Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
22.09.12, 06:11
Aktualisiert
22.09.12, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 359/2012
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 11.09.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
01.10.2012
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
21.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Planungsrechtliche Voraussetzungen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Hinweise auf planungsrechtliche Voraussetzungen für weitere bauliche Maßnahmen auf dem
Kunstrasenplatz Lechenich werden zur Kenntnis genommen
Begründung:
Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt als
„Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt und mit einem Kunstrasenplatz, sowie
Sanitärcontainer, Schiedsrichterraum und einem Kiosk bebaut. Zulässig sind dort alle
Baumaßnahmen die der Zweckbestimmung Sportplatz dienen. Damit sind sowohl Umkleiden,
Taschenaufbewahrung, Kartenhäuschen und Zuschauertribünen rechtlich abgedeckt, nicht jedoch
Vereinsheime, Sportlergaststätten, Dauerfestzelte oder sonstige an einer Sportanlage vielleicht
wünschenswerte aber für den Betrieb derselben nicht notwendige Einrichtungen. Diese bedürften
einer weitergehenden planungsrechtlichen Legalisierung ggf. der Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Bauordnungsrechtlich sind die verschiedensten Auflagen naturgemäß zu beachten.
Für geplante bauliche Anlagen ist ein Bauantrag zu stellen und sind die dazu erforderlichen
Bauvorlagen beizubringen, inkl. geprüfter Statik etc.
Werbung ist nach §13 der Bauordnung im Innenbereich möglich, wenn die Transparente nach
innen zur Sportplatzfläche gerichtet sind.
Aus statischen Gründen sind diese Transparente aus winddurchlässigem Gewebe (z.B. „MeshGewebe“) zu fertigen.
(Dr. Rips)
-2-