Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
19.07.11, 18:01
Aktualisiert
19.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.07.2011
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011
Nr. der Ratsdrucksache: 387-IX/Z-5
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Beratungsfolge
Termin
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 07.07.2011
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-5
1. Sachverhalt:
Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städtischen Haushalt 2011 gebe ich hiermit
zur Kenntnis. Ich weise insbesondere darauf hin, dass ich zum 30.09.2011 über die städtische
Haushaltslage und den Stand der im Haushaltssicherungskonzept dargelegten Konsolidierungsmaßnahmen berichten muss. Vor diesem Hintergrund sind Beschlüsse, die hinter diesen Konsolidierungsmaßnahmen zurück bleiben, zu vermeiden.
2. Rechtliche Würdigung
Aus Sicht der Verwaltung ist kein Rechtsmittel gegen die Haushaltsverfügung einzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsverfügung des Landrates zum Haushalt 2011 wird zur Kenntnis genommen. Von der
Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Haushaltsverfügung wird abgesehen.