Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 593-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 10, Flurstück 16 - Bad
Münstereifel-Nöthen, Brunnenstraße/Kleinbendchen
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für das Flurstück Nr. 16 in der Flur 10 der Gemarkung Nöthen zur
Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Gerätehalle und Unterstellschutz für Tiere vor.
Das Grundstück liegt ortauswärts in Richtung Sportplatz Nöthen. Es liegt im Außenbereich gem. §
35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt
das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet.
Bei der geplanten Halle handelt es sich um eine dreiseitig geschlossene Halle mit den Maßen 15
m x 20 m und einer Traufhöhe von 3,85 m. In Richtung Süd-Osten ist die Halle geöffnet. Sie soll
zum einen der Unterstellung von landwirtschaftlichen Maschinen als zum anderen auch der Unterbringung von Tieren in den Wintermonaten sowie ganzjährig der Unterbringung von kranken und
gebärenden Tieren dienen.
Bei den Antragstellern handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, dessen Privilegierung derzeit vom Kreis Euskirchen geprüft wird. Zudem gehört der Betrieb zu einem
der 127 bundesweit vorhandenen Archehöfen. Die hier betriebene Tierhaltung hat sich in den letzten Jahren auf die Zucht und die Erhaltung von vom Aussterben bedrohter Haustierrassen spezialisiert. Zum Betrieb gehören derzeit 60 Mutterschafe der Rasse „weiße gehörnte Heidschnucken“,
5 Schafsböcke, 6 „Schwarzwälder Kaltblutstuten“ (Zuchtstuten) mit Hengsthaltung sowie 12 Leinengänse, 50 Bergische Kräher und 15 Pommernenten. Ebenso bilden die Antragsteller Border
Collies als Herdengebrauchshunde für die Schaf- und Rindtierhaltung aus.
Aufgrund des Anwuchses des Viehbestandes sowie durch die erforderliche Anschaffung von
landwirtschaftlichen Gerätschaften ist der Bau einer neuen Halle erforderlich. Da die im Dorf vorhandene Haus- und Hofstelle keine weiteren Kapazitäten mehr zur Erweiterung des Betriebes bereithält, ist eine Ausweichung in den Außenbereich erforderlich. Nach der Errichtung der neuen
Halle soll der Betrieb sowohl flächenmäßig als auch vom Schafbestand aufgestockt werden. Geplant ist die Haltung von etwa 100 Mutterschafen.
Die Erschließung ist sichergestellt. Hinsichtlich der Wasserversorgung, falls benötigt, bedarf es
der Verlängerung der öffentlichen Wasserleitung auf Kosten des Antragstellers. Die Beseitigung
des Niederschlagswassers kann über Versickerung/Verrieselung vor Ort erfolgen. Es fällt laut Antrag kein Schmutzwasser an.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen eine Bebauung des Grundstückes in der beantragten
Form keine Bedenken, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen privilegierten Landwirt handelt.
Seitens der Verwaltung wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird unter Auflage erteilt, dass
es sich um einen privilegierte landwirtschaftlichen Betrieb handelt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Sinne der BauO NW.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 593-IX
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