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Beschlussvorlage (Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden" in Bad Münstereifel-Schönau; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
134 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
15.09.11, 18:07
Beschlussvorlage (Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden"  in Bad Münstereifel-Schönau;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011) Beschlussvorlage (Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden"  in Bad Münstereifel-Schönau;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011) Beschlussvorlage (Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden"  in Bad Münstereifel-Schönau;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011) Beschlussvorlage (Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden"  in Bad Münstereifel-Schönau;
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hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.08.2011 - Der Bürgermeister Az: 32-52-62 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 611-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsregelungen in der Straße "Friesenbenden" in Bad Münstereifel-Schönau; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 611-IX 1. Sachverhalt: Die SPD-Fraktion beantragt zu prüfen, ob die Straße „Friesenbenden“ in Schönau in eine „Spielstraße“ Bereich umgewandelt werden kann. Die Begriffe Spielstraße und Verkehrsberuhigter Bereich werden oft miteinander verwechselt. Sie sind aber von völlig unterschiedlicher Bedeutung. Das Verkehrszeichen Nr. 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. besagt folgendes: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 – 7 km/h). Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden; ggf. müssen sie warten. Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Vorfahrt: Innerhalb dieses Bereiches gilt: "Rechts vor Links". Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Beim Verlassen des Bereiches ist jeglichem Querverkehr Vorrang zu gewähren. Eine Spielstraße hingegen ist mit folgender Schilderkombination gekennzeichnet (Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen Nr. Z 1010-10. Daraus ergibt sich, dass diese Straße für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt ist, Fahrräder und Motorräder jedoch geschoben werden dürfen. Das Zusatzzeichen gibt die Straße in ihrer gesamten Breite, einschließlich Seitenstreifen, für Kinderspiele frei. Die Straße „Friesenbenden“ zweigt über eine Erftbrücke von der Erftstraße in nordwestlicher Richtung ab. Es handelt sich um eine Anliegerstraße, die in einen weiterführenden grasgebundenen Wirtschaftweg führt. Eine Wendefläche ist nicht vorhanden. Der Fahrbahnausbau (Schwarzdecke) ohne Bordsteine und ohne Gehwege mit unbefestigtem Seitenstreifen hat eine Breite von 3,50 bis 3,75 m. Begegnungsverkehr ist nur bei Mitbenutzung des Seitenstreifens und angepasster Geschwindigkeit möglich. Laut der Antragsstellerin wird die Straße als kommunikativer Treff genutzt. Da eine tatsächliche Ausweisung als Spielstraße auch den Anliegerverkehr unterbinden würden, wurde bei der weiteren Prüfung des Antrages von einem Verkehrsberuhigtem Bereich ausgegangen. Charakteristisch für einen Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 zu § 42 der StVO) ist die Absenkung der Geschwindigkeit für alle Fahrzeugführer (inkl. Fahrräder) auf Schrittgeschwindigkeit. Zudem dürfen Kraftfahrzeuge außerhalb von hierfür gekennzeichneten Flächen nicht parken. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite können dort keine PKW-Stellplätze markiert werden. Dementsprechend wäre ein Parken dort auch unter Mitbenutzung des Seitenstreifens nicht mehr wie bisher möglich. Außerdem sollen sich Fußgänger und Fahrzeugführer nicht gegenseitig behindern. Aufgrund des Antrages hat die Verwaltung zunächst alle Anwohner und Grundstückseigentümer unter Darlegung der mit einer evtl. Umwandlung verbundenen Änderungen - schriftlich befragt. Es wurden alle 10 Anwohnerparteien und alle 10 Anliegerparteien der Grundstücke des weiterführenden Wirtschaftsweges befragt. Das Ergebnis sieht wie folgt aus: Seite 3 von Ratsdrucksache 611-IX Rückmeldung der Anlieger der Straße „Friesenbenden“ bzgl. der Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich Für die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich Ja Nein Anwohner-/Gebäude/Grundstückseigentümer entlang der Straße Grundstückseigentümer entlang des Wirtschaftsweges 3 6 2 2 Gesamt 5 8 Ein Ortstermin zur Prüfung der erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung am 05.09.2011 kam vorbehaltlich der Entscheidung des Fachausschusses zu folgendem Ergebnis: „TOP 5 Schönau, Friesenbenden, Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches Die SPD-Ratsfraktion hat die Umwandlung der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich beantragt. Die Verwaltung hat daraufhin die Anwohner und Grundstückseigentümer zu diesem Vorhaben befragt. Die Straße „Friesenbenden“ zweigt von der Erftstraße ab. Sie endet als Sackgasse und verfügt nur über eine sehr geringe Breite. Die Verkehrssituation lässt kraft Gesetzes keine hohen Geschwindigkeiten zu. Parken ist ohnehin mangels ausreichender Restbreite nur unter Mitbenutzung des Seitenstreifens möglich. Gegen einen Umbau in einen verkehrsberuhigten Bereich bestehen seitens der Verkehrskommission keine Bedenken; er wird jedoch für nicht erforderlich gehalten, da gegenüber der jetzigen Situation keine positiven Auswirkungen zu erwarten wären. Die Mehrheit der Anwohner hat sich bei der Befragung gegen eine Änderung ausgesprochen.“ 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich bei der Straße „Friesenbenden“ um eine Gemeindestraße in Form einer Anliegerstraße, sodass die Stadt Bad Münstereifel Träger der Straßenbaulast ist (§ 47 Abs. 1 StrWG). Für die Gemeindestraßen der nicht kreisfreien Städte ist der Landrat, also, im Fall der Stadt Bad Münstereifel, der Kreis Euskirchen, die Straßenaufsichtsbehörde (§ 54 Abs. 2 Nr. 2 StrWG i. V. m. § 42 KrO). Gemäß § 45 Abs. 1b Nr.3 StVO treffen die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen. Diese Anordnung ist laut § 45 Abs. 1b S.2 StVO im Einvernehmen mit der Gemeinde zu treffen (Verkehrskommission). In Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wird mit dem Begriff Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO mit Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Durch das Zusatzzeichen Z 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. In der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO heißt es dazu: „Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder.“ Da die Sperrung der Straße durch Zeichen 250 auch die Anlieger betreffen würde, ist diese Konstellation – die eigentliche Spielstraße – recht selten und deshalb wenig bekannt und hier nicht anwendbar. Das vermutlich beantragte Verkehrszeichen 325.1 zu § 42 Abs. 2 StVO erlaubt das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur in eingezeichneten Parkbuchten. Um Parkbuchten einzeichnen zu können, müsste die Straße insgesamt 5,50 m breit sein (Tabelle 2.2 des RdErl. D. Innenministers v. 19.9.1972 (MBI. NW. S. 1709), geänd. 27.2.1982 (MBI. NW. S. 1491)). Seite 4 von Ratsdrucksache 611-IX Falls die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt würde, wäre daher das Parken auf der Straße nicht mehr möglich. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Beschaffung und Errichtung der erforderlichen Verkehrszeichen fallen Kosten in Höhe von ca. 450 Euro an 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird vorgeschlagen, dem Votum der Verkehrskommission zufolgen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.