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Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen) Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen) Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 593-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage für das Flurstück Nr. 16 in der Flur 10 der Gemarkung Nöthen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Gerätehalle und Unterstellschutz für Tiere vor. Das Grundstück liegt ortauswärts in Richtung Sportplatz Nöthen. Es liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Bei der geplanten Halle handelt es sich um eine dreiseitig geschlossene Halle mit den Maßen 15 m x 20 m und einer Traufhöhe von 3,85 m. In Richtung Süd-Osten ist die Halle geöffnet. Sie soll zum einen der Unterstellung von landwirtschaftlichen Maschinen als zum anderen auch der Unterbringung von Tieren in den Wintermonaten sowie ganzjährig der Unterbringung von kranken und gebärenden Tieren dienen. Bei den Antragstellern handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, dessen Privilegierung derzeit vom Kreis Euskirchen geprüft wird. Zudem gehört der Betrieb zu einem der 127 bundesweit vorhandenen Archehöfen. Die hier betriebene Tierhaltung hat sich in den letzten Jahren auf die Zucht und die Erhaltung von vom Aussterben bedrohter Haustierrassen spezialisiert. Zum Betrieb gehören derzeit 60 Mutterschafe der Rasse „weiße gehörnte Heidschnucken“, 5 Schafsböcke, 6 „Schwarzwälder Kaltblutstuten“ (Zuchtstuten) mit Hengsthaltung sowie 12 Leinengänse, 50 Bergische Kräher und 15 Pommernenten. Ebenso bilden die Antragsteller Border Collies als Herdengebrauchshunde für die Schaf- und Rindtierhaltung aus. Aufgrund des Anwuchses des Viehbestandes sowie durch die erforderliche Anschaffung von landwirtschaftlichen Gerätschaften ist der Bau einer neuen Halle erforderlich. Da die im Dorf vorhandene Haus- und Hofstelle keine weiteren Kapazitäten mehr zur Erweiterung des Betriebes bereithält, ist eine Ausweichung in den Außenbereich erforderlich. Nach der Errichtung der neuen Halle soll der Betrieb sowohl flächenmäßig als auch vom Schafbestand aufgestockt werden. Geplant ist die Haltung von etwa 100 Mutterschafen. Die Erschließung ist sichergestellt. Hinsichtlich der Wasserversorgung, falls benötigt, bedarf es der Verlängerung der öffentlichen Wasserleitung auf Kosten des Antragstellers. Die Beseitigung des Niederschlagswassers kann über Versickerung/Verrieselung vor Ort erfolgen. Es fällt laut Antrag kein Schmutzwasser an. Aus planerischer Sicht bestehen gegen eine Bebauung des Grundstückes in der beantragten Form keine Bedenken, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen privilegierten Landwirt handelt. Seitens der Verwaltung wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird unter Auflage erteilt, dass es sich um einen privilegierte landwirtschaftlichen Betrieb handelt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Sinne der BauO NW. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 593-IX entällt