Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
05.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2011
- Der Bürgermeister Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 568-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.07.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen
hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 568-IX
1. Sachverhalt:
Mit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr über die 31. Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung wurden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, auch
die überörtlichen Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) für die Benutzung der städt.
Kanalisation zur Oberflächenentwässerung finanziell heranzuziehen.
Allerdings ist die Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger auf die Zeit ab 01.01.2010 begrenzt
worden, weil der Beginn der Gebührenpflicht zum 01.01.2007 die Frage aufgeworfen hätte, ob es
sich noch um den Fall einer zulässigen Rückwirkung handele oder gegen die Gebührenerhebung
erfolgreich eingewendet werden könnte, eine Gebührenerhebung als Straßenbaulastträger nicht
erwarten zu brauchen.
Nach der zwischenzeitlichen Entwicklung der Rechtsprechung sollte eine solche Rückwirkung, wie
schon im Falle der Grundstückseigentümer, zulässig sein. Dieses sieht auch die Kommunal- und
Abwasserberatung (KuA) NRW so. Außerdem haben die anderen Gemeinden im Kreis die
rückwirkende Gebührenpflicht für die Straßenoberflächenentwässerung eingeführt.
Deshalb wird vorgeschlagen, die überörtlichen Straßenbaulastträger ab 01.01.2007 zu
Niederschlagswassergebühren heranzuziehen und dafür § 11 Abs. 10 der Beitrags- und
Gebührensatzung zu ergänzen (siehe Anlage 2).
Die Gebührensätze für die Straßenbaulastträger 2007 bis 2009 beruhen auf den mit der RD-Nr.
56-IX/Z-6 vorgelegten und beschlossenen Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen). Es
werden lediglich die Kosten der Straßenentwässerung durch die abflusswirksamen Flächen
dividiert. Die insoweit fortgeschriebenen Kalkulationen sind in der Anlage 1 beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Gebührenpflicht wird für die Straßenbaulastträger rückwirkend zum 01.01.2007 eingeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt erzielt durch die Gebührenerhebung für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
zusätzliche Einnahmen. Dabei ist wegen der Kreisstraßen einschränkend zu erwähnen, dass der
Kreis bereits angekündigt hat, die zusätzlichen Kosten für seine Straßen über eine höhere
Kreisumlage refinanzieren zu wollen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Auf die Rückwirkung wird wegen möglicher verbliebener rechtlicher Unsicherheiten verzichtet.
Damit wäre ein Einnahmeausfall verbunden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 568-IX
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für die Straßenbaulastträger 2007 bis 2009
(Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des
als Anlage 2 zur RD-Nr. 568-IX vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist
Bestandteil des Beschlusses.