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Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Planungsrechtliche Voraussetzungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
22.09.12, 06:11
Aktualisiert
22.09.12, 06:11
Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Planungsrechtliche Voraussetzungen) Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Planungsrechtliche Voraussetzungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 359/2012 Az.: 6713-12/19 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 11.09.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: - 20 - Termin 01.10.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 21.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Planungsrechtliche Voraussetzungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Hinweise auf planungsrechtliche Voraussetzungen für weitere bauliche Maßnahmen auf dem Kunstrasenplatz Lechenich werden zur Kenntnis genommen Begründung: Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt als „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt und mit einem Kunstrasenplatz, sowie Sanitärcontainer, Schiedsrichterraum und einem Kiosk bebaut. Zulässig sind dort alle Baumaßnahmen die der Zweckbestimmung Sportplatz dienen. Damit sind sowohl Umkleiden, Taschenaufbewahrung, Kartenhäuschen und Zuschauertribünen rechtlich abgedeckt, nicht jedoch Vereinsheime, Sportlergaststätten, Dauerfestzelte oder sonstige an einer Sportanlage vielleicht wünschenswerte aber für den Betrieb derselben nicht notwendige Einrichtungen. Diese bedürften einer weitergehenden planungsrechtlichen Legalisierung ggf. der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich sind die verschiedensten Auflagen naturgemäß zu beachten. Für geplante bauliche Anlagen ist ein Bauantrag zu stellen und sind die dazu erforderlichen Bauvorlagen beizubringen, inkl. geprüfter Statik etc. Werbung ist nach §13 der Bauordnung im Innenbereich möglich, wenn die Transparente nach innen zur Sportplatzfläche gerichtet sind. Aus statischen Gründen sind diese Transparente aus winddurchlässigem Gewebe (z.B. „MeshGewebe“) zu fertigen. (Dr. Rips) -2-