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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 07.07.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
19.07.11, 18:01
Aktualisiert
19.07.11, 18:01
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 07.07.2011) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 07.07.2011)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.07.2011 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011 Nr. der Ratsdrucksache: 387-IX/Z-5 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 07.07.2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-5 1. Sachverhalt: Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städtischen Haushalt 2011 gebe ich hiermit zur Kenntnis. Ich weise insbesondere darauf hin, dass ich zum 30.09.2011 über die städtische Haushaltslage und den Stand der im Haushaltssicherungskonzept dargelegten Konsolidierungsmaßnahmen berichten muss. Vor diesem Hintergrund sind Beschlüsse, die hinter diesen Konsolidierungsmaßnahmen zurück bleiben, zu vermeiden. 2. Rechtliche Würdigung Aus Sicht der Verwaltung ist kein Rechtsmittel gegen die Haushaltsverfügung einzulegen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltsverfügung des Landrates zum Haushalt 2011 wird zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Haushaltsverfügung wird abgesehen.