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Zusatzerläuterung (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.07.2011 - Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Nr. der Zusatzerläuterung: 192-IX/Z-5 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bedarfsanalyse Kinderspielplätze __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften am: 29.06.2010 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5 1. Sachverhalt: Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Rates am 19.07.2011 vertagt. So erhalten alle Fraktionen nochmals Gelegenheit, sich mit dem schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am Sitzungstag 05.07.2011, zu beschäftigen. Wie bereits in der Zusatzerläuterung 4 näher dargelegt, entfalten die Konsolidierungsziele des Haushaltssicherungskonzepts (HSK), wie sie im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2011 verabschiedet wurden, selbstbindende Wirkung. Ein hiervon auch nur zum Teil abweichender Beschluss birgt somit b. a. W. - ggfls. bis zur aufsichtsbehördlichen Prüfung eines dahingehend abweichenden Haushaltsbeschlusses 2012 - die Gefahr einer wie auch immer gearteten Reaktion durch die Kommunalaufsicht und bietet, für sich gesehen, noch keine verlässliche Basis für den Abschluss neuer oder veränderter Pflegevereinbarungen. Neben dieser haushaltswirtschaftlichen Betrachtung hält es die Verwaltung für erforderlich, auch zu Teilaspekten der im CDU-Antrag formulierten Zielsetzungen Stellung zu nehmen: Zielsetzung CDU-Fraktion Die Dorfgemeinschaften aller Dörfer, in denen Kinderspielplätze vorhanden sind, und die Bürger der Kernstadt Bad Münstereifels werden um Mitverantwortung für ihre örtlichen Spielplätze gebeten. Dies bedeutet einen umfassenden Pflegeauftrag für diese Dorfgemeinschaften und für die evtl. zu gründenden Patenschaften zum Erhalt der Spielplätze. Formulierungsvorschlag Verwaltung Die Dorfgemeinschaften aller Dörfer, in denen Kinderspielplätze vorhanden sind, und die Bürger der Kernstadt Bad Münstereifels werden um Mitverantwortung für ihre örtlichen Spielplätze gebeten. In diesem Fall sind die Rechte und Pflichten der Dorfgemeinschaften und der Stadt in einem neuen oder zu ändernden Pflegevertrag zu dokumentieren. Anmerkungen Im Interesse einer Teilerreichung städtischer Konsolidierungsziele verzichten die Dorfgemeinschaften auf die Zahlung der Pflegepauschale durch die Stadt Bad Münstereifel und beteiligen sich an dem Inspektions- und Kontrollaufwand der Stadt mit einem festen jährlichen Beitrag (z. B. 100,00 € pro Spielplatz). Beim letzten Treffen zeigten mehrere Dorfgemeinschaften Bereitschaft, die städtischen Aufwendungen im Sinne eines Konsolidierungsbeitrages z. B. durch den Verzicht auf die Pflegepauschale und eine Kostenbeteiligung an dem Kontrollaufwand zu entlasten. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Bereitschaft Grundvoraussetzung für den Erhalt der Spielplätze. Diese haftungsrechtliche Zuordnung der Risikolage ist Gegenstand städtischer Verpflichtungen aus den Pflegeverträgen. Dem folgend ist den Dorfgemeinschaften vertraglich zu untersagen, Instandsetzungsoder Reparaturarbeiten an Spielgeräten vorzunehmen oder diese in jeglicher Weise zu verändern. Die Frage der Schließung eines Spielplatzes ist im Falle einer Gefährdungslage ausschließlich durch die zur Verkehrssicherung Die sicherheitstechnischen Kontrollen und die Betreuung der TÜV-Prüfungen verbleiben bei der Stadt Bad Münstereifel. Die Haftung bleibt bei der Stadt Bad Münstereifel. Die sicherheitstechnischen Kontrollen und die Betreuung der TÜV-Prüfungen verbleiben bei der Stadt Bad Münstereifel. Die Haftung bleibt bei der Stadt Bad Münstereifel. Schließungen sind auf Betreiben oder mit der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinschaften möglich. Schließungen sind auf Betreiben oder mit der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinschaften möglich. Aufgrund haftungsrechtlicher Risikolagen sind die Rechte und Pflichten der Dorfgemeinschaften und der Stadt vertraglich zu definieren. Ein einseitiger Pflegeauftrag wird dem im beiderseitigen Interesse nicht gerecht. Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5 Vorübergehende oder endgültige Schließungen von Spielplätzen aufgrund von Gefährdungslagen oder erheblicher Vertragsverletzung bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Schließung eines Kinderspielplatzes ist der Ortsgemeinschaft das entsprechende Grundstück für Gemeinwohlzwecke anzubieten. Dabei kann das betreffende Grundstück, falls von der örtlichen Gemeinschaft so gewollt, nebenkostenfrei für die Dorfgemeinschaft in das Eigentum dieser örtlichen Gemeinschaft überführt werden. Durch einen symbolischen Kaufpreis (1,00 € Gestaltung) wird das ehrenamtliche Engagement der Dorfvereine gewürdigt. In einem solchen Fall sind rechtsfähige Vereinsstrukturen zu schaffen, die das entsprechende Grundstück für Gemeinwohlzwecke in der Ortschaft als Eigentümer vorhalten. Die Kinderspielplätze ohne Pflegeübertragung an Dorfgemeinschaften / Patenschaften sind zu schließen. Dies gilt auch für Waldspielplätze. Im Falle der Schließung eines Kinderspielplatzes ist der Ortsgemeinschaft das entsprechende Grundstück für Gemeinwohlzwecke gegen Abschluss einer entsprechenden Nutzungsüberlassung anzubieten. Die Kinderspielplätze ohne Pflegeübertragung an Dorfgemeinschaften / Patenschaften sind nach vorheriger Beratung und Entscheidung im Fachausschuss zu schließen. Dies gilt auch für Waldspielplätze. verpflichtete Stadt Bad Münstereifel zu entscheiden. Der Stadt muss es auch möglich sein, Spielplätze aufgrund schwerwiegender und wiederkehrender Vertragsverletzungen vorübergehend oder dauerhaft zu schließen. Zuständigkeiten der Ratsgremien bleiben hiervon unberührt. Aus der Sicht der Verwaltung ist der von der CDU-Fraktion mit dieser Regelung intendierten Zielsetzung durch eine entsprechende vertragliche Ausstiegsklausel zu Gunsten der Dorfgemeinschaft zu entsprechen. Im Falle einer „bloßen“ Grundstücksüberlassung ist ein Eigentumsübergang nicht erforderlich. Anders als im Falle aufstehender Spielgeräte und dem damit verbundenen besonderen Haftungsrisiko für den Grundstückseigentümer kann ein Eigentumsübergang im Falle einer Alle Rechte und Pflichten können auf der Basis einer Nutzungsüberlassung mit Pflegevereinbarung geregelt werden. Angesichts möglicher übergeordneter struktureller Interessenlagen jenseits der Frage des ehrenamtlichen Engagements sollte eine Schließung, an einen entsprechenden Beschluss durch den Fachausschuss geknüpft werden. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Konsolidierungserfolge hängen davon ab, in welchem Maße sich unter den aufgezeigten veränderten Rahmenbedingungen Dorfgemeinschaften oder Pflegepaten finden lassen und Spielplätze erhalten werden können. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. Seite 4 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-5 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: