Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
342 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
15.09.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 32-08-01 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 627-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Öffentliche Telekommunikation; hier: Standortoptimierungen im Stadtgebiet - Antrag der
Telekom Deutschland GmbH vom 02.09.2011
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 627-IX
1. Sachverhalt:
I. Ausgangssituation
Bisher sind im Stadtgebiet die nachfolgend aufgelisteten 30 öffentlichen Telefonstellen vorhanden:
Ort
Ortzusatz
Strasse
HausNr.
1 Bad Münstereifel
Trierer Straße
2
2 Bad Münstereifel
Europaplatz
1
3 Bad Münstereifel
Werther Straße
39
4 Bad Münstereifel Kirspenich
Ännchengasse
1
5 Bad Münstereifel
Sittardweg
15
6 Bad Münstereifel
Wertherstraße
40
7 Bad Münstereifel Iversheim
Euskirchener Straße
83
8 Bad Münstereifel
Kölner Straße
57
9 Bad Münstereifel
Kölner Straße
13
10 Bad Münstereifel Hummerzheim Bühlenstraße
27
11 Bad Münstereifel Reckerscheid Frankenstraße
50
12 Bad Münstereifel Rupperath
Harscheider Weg
12
13 Bad Münstereifel Maulbach
Hartweg
2
14 Bad Münstereifel Lethert
Lehterter Landstraße
16
15 Bad Münstereifel Esch
Provinzialstraße
20
16 Bad Münstereifel Wald
Antoniusstr.
25
17 Bad Münstereifel Mutscheid
Arandstraße
19
18 Bad Münstereifel Nitterscheid
Birkenstraße
54
19 Bad Münstereifel Eicherscheid
Brühler Str.
9
20 Bad Münstereifel Kalkar
Cäsarstraße
12
21 Bad Münstereifel Schönau
Eicherscheider Straße
9
22 Bad Münstereifel Langscheid
Engertsweg
12
23 Bad Münstereifel Hilterscheid
Hauptstraße
37
24 Bad Münstereifel Eschweiler
Holzheimer Straße
2
25 Bad Münstereifel Scheuren
Nelkenstraße
10
26 Bad Münstereifel Ohlerath
Nierenfelder Straße
2
27 Bad Münstereifel Nöthen
Rönnstraße
34
28 Bad Münstereifel
Sebastian-Kneipp-Promenade 38
29 Bad Münstereifel Weißenstein
Weißenstein
5
30 Bad Münstereifel
Marktstraße
13
Hinweis
Aktuelles
EG
Münzer 23
Münzer 23
Münzer 23
Münzer 23
Parkpl. Goldenes Tal Münzer 23
Wertherstr. 40a
BlueP 04
Münzer 23
Bendenweg
Münzer 23
Bahnhof
Münzer 23
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BlueP 01
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit dem Infrastrukturauftrag hat die
Deutsche Telekom bisher den Betrieb der o. a. Telefonstellen sichergestellt.
Dieser Betrieb soll zukünftig stärker bedarfsorientiert ausgerichtet werden. Im Einvernehmen mit
den kommunalen Spitzenverbänden und mit Zustimmung der Bundesnetzagentur ist daher eine
Reduzierung der Standorte vorgesehen. Hierbei sind zunächst kaum genutzte und extrem unwirtschaftliche Standorte betroffen.
II. Beabsichtigte Standortoptimierung der Telekom Deutschland GmbH
Mit beigefügtem Schreiben vom 02.09.2011 teilt die Telekom Deutschland GmbH mit, dass aufgrund der Vollversorgung mit Telefon-Festnetz-Anschlüssen und durch den Ausbauzustand der
Mobiltelefonnetze die Nutzung öffentlicher Telefonstellen (Basistelefone (Säulen mit Telefonkartenbedienung) und Telefonzellen) sehr stark zurückgegangen ist.
Seite 3 von Ratsdrucksache 627-IX
Für die nachfolgenden aufgeführten 25 unwirtschaftlichen Standorte hatte die Telekom daher zunächst mit dem vorliegenden Schreiben um Zustimmung zu der Demontage der Telefonstellen
gebeten:
Um Ihrer Selbstverpflichtung – eine Basisinfrastruktur erhalten und betreiben zu können – nachzukommen, sollen die Bestände dem realen Bedarf angepasst werden. Neben diesem realen Bedarf wurde zudem als Begründung die extreme Unwirtschaftlichkeit dieser Standorte angeführt.
III. Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Telekom Deutschland GmbH
Auf der Grundlage dieser o. a. Liste hat die Verwaltung bereits im Vorfeld zu den erforderlichen
Ausschussberatungen mit der Telekom Deutschland GmbH mehrere Gespräche geführt, um zu
Prüfen, welche Standorte ggf. noch weiter beibehalten werden können.
Im Rahmen dieser Gespräche hat die Telekom Deutschland die wirtschaftlichen Gründe konkretisiert und die Einnahmen der vorgeschlagenen 25 Standorte dargelegt.
Bei den folgenden 20 Standorten (Basistelefonsäulen zur Bedienung mit Telefonkarte) sieht die
Einnahmesituation wie folgt aus: Durchschnittseinnahen via Calling-Card auf Basis der letzten 12
Monate für alle 20 Basistelefone in Euro: 3,75!
Ort
10 Bad Münstereifel
11 Bad Münstereifel
12 Bad Münstereifel
13 Bad Münstereifel
14 Bad Münstereifel
15 Bad Münstereifel
16 Bad Münstereifel
Ortzusatz
Hummerzheim
Reckerscheid
Rupperath
Maulbach
Lethert
Esch
Wald
Strasse
Bühlenstraße
Frankenstraße
Harscheider Weg
Hartweg
Lehterter Landstraße
Provinzialstraße
Antoniusstraße
Haus-Nr.
27
50
12
2
16
20
25
Aktuelles EG
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
Seite 4 von Ratsdrucksache 627-IX
17 Bad Münstereifel
18 Bad Münstereifel
19 Bad Münstereifel
20 Bad Münstereifel
21 Bad Münstereifel
22 Bad Münstereifel
23 Bad Münstereifel
24 Bad Münstereifel
25 Bad Münstereifel
26 Bad Münstereifel
27 Bad Münstereifel
28 Bad Münstereifel
29 Bad Münstereifel
Mutscheid
Nitterscheid
Eicherscheid
Kalkar
Schönau
Langscheid
Hilterscheid
Eschweiler
Scheuren
Ohlerath
Nöthen
Weißenstein
Arandstraße.
Birkenstraße
Brühler Straße
Cäsarstraße
Eicherscheider Straße
Engertsweg
Hauptstraße
Holzheimer Straße
Nelkenstraße
Nierenfelder Straße
Rönnstraße
Sebastian-Kneipp-Promenade
Weißenstein
19
54
9
12
9
12
37
2
10
2
34
38
5
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
Lediglich bei den restlichen fünf Standorten
Ort
Ortzusatz Strasse
Haus-Nr. Hinweis
Aktuelles
EG
Münzer 23
Parkpl. Goldenes Tal Münzer 23
Münzer 23
Münzer 23
Münzer 23
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Europaplatz
Sittardweg
Trierer Str.
Iversheim Euskirchener Str.
Kirspenich Ännchengasse
1
15
2
83
1
liegen die Durchschnittseinnahen auf Basis der letzten 12 Monate zw. 10 und 50 Euro!
Nach langwierigen Verhandlungen hat die Telekom Deutschland sich bereit erklärt, diese Standorte zunächst weiter zu betreiben und die Entwicklung der Gebühreneinnahmen zu beobachten.
2. Rechtliche Würdigung
A. Rechtsgrundlage allgemein
Die Bundesregierung hält eine flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Telefonstellen als Telekommunikationsdienstleistung zur Daseinsvorsorge im Sinne des Artikels 87 f Abs. 1 Grundgesetz
für notwendig. Die dazu von ihr erlassene TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung vom 16. September 1992 legt der Deutschen Telekom AG die Verpflichtung auf, öffentliche Telefonstellen dem
allgemeinen Bedarf entsprechend flächendeckend bereitzustellen.
Hinsichtlich der Gefahrenabwehr wird in dieser Verordnung verwiesen, wonach die Deutsche Telekom AG zur Einrichtung von Notrufmöglichkeiten in öffentlichen Telefonstellen auf Antrag des
zuständigen Bundeslandes oder eines ermächtigten Notdienstträgers gegen entsprechendes Entgelt verpflichtet wird.
Angesichts der heute vorhandenen Telefonanschlußdichte bis hin zur Vollversorgung und des inzwischen erreichten Ausbaustandes der Mobilfunknetze hat sich die Bedarfssituation für öffentliche Telefonstellen in den letzten Jahren jedoch deutlich verringert.
B. Rechte und Verpflichtungen der Telekom Deutschland GmbH
Das Bereitstellen öffentlicher Telefonstellen ist eine im öffentlichen Interesse liegende Infrastrukturleistung, die aber nunmehr von der Telekom Deutschland GmbH im Wettbewerb erbracht wird.
Seite 5 von Ratsdrucksache 627-IX
Diese Dienstleistung hat sie jedoch als Pflichtleistung zu erbringen und flächendeckend dem allgemeinen Bedarf entsprechend anzubieten.
Auf Grund des seit Jahren rückläufigen Bedarfs erfolgt durch die Telekom Deutschland unter
Wahrung der TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung und eines mit dem damaligen Infrastrukturrat
am 21. Juni 1993 abgestimmten Konzeptes zur Standortoptimierung öffentlicher Telefonstellen
eine Bestandsreduzierung. Dabei hat die Bundesnetzagentur in ihrer Verantwortung für die Wahrung des Infrastrukturauftrages nunmehr die Telekom Deutschland immer wieder dazu veranlasst,
nicht nur betriebswirtschaftliche Gründe, wie das Unterschreiten monatlicher Mindesteinnahmen
bei öffentlichen Telefonstellen, zum alleinigen Entscheidungsmaßstab zu machen.
Allerdings hat die Bundesregierung der Telekom Deutschland zugestanden, beim Erbringen ihrer
Pflichtleistungen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte angemessen - nicht zuletzt im Interesse der
Sicherung von Arbeitsplätzen - zu berücksichtigen.
C. Beteiligung der Kommunen
Die hier anzuwendende TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung aus 1992 ging davon aus, dass –
insbesondere in Ostdeutschland – eine flächendeckende Vollversorgung mit Festnetzanschlüssen
nicht gewährleistet war. Ebenso spielte der damalige Ausbau der ersten Mobilfunktelefonnetze (CNetz und D-Netz) zu dieser Zeit noch keine bedeutsame Rolle.
Dennoch wurde der Telekom bereits damals zu gestanden, absolut unwirtschaftliche Standorte zu
reduzieren. Hierbei ist das Einvernehmen mit den Kommunen herzustellen. Ggf. muss die Bundesnetzagentur beteiligt werden.
Derzeit betreibt die Telekom Bundesweit eine sog. Standortoptimierung, um absolut unwirtschaftliche Standorte, deren geringe Einnahmen den geringen Bedarf belegen, zu reduzieren. Dies erfolgt in Abstimmung mit den kommunale Spitzenverbänden und der Bundesnetzagentur
Ausgehend von der heutigen Situation mit einer flächendeckenden Vollversorgung mit Telefonfestnetz- und Mobilfunkanschlüssen ist der Bedarf an öffentlichen Telefonstellen sehr stark gesunken. Dies belegen auch die Einnahmen, die die Telekom Deutschland dargelegt hat.
Die jeweilige Bedarfssituation ist jedoch eine der Verpflichtungsgrundlagen, so dass keine Grundlage für eine Verweigerung der Zustimmung durch die Stadt vorhanden ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, lediglich die Zustimmung zur Demontage der 20 unwirtschaftlichsten
Standorte zu erteilen, deren Monatseinnahmen durchschnittlich bei ca. 3,75 Euro liegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
Seite 6 von Ratsdrucksache 627-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel erteilt lediglich ihre Zustimmung zur Demontage nachfolgender Standorte:
Ort
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
Ortzusatz
Hummerzheim
Reckerscheid
Rupperath
Maulbach
Lethert
Esch
Wald
Mutscheid
Nitterscheid
Eicherscheid
Kalkar
Schönau
Langscheid
Hilterscheid
Eschweiler
Scheuren
Ohlerath
Nöthen
Weißenstein
Strasse
Bühlenstraße
Frankenstraße
Harscheider Weg
Hartweg
Lehterter Landstraße
Provinzialstraße
Antoniusstraße
Arandstraße.
Birkenstraße
Brühler Straße
Cäsarstraße
Eicherscheider Straße
Engertsweg
Hauptstraße
Holzheimer Straße
Nelkenstraße
Nierenfelder Straße
Rönnstraße
Sebastian-Kneipp-Promenade
Weißenstein
Haus-Nr.
27
50
12
2
16
20
25
19
54
9
12
9
12
37
2
10
2
34
38
5
Aktuelles EG
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02
BasisTel02