Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.07.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 580-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 80 "Fachmarkzentrum Bad Münstereifel, Flaches Feld
hier: Aufstellungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 580-IX
1. Sachverhalt:
Die im beigefügten Plan abgegrenzten Grundstücksflächen an der Kölner Straße liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“.
Der Bebauungsplan weist hier eine gewerbliche Baufläche aus; zentrenrelevante Nutzungen sind
ausgeschlossen.
In 2007 wurde ein Strukturgutachten erstellt, in dem der zentrale Versorgungsbereich/
Nahversorgungsstandorte und Entwicklungsareale/Potenzialflächen hierzu dargestellt sind.
Demnach ist im Bereich der Südlichen Vorstadt eine Entwicklungsfläche für die Nahversorgung
vorhanden.
Es zeigt sich jedoch, dass diese Flächen neben dem aufzunehmenden weiteren Stellplatzbedarf
keinen Raum für großflächigen Einzelhandel für die Grundversorgung bieten. Da auch die Flächen
innerhalb der Altstadt hierfür keine Entwicklungsmöglichkeiten bieten, muss für dieses Angebot
ein anderer Standorten gefunden werden.
Hierfür bieten sich die Flächen im Bereich der nördlichen Vorstadt an. Auf der
zusammenhängenden Fläche könnte die Grundversorgung gesichert und somit auch der Abfluss
von Kaufkraft aus dem Stadtgebiet verhindert werden.
In diesem Zusammenhang sind erste Grundstücksverhandlungen und planerische Überlegungen
seitens von Investoren angestellt worden. Demnach ist die Ansiedlung eines
Lebensmittelsupermarktes, eines Discounters und weiterer Fachgeschäfte auf den im beigefügten
Plan dargestellten Grundstücken möglich.
In einem ersten Schritt ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist seitens der Verwaltung mit der Bezirksregierung
abzustimmen, ob diese Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar
ist.
2. Rechtliche Würdigung
Die planungsrechtlichen Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Maßnahmenträger übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 „Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich
Flaches Feld“ aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Eisenbahnstrecke im Westen
und die Kölner Straße im Osten. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung im Rahmen der Bestimmungen des
§ 32 LPG abzustimmen, ob die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
vereinbar ist.