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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80 "Fachmarkzentrum Bad Münstereifel, Flaches Feld hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80 "Fachmarkzentrum Bad Münstereifel, Flaches Feld
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80 "Fachmarkzentrum Bad Münstereifel, Flaches Feld
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.07.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 580-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 80 "Fachmarkzentrum Bad Münstereifel, Flaches Feld hier: Aufstellungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 580-IX 1. Sachverhalt: Die im beigefügten Plan abgegrenzten Grundstücksflächen an der Kölner Straße liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Der Bebauungsplan weist hier eine gewerbliche Baufläche aus; zentrenrelevante Nutzungen sind ausgeschlossen. In 2007 wurde ein Strukturgutachten erstellt, in dem der zentrale Versorgungsbereich/ Nahversorgungsstandorte und Entwicklungsareale/Potenzialflächen hierzu dargestellt sind. Demnach ist im Bereich der Südlichen Vorstadt eine Entwicklungsfläche für die Nahversorgung vorhanden. Es zeigt sich jedoch, dass diese Flächen neben dem aufzunehmenden weiteren Stellplatzbedarf keinen Raum für großflächigen Einzelhandel für die Grundversorgung bieten. Da auch die Flächen innerhalb der Altstadt hierfür keine Entwicklungsmöglichkeiten bieten, muss für dieses Angebot ein anderer Standorten gefunden werden. Hierfür bieten sich die Flächen im Bereich der nördlichen Vorstadt an. Auf der zusammenhängenden Fläche könnte die Grundversorgung gesichert und somit auch der Abfluss von Kaufkraft aus dem Stadtgebiet verhindert werden. In diesem Zusammenhang sind erste Grundstücksverhandlungen und planerische Überlegungen seitens von Investoren angestellt worden. Demnach ist die Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes, eines Discounters und weiterer Fachgeschäfte auf den im beigefügten Plan dargestellten Grundstücken möglich. In einem ersten Schritt ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist seitens der Verwaltung mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob diese Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. 2. Rechtliche Würdigung Die planungsrechtlichen Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Maßnahmenträger übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 „Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld“ aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Eisenbahnstrecke im Westen und die Kölner Straße im Osten. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung im Rahmen der Bestimmungen des § 32 LPG abzustimmen, ob die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.