Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 600-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 600-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 818 ( Im Baist) zur
Errichtung von 4 Einfamilienwohnhäusern vor.
Die Grundstücksfläche, auf der diese Bebauung geplant ist, ist im Flächennutzungsplan als Wasserflächen dargestellt, sie liegt im Außenbereich gem. 35 BauGB.
Geplant ist die Errichtung von 4 Einfamilienwohnhäusern in einer Bautiefe entlang der Straße.
Hierbei rückt die geplante Bebauung im rückwärtigen Bereich unmittelbar an die Böschungsgrenze
des vorhandenen Sees heran.
Die Erschließung ist nicht sichergestellt. Bei der Straße „Im Baist“ handelt es sich in dem Straßenabschnitt um einen Wirtschaftsweg, der nicht den technischen Standards von Erschließungsstraßen entspricht. Straßenentwässerung und –beleuchtung fehlen gänzlich. Wasser- und Abwasserleitungen müssten verlängert werden.
Zur Sicherstellung der Erschließung wäre der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich.
Gegen die angestrebte Bebauung bestehen erhebliche Bedenken. Die Wasserfläche stellt in dem
Bereich, zusammen mit den Freiflächen südlich der Burg, einen Übergang in die freie Landschaft
dar. Vereinzelt vorhandene Bebauung ist landwirtschaftlicher Prägung. Der Freiraum soll durch
eine Ausweitung der Wohnbebauung in den Bereich hinein nicht gestört bzw. verändert werden,
so dass aus städtebaulicher Sicht dem beantragten Vorhaben nicht zugestimmt werden kann.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist zu versagen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig gem. BauO NW und BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt.