss: Entscheidung: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu entwickeln. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, das vorliegende Zentrenkonzept der Stadt weiterzuentwickeln. 3. Um zu verhindern, dass bei der Genehmigung der vorliegenden Anträge Entwicklungen ermöglicht werden, die diesen Konzepten, bzw. deren Umsetzungen entgegenstehen, bzw. in Teilen unmöglich machen, wird die Aufstellung zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, Nr. 5d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Bereich Flaches Feld“ und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“(tlw.) zum Ausschluss von Vergnügungsstätten beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf den im beigefügten Plan abgegrenzten Bereich an der Kölner Straße und am Bendenweg in Bad Münstereifel. Der beigefügte Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Da zu befürchten ist, das die Durchführung der Planung durch die beantragten Vorhaben bezgl. der Grundstücke Kölner Str. 172 und 55 unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde, wird der Bürgermeister beauftragt, nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben für die Dauer von zwölf Monaten auszusetzen. Bad Münstereifel, den 19.04.2011 Seite 4 von Ratsdrucksache 492-IX ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 5 von Ratsdrucksache 492-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: wird genehmigt.