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Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten; hier: Finanzierungs- und Leistungsvertrag)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
13.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
05.07.11, 18:02
Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Finanzierungs- und Leistungsvertrag) Beschlussvorlage (Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
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hier: Finanzierungs- und Leistungsvertrag)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.05.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 516-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten; hier: Finanzierungs- und Leistungsvertrag __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( X )Kosten 3.100,00 € jährlich (netto) ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 516-IX 1. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 14.12.2006 hat der Betriebsausschuss „Stadtwerke“ die Betriebsleitung ermächtigt, einen Finanzierungs- und Leistungsvertrag mit der Landwirtschaftskammer abzuschließen (Ratsdrucksache.-Nr. 703/Z-1). Gemäß diesem Vertrag unterstützen die teilnehmenden Wasserwerke zur Verwirklichung eines flächendeckenden Gewässerschutzes eine verstärkte landwirtschaftliche Beratungsaktivität der Kammer durch die Finanzierung von Beratungskräften (zuzüglich der erforderlichen Sachkosten) bei der Kammer. Durch diese Finanzierung soll die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bezug auf den Gewässerschutz mit hoher Qualität gewährleistet werden. Der Aufwand für diese zusätzliche Beratung wurde mit ca. 70.000,00 € (netto) jährlich beziffert. Hierbei wurde differenziert zwischen „gleichmäßig zu verteilenden Kosten“ und „anteiligen Kosten“. Die „gleichmäßig zu verteilenden Kosten“ in Höhe von 13 % der gesamten Kosten wurden gleichmäßig auf die beteiligten Werke aufgeteilt (1/7). Die „anteiligen Kosten“ wurden entsprechend des Arbeitseinsatzes dem jeweiligen Werk prozentual zugeordnet (Stadtwerke Bad Münstereifel geschätzte 6 %). Die insgesamt von den Stadtwerken zu tragenden Kosten aus diesem Vertrag belaufen sich auf ca. 5.000,00 € (netto) jährlich. Der Vertrag ist zum 01.02.2007 in Kraft getreten und gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren. Um die Kooperation weiter zu führen, soll der bestehende Leistungs- und Finanzierungsvertrag den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die teilnehmenden Werke gehen dabei von folgenden Faktoren aus: Es wird angestrebt das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim ebenfalls am Aufwand für die zusätzliche Beratung zu beteiligen. Aus den Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Berater ist zu entnehmen, dass in den Jahren 2008 bis 2010 der Aufwand für allgemeine Tätigkeiten bei durchschnittlich 40 % lag. Das Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 08.12.2009 sieht vor, das Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NRW – WasEG) bis zum 31.12.2018 zu verlängern und gleichzeitig die Entgeltgesetze schrittweise zu reduzieren. Hierbei war eine jährliche Reduktion der Entgeltsätze um jeweils 10 Prozentpunkte – beginnend mit dem Jahre 2010- vorgesehen. Die vor erst einem guten Jahr beschlossene schrittweise Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts soll nach dem Willen der heutigen Landesregierung außer Kraft gesetzt werden. Künftig soll das Wasserentnahmeentgelt 5 Cent pro Kubikmeter betragen. Die Befristung des Gesetzes soll aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf (Drucksache 15/977) wurde nach der 1. Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss –federführend, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Mittelstand und Energie überwiesen. Es ist zu erwarten, dass weiterhin eine Verrechnung der Kosten des Wasserentnahmeentgelts mit den Kosten für die landwirtschaftliche Beratung erfolgen kann. Um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln, wurden folgende Annahmen getroffen: Unter der Voraussetzung, dass sich zukünftig 8 Werke beteiligen, werden 1,5 Arbeitskräfte für die landwirtschaftliche Beratung in Ansatz gebracht. Die allgemeinen Tätigkeiten steigen von 13 % auf 40 %. Die Anzahl der teilnehmenden Werke steigt von 7 auf 8. Die gesamten Kosten werden mit 80.000,00 € (netto) beziffert. Seite 3 von Ratsdrucksache 516-IX Die anteiligen Kosten des Wasserwerkes Blankenheim werden mit 7 % angesetzt. Anpassung der prozentualen anteiligen Kosten aller beteiligten Werke. Gemäß dieser neuen Berechnung würden sich zukünftig für die Stadtwerke Bad Münstereifel die Kosten für die zusätzliche landwirtschaftliche Beratung auf jährlich ca. 6.000,00 € (netto) belaufen Dies würde einer Erhöhung gegenüber dem bestehenden Vertrag um ca. 1.000,00 € (=20 %) bedeuten. Das Wasserentnahmerecht für die Wassergewinnungsanlage Nöthen ist aufgegeben. Die Nitratwerte der Wespelquelle in Pesch liegen weit unter dem gesetzlich vorgegebenen Grenzwert von 50 mg/Liter (ca. 25 mg/Liter). Es scheint daher aus Sicht der Betriebsleitung nicht mehr länger sinnvoll, die landwirtschaftliche Beratung in dem bisherigen Umfang zu unterstützen. Aus diesem Grunde schlägt die Betriebsleitung vor, der beabsichtigten Anpassung/Aktualisierung des bestehenden Leistungs- und Finanzierungsvertrages nicht zuzustimmen. Weiterhin wird vorgeschlagen die jährlich von den Stadtwerken für die landwirtschaftliche Beratung zu tragenden Kosten von bisher 5.000,00 € (netto) jährlich zu reduzieren. Die zukünftigen kalkulierten Kosten für das Wasserentnahmeentgelt werden sich nach heutigem Kenntnisstand auf ca. 3.100,00 € jährlich belaufen (ca. 62.000 cbm Jahresbezug von der Wespelquelle x 0,05 €/cbm Wasserentnahmeentgelt). Der jährliche Kostenbeitrag der Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung sollte auf den Höchstbetrag von 3.100,00 € reduziert werden. Bei einer Verrechnung mit dem Wasserentnahmeentgelt würden sich somit zukünftig darüber hinaus keine Kosten für die Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung mehr ergeben. Für den Fall, dass keine Verrechnung der Kosten für die landwirtschaftliche Beratung mit dem Wasserentnahmeentgelt mehr erfolgen kann, enthält der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag unter IV ein außerordentliches Kündigungsrecht der Vereinbarung, wenn die wesentlichen Organisationsstrukturen, in die die Kooperationsarbeit eingebunden ist, sich ändern, oder wenn eine nach diesem Vertrag geschuldete Geldleistung/und oder interner Aufwand der Wasserwerke für die Kooperation auf ein von diesen zu zahlendes Wasserentnahmeentgelt o. ä. von der zuständigen staatlichen Stelle nicht nahezu vollständig angerechnet wird. 2. Rechtliche Würdigung Entfällt. Freiwilliger Vertrag. 3. Finanzielle Auswirkungen Vermeidung von Mehrkosten. Einsparungen von ca. 1.900,00 € jährlich (nach Verrechnung mit dem Wasserentnahmeentgelt und ausgehend von dem bestehenden Vertrag). 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt. Seite 4 von Ratsdrucksache 516-IX 7. Beschlussvorschlag: 1. Der beabsichtigten Anpassung/Aktualisierung Finanzierungsvertrages wird nicht zugestimmt. des bestehenden Leistungs- und 2. Der jährliche, anteilige Höchstbetrag der Stadtwerke für die landwirtschaftliche Beratung wird auf 3.100,00 € begrenzt.