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Beschlussvorlage (Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
05.07.11, 18:02
Beschlussvorlage (Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen
hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung) Beschlussvorlage (Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen
hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung) Beschlussvorlage (Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen
hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.06.2011 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 568-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.07.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Niederschlagswassergebühren überörtliche Straßen hier: 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 568-IX 1. Sachverhalt: Mit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr über die 31. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung wurden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, auch die überörtlichen Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) für die Benutzung der städt. Kanalisation zur Oberflächenentwässerung finanziell heranzuziehen. Allerdings ist die Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger auf die Zeit ab 01.01.2010 begrenzt worden, weil der Beginn der Gebührenpflicht zum 01.01.2007 die Frage aufgeworfen hätte, ob es sich noch um den Fall einer zulässigen Rückwirkung handele oder gegen die Gebührenerhebung erfolgreich eingewendet werden könnte, eine Gebührenerhebung als Straßenbaulastträger nicht erwarten zu brauchen. Nach der zwischenzeitlichen Entwicklung der Rechtsprechung sollte eine solche Rückwirkung, wie schon im Falle der Grundstückseigentümer, zulässig sein. Dieses sieht auch die Kommunal- und Abwasserberatung (KuA) NRW so. Außerdem haben die anderen Gemeinden im Kreis die rückwirkende Gebührenpflicht für die Straßenoberflächenentwässerung eingeführt. Deshalb wird vorgeschlagen, die überörtlichen Straßenbaulastträger ab 01.01.2007 zu Niederschlagswassergebühren heranzuziehen und dafür § 11 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zu ergänzen (siehe Anlage 2). Die Gebührensätze für die Straßenbaulastträger 2007 bis 2009 beruhen auf den mit der RD-Nr. 56-IX/Z-6 vorgelegten und beschlossenen Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen). Es werden lediglich die Kosten der Straßenentwässerung durch die abflusswirksamen Flächen dividiert. Die insoweit fortgeschriebenen Kalkulationen sind in der Anlage 1 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Die Gebührenpflicht wird für die Straßenbaulastträger rückwirkend zum 01.01.2007 eingeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Stadt erzielt durch die Gebührenerhebung für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zusätzliche Einnahmen. Dabei ist wegen der Kreisstraßen einschränkend zu erwähnen, dass der Kreis bereits angekündigt hat, die zusätzlichen Kosten für seine Straßen über eine höhere Kreisumlage refinanzieren zu wollen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Auf die Rückwirkung wird wegen möglicher verbliebener rechtlicher Unsicherheiten verzichtet. Damit wäre ein Einnahmeausfall verbunden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 568-IX 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für die Straßenbaulastträger 2007 bis 2009 (Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 35. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zur RD-Nr. 568-IX vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.