Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
13.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
05.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.05.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 516-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Finanzierungs- und Leistungsvertrag
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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( X )Kosten 3.100,00 € jährlich (netto)
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 516-IX
1. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14.12.2006 hat der Betriebsausschuss „Stadtwerke“ die Betriebsleitung
ermächtigt, einen Finanzierungs- und Leistungsvertrag mit der Landwirtschaftskammer
abzuschließen (Ratsdrucksache.-Nr. 703/Z-1). Gemäß diesem Vertrag unterstützen die
teilnehmenden Wasserwerke zur Verwirklichung eines flächendeckenden Gewässerschutzes eine
verstärkte landwirtschaftliche Beratungsaktivität der Kammer durch die Finanzierung von
Beratungskräften (zuzüglich der erforderlichen Sachkosten) bei der Kammer. Durch diese
Finanzierung soll die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bezug auf den Gewässerschutz
mit hoher Qualität gewährleistet werden. Der Aufwand für diese zusätzliche Beratung wurde mit
ca. 70.000,00 € (netto) jährlich beziffert. Hierbei wurde differenziert zwischen „gleichmäßig zu
verteilenden Kosten“ und „anteiligen Kosten“. Die „gleichmäßig zu verteilenden Kosten“ in Höhe
von 13 % der gesamten Kosten wurden gleichmäßig auf die beteiligten Werke aufgeteilt (1/7). Die
„anteiligen Kosten“ wurden entsprechend des Arbeitseinsatzes dem jeweiligen Werk prozentual
zugeordnet (Stadtwerke Bad Münstereifel geschätzte 6 %). Die insgesamt von den Stadtwerken
zu tragenden Kosten aus diesem Vertrag belaufen sich auf ca. 5.000,00 € (netto) jährlich. Der
Vertrag ist zum 01.02.2007 in Kraft getreten und gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren.
Um die Kooperation weiter zu führen, soll der bestehende Leistungs- und Finanzierungsvertrag
den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die teilnehmenden Werke gehen dabei von folgenden Faktoren aus:
Es wird angestrebt das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim ebenfalls am Aufwand für
die zusätzliche Beratung zu beteiligen.
Aus den Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Berater ist zu entnehmen, dass in den
Jahren 2008 bis 2010 der Aufwand für allgemeine Tätigkeiten bei durchschnittlich 40 %
lag.
Das Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 08.12.2009 sieht
vor, das Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus
Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NRW – WasEG) bis zum
31.12.2018 zu verlängern und gleichzeitig die Entgeltgesetze schrittweise zu reduzieren.
Hierbei war eine jährliche Reduktion der Entgeltsätze um jeweils 10 Prozentpunkte –
beginnend mit dem Jahre 2010- vorgesehen.
Die vor erst einem guten Jahr beschlossene schrittweise Abschaffung des
Wasserentnahmeentgelts soll nach dem Willen der heutigen Landesregierung außer Kraft
gesetzt werden. Künftig soll das Wasserentnahmeentgelt 5 Cent pro Kubikmeter betragen.
Die Befristung des Gesetzes soll aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf (Drucksache
15/977) wurde nach der 1. Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss –federführend, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Mittelstand und Energie überwiesen.
Es ist zu erwarten, dass weiterhin eine Verrechnung der Kosten des
Wasserentnahmeentgelts mit den Kosten für die landwirtschaftliche Beratung erfolgen
kann.
Um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln, wurden folgende Annahmen getroffen:
Unter der Voraussetzung, dass sich zukünftig 8 Werke beteiligen, werden 1,5 Arbeitskräfte
für die landwirtschaftliche Beratung in Ansatz gebracht.
Die allgemeinen Tätigkeiten steigen von 13 % auf 40 %.
Die Anzahl der teilnehmenden Werke steigt von 7 auf 8.
Die gesamten Kosten werden mit 80.000,00 € (netto) beziffert.
Seite 3 von Ratsdrucksache 516-IX
Die anteiligen Kosten des Wasserwerkes Blankenheim werden mit 7 % angesetzt.
Anpassung der prozentualen anteiligen Kosten aller beteiligten Werke.
Gemäß dieser neuen Berechnung würden sich zukünftig für die Stadtwerke Bad Münstereifel die
Kosten für die zusätzliche landwirtschaftliche Beratung auf jährlich ca. 6.000,00 € (netto) belaufen
Dies würde einer Erhöhung gegenüber dem bestehenden Vertrag um ca. 1.000,00 € (=20 %)
bedeuten.
Das Wasserentnahmerecht für die Wassergewinnungsanlage Nöthen ist aufgegeben. Die
Nitratwerte der Wespelquelle in Pesch liegen weit unter dem gesetzlich vorgegebenen Grenzwert
von 50 mg/Liter (ca. 25 mg/Liter). Es scheint daher aus Sicht der Betriebsleitung nicht mehr länger
sinnvoll, die landwirtschaftliche Beratung in dem bisherigen Umfang zu unterstützen.
Aus diesem Grunde schlägt die Betriebsleitung vor, der beabsichtigten Anpassung/Aktualisierung
des bestehenden Leistungs- und Finanzierungsvertrages nicht zuzustimmen.
Weiterhin wird vorgeschlagen die jährlich von den Stadtwerken für die landwirtschaftliche
Beratung zu tragenden Kosten von bisher 5.000,00 € (netto) jährlich zu reduzieren.
Die zukünftigen kalkulierten Kosten für das Wasserentnahmeentgelt werden sich nach heutigem
Kenntnisstand auf ca. 3.100,00 € jährlich belaufen (ca. 62.000 cbm Jahresbezug von der
Wespelquelle x 0,05 €/cbm Wasserentnahmeentgelt).
Der jährliche Kostenbeitrag der Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung sollte auf den
Höchstbetrag von 3.100,00 € reduziert werden. Bei einer Verrechnung mit dem
Wasserentnahmeentgelt würden sich somit zukünftig darüber hinaus keine Kosten für die
Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung mehr ergeben. Für den Fall, dass keine
Verrechnung der Kosten für die landwirtschaftliche Beratung mit dem Wasserentnahmeentgelt
mehr erfolgen kann, enthält der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag unter IV ein
außerordentliches
Kündigungsrecht
der
Vereinbarung,
wenn
die
wesentlichen
Organisationsstrukturen, in die die Kooperationsarbeit eingebunden ist, sich ändern, oder wenn
eine nach diesem Vertrag geschuldete Geldleistung/und oder interner Aufwand der Wasserwerke
für die Kooperation auf ein von diesen zu zahlendes Wasserentnahmeentgelt o. ä. von der
zuständigen staatlichen Stelle nicht nahezu vollständig angerechnet wird.
2. Rechtliche Würdigung
Entfällt. Freiwilliger Vertrag.
3. Finanzielle Auswirkungen
Vermeidung von Mehrkosten. Einsparungen von ca. 1.900,00 € jährlich (nach Verrechnung mit
dem Wasserentnahmeentgelt und ausgehend von dem bestehenden Vertrag).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 516-IX
7. Beschlussvorschlag:
1. Der beabsichtigten Anpassung/Aktualisierung
Finanzierungsvertrages wird nicht zugestimmt.
des
bestehenden
Leistungs-
und
2. Der jährliche, anteilige Höchstbetrag der Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung
wird auf 3.100,00 € begrenzt.