Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 487-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 487-IX
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der Satzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg hat in der Zeit vom 9.05. bis
9.06.2011 offen gelegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Hierzu sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Aufgrund der Anregungen
hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Ausgleichsmaßnahmen wurden
entsprechende Hinweise in den Satzungstext aufgenommen.
Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen ist, der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Gesetzliche Grundlage zur Aufstellung der Satzung ist das Baugesetzbuch.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden von den Antragstellern übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anl. der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden die
beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 3 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL:I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Ergänzungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel für den Bereich Bielengasse in Mahlberg beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.