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Zusatzerläuterung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Informationen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Zusatzerläuterung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Informationen) Zusatzerläuterung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Informationen) Zusatzerläuterung (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss
hier: Informationen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.04.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Zusatzerläuterung: 492-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss 12.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 5d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich -Flaches Feld" und Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (tlw)- Ausschluss von Vergnügungsstätten; Aufstellungsbeschluss hier: Informationen __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den am: __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( ) __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 492-IX/Z-1 @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Unter der RD 492 ist über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bzgl. der Änderung der Bebauungspläne 5a, 5d und 6 zum Ausschluss von Vergnügungsstätten zu entscheiden. In Ergänzung zu den vorliegenden Ausführungen erfolgen im nachfolgenden noch Informationen zu möglichen finanziellen Auswirkungen. Diese sind unter Punkt 2/3 aufgeführt, es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der rechtlichen Beratung der Kanzlei Redeker. Diesbezügliche Ansprüche sind bisher noch nicht an die Stadt gestellt worden. Es fehlt somit jegliche Grundlage um zum derzeitigen Stand eine evtl. Schadenhöhe zu beziffern. In diesem Zusammenhang wird auf die Überlegungen/Beratungen bzgl. der Überarbeitung des Entwicklungskonzepts der Stadt hingewiesen. Evtl. werden hierdurch höherwertige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, so dass sich Schadensersatzansprüche unter diesem Aspekt schon erübrigen könnten. 2. Rechtliche Würdigung/3. Finanzielle Auswirkungen 5. Planungsschadensrecht Sollte die Stadt Bad Münstereifel eine dahingehende Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 a beschließen bzw. vornehmen, so wäre durch die damit einhergehenden planerischen Eingriffe in die Bodennutzbarkeit gemäß § 39 BauGB mit Entschädigungsansprüchen der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten für wertlos gewordene Aufwendungen (einschließlich der Erschließungsabgaben) zu rechnen, die im Vertrauen auf den Bestand des betreffenden Bebauungsplans zur Vorbereitung der plangemäßen Nutzung gemacht und durch die Planänderung entwertet worden sind. Überdies käme auch dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 2, Abs. 5 BauGB in Betracht, wenn der Eigentümer an der Verwirklichung eines der zulässigen Nutzung entsprechenden Vorhabens innerhalb einer Frist von 7 Jahren ab Zulässigkeit durch eine Veränderungssperre oder eine befristete Zurückstellung seines Vorhabens gehindert worden ist und er das Vorhaben infolge der Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung des Grundstücks nicht mehr verwirklichen kann. Durch die Änderung oder Aufhebung der zulässigen Nutzung eines Grundstücks muss eine wesentliche Wertminderung (gemessen an dessen Verkehrswert) eingetreten sein, wobei eine Wertminderung von mehr als 10 % stets wesentlich wäre, vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB-Kommentar, 11. Aufl. 2009, § 42 Rn. 6 m.w.N. Die Bemessung erfolgt dabei durch einen Vergleich des Wertes, den das Grundstück auf Grund der zulässigen Nutzung hat und dem Wert, der sich infolge der Aufhebung oder Änderung für das Grundstück ergibt. Da uns diesbezügliche Informationen fehlen, können zur Anspruchshöhe ohnehin und ungeachtet dessen, dass die konkrete Ermittlung der Entschädigungshöhe „Sachverständigensache“ wäre, keine näheren Ausführungen gemacht werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 492-IX/Z-1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.