Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.07.2011
- Der Bürgermeister Az: 51-73-30
Nr. der Zusatzerläuterung: 192-IX/Z-5
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bedarfsanalyse Kinderspielplätze
__________________________________________________________________________
Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
am:
29.06.2010
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5
1. Sachverhalt:
Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bis zur
Sitzung des Rates am 19.07.2011 vertagt. So erhalten alle Fraktionen nochmals Gelegenheit, sich
mit dem schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am Sitzungstag 05.07.2011, zu
beschäftigen.
Wie bereits in der Zusatzerläuterung 4 näher dargelegt, entfalten die Konsolidierungsziele des
Haushaltssicherungskonzepts (HSK), wie sie im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2011
verabschiedet wurden, selbstbindende Wirkung. Ein hiervon auch nur zum Teil abweichender
Beschluss birgt somit b. a. W. - ggfls. bis zur aufsichtsbehördlichen Prüfung eines dahingehend
abweichenden Haushaltsbeschlusses 2012 - die Gefahr einer wie auch immer gearteten Reaktion
durch die Kommunalaufsicht und bietet, für sich gesehen, noch keine verlässliche Basis für den
Abschluss neuer oder veränderter Pflegevereinbarungen.
Neben dieser haushaltswirtschaftlichen Betrachtung hält es die Verwaltung für erforderlich, auch
zu Teilaspekten der im CDU-Antrag formulierten Zielsetzungen Stellung zu nehmen:
Zielsetzung CDU-Fraktion
Die Dorfgemeinschaften aller
Dörfer, in denen Kinderspielplätze
vorhanden sind, und die Bürger
der Kernstadt Bad Münstereifels
werden um Mitverantwortung für
ihre örtlichen Spielplätze gebeten.
Dies bedeutet einen umfassenden
Pflegeauftrag
für
diese
Dorfgemeinschaften und für die
evtl.
zu
gründenden
Patenschaften zum Erhalt der
Spielplätze.
Formulierungsvorschlag
Verwaltung
Die Dorfgemeinschaften aller
Dörfer, in denen Kinderspielplätze
vorhanden sind, und die Bürger
der Kernstadt Bad Münstereifels
werden um Mitverantwortung für
ihre örtlichen Spielplätze gebeten.
In diesem Fall sind die Rechte
und
Pflichten
der
Dorfgemeinschaften und der Stadt
in einem
neuen oder zu
ändernden
Pflegevertrag
zu
dokumentieren.
Anmerkungen
Im Interesse einer Teilerreichung
städtischer Konsolidierungsziele
verzichten
die
Dorfgemeinschaften
auf
die
Zahlung der Pflegepauschale
durch die Stadt Bad Münstereifel
und beteiligen sich an dem
Inspektions- und Kontrollaufwand
der Stadt mit einem festen
jährlichen Beitrag (z. B. 100,00 €
pro Spielplatz).
Beim letzten Treffen zeigten
mehrere
Dorfgemeinschaften
Bereitschaft,
die
städtischen
Aufwendungen im Sinne eines
Konsolidierungsbeitrages z. B.
durch den Verzicht auf die
Pflegepauschale
und
eine
Kostenbeteiligung
an
dem
Kontrollaufwand zu entlasten. Aus
Sicht der Verwaltung ist diese
Bereitschaft Grundvoraussetzung
für den Erhalt der Spielplätze.
Diese
haftungsrechtliche
Zuordnung der Risikolage ist
Gegenstand
städtischer
Verpflichtungen
aus
den
Pflegeverträgen. Dem folgend ist
den
Dorfgemeinschaften
vertraglich
zu
untersagen,
Instandsetzungsoder
Reparaturarbeiten
an
Spielgeräten vorzunehmen oder
diese in jeglicher Weise zu
verändern.
Die Frage der Schließung eines
Spielplatzes ist im Falle einer
Gefährdungslage ausschließlich
durch die zur Verkehrssicherung
Die
sicherheitstechnischen
Kontrollen und die Betreuung der
TÜV-Prüfungen verbleiben bei der
Stadt Bad Münstereifel. Die
Haftung bleibt bei der Stadt Bad
Münstereifel.
Die
sicherheitstechnischen
Kontrollen und die Betreuung der
TÜV-Prüfungen verbleiben bei der
Stadt Bad Münstereifel. Die
Haftung bleibt bei der Stadt Bad
Münstereifel.
Schließungen sind auf Betreiben
oder mit der Zustimmung der
betroffenen Ortsgemeinschaften
möglich.
Schließungen sind auf Betreiben
oder mit der Zustimmung der
betroffenen Ortsgemeinschaften
möglich.
Aufgrund
haftungsrechtlicher
Risikolagen sind die Rechte und
Pflichten der Dorfgemeinschaften
und der Stadt vertraglich zu
definieren.
Ein
einseitiger
Pflegeauftrag wird dem
im
beiderseitigen Interesse nicht
gerecht.
Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5
Vorübergehende oder endgültige
Schließungen von Spielplätzen
aufgrund von Gefährdungslagen
oder
erheblicher
Vertragsverletzung
bleiben
hiervon unberührt.
Im Falle der Schließung eines
Kinderspielplatzes
ist
der
Ortsgemeinschaft
das
entsprechende Grundstück für
Gemeinwohlzwecke anzubieten.
Dabei kann das betreffende
Grundstück, falls von der örtlichen
Gemeinschaft
so
gewollt,
nebenkostenfrei
für
die
Dorfgemeinschaft
in
das
Eigentum
dieser
örtlichen
Gemeinschaft überführt werden.
Durch
einen
symbolischen
Kaufpreis (1,00 € Gestaltung) wird
das ehrenamtliche Engagement
der Dorfvereine gewürdigt. In
einem
solchen
Fall
sind
rechtsfähige Vereinsstrukturen zu
schaffen, die das entsprechende
Grundstück
für
Gemeinwohlzwecke
in
der
Ortschaft
als
Eigentümer
vorhalten.
Die
Kinderspielplätze
ohne
Pflegeübertragung
an
Dorfgemeinschaften
/
Patenschaften sind zu schließen.
Dies gilt auch für Waldspielplätze.
Im Falle der Schließung eines
Kinderspielplatzes
ist
der
Ortsgemeinschaft
das
entsprechende Grundstück für
Gemeinwohlzwecke
gegen
Abschluss einer entsprechenden
Nutzungsüberlassung anzubieten.
Die
Kinderspielplätze
ohne
Pflegeübertragung
an
Dorfgemeinschaften
/
Patenschaften
sind
nach
vorheriger
Beratung
und
Entscheidung im Fachausschuss
zu schließen. Dies gilt auch für
Waldspielplätze.
verpflichtete
Stadt
Bad
Münstereifel zu entscheiden.
Der Stadt muss es auch möglich
sein,
Spielplätze
aufgrund
schwerwiegender
und
wiederkehrender
Vertragsverletzungen
vorübergehend oder dauerhaft zu
schließen. Zuständigkeiten der
Ratsgremien
bleiben
hiervon
unberührt.
Aus der Sicht der Verwaltung ist
der von der CDU-Fraktion mit
dieser
Regelung
intendierten
Zielsetzung
durch
eine
entsprechende
vertragliche
Ausstiegsklausel zu Gunsten der
Dorfgemeinschaft zu entsprechen.
Im
Falle
einer
„bloßen“
Grundstücksüberlassung ist ein
Eigentumsübergang
nicht
erforderlich. Anders als im Falle
aufstehender Spielgeräte und
dem
damit
verbundenen
besonderen Haftungsrisiko für
den Grundstückseigentümer kann
ein Eigentumsübergang im Falle
einer Alle Rechte und Pflichten
können auf der Basis einer
Nutzungsüberlassung
mit
Pflegevereinbarung
geregelt
werden.
Angesichts
möglicher
übergeordneter
struktureller
Interessenlagen
jenseits
der
Frage
des
ehrenamtlichen
Engagements
sollte
eine
Schließung,
an
einen
entsprechenden Beschluss durch
den Fachausschuss geknüpft
werden.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Konsolidierungserfolge hängen davon ab, in welchem Maße sich unter den aufgezeigten
veränderten Rahmenbedingungen Dorfgemeinschaften oder Pflegepaten finden lassen und
Spielplätze erhalten werden können.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
Seite 4 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag: