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Beschlussvorlage (Öffentliche Telekommunikation; hier: Standortoptimierungen im Stadtgebiet - Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 02.09.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
342 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
15.09.11, 18:07

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 32-08-01 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 627-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Öffentliche Telekommunikation; hier: Standortoptimierungen im Stadtgebiet - Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 02.09.2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 627-IX 1. Sachverhalt: I. Ausgangssituation Bisher sind im Stadtgebiet die nachfolgend aufgelisteten 30 öffentlichen Telefonstellen vorhanden: Ort Ortzusatz Strasse HausNr. 1 Bad Münstereifel Trierer Straße 2 2 Bad Münstereifel Europaplatz 1 3 Bad Münstereifel Werther Straße 39 4 Bad Münstereifel Kirspenich Ännchengasse 1 5 Bad Münstereifel Sittardweg 15 6 Bad Münstereifel Wertherstraße 40 7 Bad Münstereifel Iversheim Euskirchener Straße 83 8 Bad Münstereifel Kölner Straße 57 9 Bad Münstereifel Kölner Straße 13 10 Bad Münstereifel Hummerzheim Bühlenstraße 27 11 Bad Münstereifel Reckerscheid Frankenstraße 50 12 Bad Münstereifel Rupperath Harscheider Weg 12 13 Bad Münstereifel Maulbach Hartweg 2 14 Bad Münstereifel Lethert Lehterter Landstraße 16 15 Bad Münstereifel Esch Provinzialstraße 20 16 Bad Münstereifel Wald Antoniusstr. 25 17 Bad Münstereifel Mutscheid Arandstraße 19 18 Bad Münstereifel Nitterscheid Birkenstraße 54 19 Bad Münstereifel Eicherscheid Brühler Str. 9 20 Bad Münstereifel Kalkar Cäsarstraße 12 21 Bad Münstereifel Schönau Eicherscheider Straße 9 22 Bad Münstereifel Langscheid Engertsweg 12 23 Bad Münstereifel Hilterscheid Hauptstraße 37 24 Bad Münstereifel Eschweiler Holzheimer Straße 2 25 Bad Münstereifel Scheuren Nelkenstraße 10 26 Bad Münstereifel Ohlerath Nierenfelder Straße 2 27 Bad Münstereifel Nöthen Rönnstraße 34 28 Bad Münstereifel Sebastian-Kneipp-Promenade 38 29 Bad Münstereifel Weißenstein Weißenstein 5 30 Bad Münstereifel Marktstraße 13 Hinweis Aktuelles EG Münzer 23 Münzer 23 Münzer 23 Münzer 23 Parkpl. Goldenes Tal Münzer 23 Wertherstr. 40a BlueP 04 Münzer 23 Bendenweg Münzer 23 Bahnhof Münzer 23 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BlueP 01 Im Rahmen einer Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit dem Infrastrukturauftrag hat die Deutsche Telekom bisher den Betrieb der o. a. Telefonstellen sichergestellt. Dieser Betrieb soll zukünftig stärker bedarfsorientiert ausgerichtet werden. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit Zustimmung der Bundesnetzagentur ist daher eine Reduzierung der Standorte vorgesehen. Hierbei sind zunächst kaum genutzte und extrem unwirtschaftliche Standorte betroffen. II. Beabsichtigte Standortoptimierung der Telekom Deutschland GmbH Mit beigefügtem Schreiben vom 02.09.2011 teilt die Telekom Deutschland GmbH mit, dass aufgrund der Vollversorgung mit Telefon-Festnetz-Anschlüssen und durch den Ausbauzustand der Mobiltelefonnetze die Nutzung öffentlicher Telefonstellen (Basistelefone (Säulen mit Telefonkartenbedienung) und Telefonzellen) sehr stark zurückgegangen ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 627-IX Für die nachfolgenden aufgeführten 25 unwirtschaftlichen Standorte hatte die Telekom daher zunächst mit dem vorliegenden Schreiben um Zustimmung zu der Demontage der Telefonstellen gebeten: Um Ihrer Selbstverpflichtung – eine Basisinfrastruktur erhalten und betreiben zu können – nachzukommen, sollen die Bestände dem realen Bedarf angepasst werden. Neben diesem realen Bedarf wurde zudem als Begründung die extreme Unwirtschaftlichkeit dieser Standorte angeführt. III. Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Telekom Deutschland GmbH Auf der Grundlage dieser o. a. Liste hat die Verwaltung bereits im Vorfeld zu den erforderlichen Ausschussberatungen mit der Telekom Deutschland GmbH mehrere Gespräche geführt, um zu Prüfen, welche Standorte ggf. noch weiter beibehalten werden können. Im Rahmen dieser Gespräche hat die Telekom Deutschland die wirtschaftlichen Gründe konkretisiert und die Einnahmen der vorgeschlagenen 25 Standorte dargelegt. Bei den folgenden 20 Standorten (Basistelefonsäulen zur Bedienung mit Telefonkarte) sieht die Einnahmesituation wie folgt aus: Durchschnittseinnahen via Calling-Card auf Basis der letzten 12 Monate für alle 20 Basistelefone in Euro: 3,75! Ort 10 Bad Münstereifel 11 Bad Münstereifel 12 Bad Münstereifel 13 Bad Münstereifel 14 Bad Münstereifel 15 Bad Münstereifel 16 Bad Münstereifel Ortzusatz Hummerzheim Reckerscheid Rupperath Maulbach Lethert Esch Wald Strasse Bühlenstraße Frankenstraße Harscheider Weg Hartweg Lehterter Landstraße Provinzialstraße Antoniusstraße Haus-Nr. 27 50 12 2 16 20 25 Aktuelles EG BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 Seite 4 von Ratsdrucksache 627-IX 17 Bad Münstereifel 18 Bad Münstereifel 19 Bad Münstereifel 20 Bad Münstereifel 21 Bad Münstereifel 22 Bad Münstereifel 23 Bad Münstereifel 24 Bad Münstereifel 25 Bad Münstereifel 26 Bad Münstereifel 27 Bad Münstereifel 28 Bad Münstereifel 29 Bad Münstereifel Mutscheid Nitterscheid Eicherscheid Kalkar Schönau Langscheid Hilterscheid Eschweiler Scheuren Ohlerath Nöthen Weißenstein Arandstraße. Birkenstraße Brühler Straße Cäsarstraße Eicherscheider Straße Engertsweg Hauptstraße Holzheimer Straße Nelkenstraße Nierenfelder Straße Rönnstraße Sebastian-Kneipp-Promenade Weißenstein 19 54 9 12 9 12 37 2 10 2 34 38 5 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 Lediglich bei den restlichen fünf Standorten Ort Ortzusatz Strasse Haus-Nr. Hinweis Aktuelles EG Münzer 23 Parkpl. Goldenes Tal Münzer 23 Münzer 23 Münzer 23 Münzer 23 Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Europaplatz Sittardweg Trierer Str. Iversheim Euskirchener Str. Kirspenich Ännchengasse 1 15 2 83 1 liegen die Durchschnittseinnahen auf Basis der letzten 12 Monate zw. 10 und 50 Euro! Nach langwierigen Verhandlungen hat die Telekom Deutschland sich bereit erklärt, diese Standorte zunächst weiter zu betreiben und die Entwicklung der Gebühreneinnahmen zu beobachten. 2. Rechtliche Würdigung A. Rechtsgrundlage allgemein Die Bundesregierung hält eine flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Telefonstellen als Telekommunikationsdienstleistung zur Daseinsvorsorge im Sinne des Artikels 87 f Abs. 1 Grundgesetz für notwendig. Die dazu von ihr erlassene TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung vom 16. September 1992 legt der Deutschen Telekom AG die Verpflichtung auf, öffentliche Telefonstellen dem allgemeinen Bedarf entsprechend flächendeckend bereitzustellen. Hinsichtlich der Gefahrenabwehr wird in dieser Verordnung verwiesen, wonach die Deutsche Telekom AG zur Einrichtung von Notrufmöglichkeiten in öffentlichen Telefonstellen auf Antrag des zuständigen Bundeslandes oder eines ermächtigten Notdienstträgers gegen entsprechendes Entgelt verpflichtet wird. Angesichts der heute vorhandenen Telefonanschlußdichte bis hin zur Vollversorgung und des inzwischen erreichten Ausbaustandes der Mobilfunknetze hat sich die Bedarfssituation für öffentliche Telefonstellen in den letzten Jahren jedoch deutlich verringert. B. Rechte und Verpflichtungen der Telekom Deutschland GmbH Das Bereitstellen öffentlicher Telefonstellen ist eine im öffentlichen Interesse liegende Infrastrukturleistung, die aber nunmehr von der Telekom Deutschland GmbH im Wettbewerb erbracht wird. Seite 5 von Ratsdrucksache 627-IX Diese Dienstleistung hat sie jedoch als Pflichtleistung zu erbringen und flächendeckend dem allgemeinen Bedarf entsprechend anzubieten. Auf Grund des seit Jahren rückläufigen Bedarfs erfolgt durch die Telekom Deutschland unter Wahrung der TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung und eines mit dem damaligen Infrastrukturrat am 21. Juni 1993 abgestimmten Konzeptes zur Standortoptimierung öffentlicher Telefonstellen eine Bestandsreduzierung. Dabei hat die Bundesnetzagentur in ihrer Verantwortung für die Wahrung des Infrastrukturauftrages nunmehr die Telekom Deutschland immer wieder dazu veranlasst, nicht nur betriebswirtschaftliche Gründe, wie das Unterschreiten monatlicher Mindesteinnahmen bei öffentlichen Telefonstellen, zum alleinigen Entscheidungsmaßstab zu machen. Allerdings hat die Bundesregierung der Telekom Deutschland zugestanden, beim Erbringen ihrer Pflichtleistungen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte angemessen - nicht zuletzt im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen - zu berücksichtigen. C. Beteiligung der Kommunen Die hier anzuwendende TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung aus 1992 ging davon aus, dass – insbesondere in Ostdeutschland – eine flächendeckende Vollversorgung mit Festnetzanschlüssen nicht gewährleistet war. Ebenso spielte der damalige Ausbau der ersten Mobilfunktelefonnetze (CNetz und D-Netz) zu dieser Zeit noch keine bedeutsame Rolle. Dennoch wurde der Telekom bereits damals zu gestanden, absolut unwirtschaftliche Standorte zu reduzieren. Hierbei ist das Einvernehmen mit den Kommunen herzustellen. Ggf. muss die Bundesnetzagentur beteiligt werden. Derzeit betreibt die Telekom Bundesweit eine sog. Standortoptimierung, um absolut unwirtschaftliche Standorte, deren geringe Einnahmen den geringen Bedarf belegen, zu reduzieren. Dies erfolgt in Abstimmung mit den kommunale Spitzenverbänden und der Bundesnetzagentur Ausgehend von der heutigen Situation mit einer flächendeckenden Vollversorgung mit Telefonfestnetz- und Mobilfunkanschlüssen ist der Bedarf an öffentlichen Telefonstellen sehr stark gesunken. Dies belegen auch die Einnahmen, die die Telekom Deutschland dargelegt hat. Die jeweilige Bedarfssituation ist jedoch eine der Verpflichtungsgrundlagen, so dass keine Grundlage für eine Verweigerung der Zustimmung durch die Stadt vorhanden ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, lediglich die Zustimmung zur Demontage der 20 unwirtschaftlichsten Standorte zu erteilen, deren Monatseinnahmen durchschnittlich bei ca. 3,75 Euro liegen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. Seite 6 von Ratsdrucksache 627-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel erteilt lediglich ihre Zustimmung zur Demontage nachfolgender Standorte: Ort Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Ortzusatz Hummerzheim Reckerscheid Rupperath Maulbach Lethert Esch Wald Mutscheid Nitterscheid Eicherscheid Kalkar Schönau Langscheid Hilterscheid Eschweiler Scheuren Ohlerath Nöthen Weißenstein Strasse Bühlenstraße Frankenstraße Harscheider Weg Hartweg Lehterter Landstraße Provinzialstraße Antoniusstraße Arandstraße. Birkenstraße Brühler Straße Cäsarstraße Eicherscheider Straße Engertsweg Hauptstraße Holzheimer Straße Nelkenstraße Nierenfelder Straße Rönnstraße Sebastian-Kneipp-Promenade Weißenstein Haus-Nr. 27 50 12 2 16 20 25 19 54 9 12 9 12 37 2 10 2 34 38 5 Aktuelles EG BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02 BasisTel02