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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 600-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Nr. 818 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 600-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 818 ( Im Baist) zur Errichtung von 4 Einfamilienwohnhäusern vor. Die Grundstücksfläche, auf der diese Bebauung geplant ist, ist im Flächennutzungsplan als Wasserflächen dargestellt, sie liegt im Außenbereich gem. 35 BauGB. Geplant ist die Errichtung von 4 Einfamilienwohnhäusern in einer Bautiefe entlang der Straße. Hierbei rückt die geplante Bebauung im rückwärtigen Bereich unmittelbar an die Böschungsgrenze des vorhandenen Sees heran. Die Erschließung ist nicht sichergestellt. Bei der Straße „Im Baist“ handelt es sich in dem Straßenabschnitt um einen Wirtschaftsweg, der nicht den technischen Standards von Erschließungsstraßen entspricht. Straßenentwässerung und –beleuchtung fehlen gänzlich. Wasser- und Abwasserleitungen müssten verlängert werden. Zur Sicherstellung der Erschließung wäre der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Gegen die angestrebte Bebauung bestehen erhebliche Bedenken. Die Wasserfläche stellt in dem Bereich, zusammen mit den Freiflächen südlich der Burg, einen Übergang in die freie Landschaft dar. Vereinzelt vorhandene Bebauung ist landwirtschaftlicher Prägung. Der Freiraum soll durch eine Ausweitung der Wohnbebauung in den Bereich hinein nicht gestört bzw. verändert werden, so dass aus städtebaulicher Sicht dem beantragten Vorhaben nicht zugestimmt werden kann. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist zu versagen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig gem. BauO NW und BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt.