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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 487-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 487-IX 1. Sachverhalt: Der Entwurf der Satzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg hat in der Zeit vom 9.05. bis 9.06.2011 offen gelegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Aufgrund der Anregungen hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Ausgleichsmaßnahmen wurden entsprechende Hinweise in den Satzungstext aufgenommen. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen ist, der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Gesetzliche Grundlage zur Aufstellung der Satzung ist das Baugesetzbuch. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden von den Antragstellern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anl. der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 3 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL:I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Ergänzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den Bereich Bielengasse in Mahlberg beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.