Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.07.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 591-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zur Änderung der Satzung gem. § 34 BauGB für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Bad Münstereifel-Maulbach
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 591-IX
1. Sachverhalt:
Für das Grundstück an dem Weg Im Wiesengrund, Gem. Houverath, Flur 14, Flurstück 94 wurde
bereits in 2008 ein Antrag auf Errichtung eines Carports gestellt, der dem Ausschuss zur Beratung
vorgelegt wurde. Noch bevor die vom Ausschuss beschlossene Ortsbesichtigung durchgeführt
werden konnte, wurde der Antrag zurückgezogen.
Nun liegt ein neuer Antrag auf Errichtung eines Carports auf diesem Grundstück vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Antragstellerin ist ebenfalls Eigentümerin des Flurstückes Nr. 87, welches gem. der Abrundungssatzung im Innenbereich liegt und mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut ist.
Der an das Grundstück Nr. 94 angrenzende Weg „Im Wiesengrund“ ist befestigt. Allerdings erfüllt
dieser beim Unterbau und der Ausbaubreite nicht die technischen Standards für Erschließungsstraßen. Die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung fehlen gänzlich. Öffentliche Wasserleitung und Schmutzwasserkanäle sind nur bis vor das bebaute Flurstück Nr. 90 verlegt. Bei der
Beurteilung einer weiteren Bebauung in diesem Straßenbereich hinsichtlich der Erschließungsfragen, muss eine maßnahmendifferenzierte Beurteilung erfolgen.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen eine weitere Wohnbebauung in diesem Bereich erhebliche Bedenken, da die vorhandene Erschließung hierfür nicht ausreichend ist. Beantragt ist jedoch nur die Errichtung eines Carports. Hierfür und auch für Garagen ist aufgrund ihrer Zweckbestimmung keine Wasserversorgung erforderlich. Zudem fällt nur Regenwasser an, welches speziell im vorliegenden Fall, vorbehaltlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, in den Siefen abgeleitet
werden kann. Ebenso ist die Straße im Wiesengrund soweit befestigt, dass das beantragte Carport hierüber angefahren werden könnte.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorhabens kann nur durch die Aufstellung einer Erweiterungssatzung geschaffen werden. Laut Antragstellerin ist derzeit keiner der umliegenden Nachbarn an einer Entwicklung seines Grundstückes interessiert. Daher ist hier die Fläche, die zur Bebauung notwendig ist, konkret als Baufläche für Nebenanlagen mit einer entsprechenden Baugrenze auszuweisen. Aus planerischer und städtebaulicher Sicht bestehen hiergegen
keine Bedenken.
Zur Übernahme aller Kosten, die mit der Aufstellung und Umsetzung der Erweiterungssatzung
verbunden sind, hat sich die Antragstellerin mit Schreiben vom 11.06.2011 bereit erklärt.
Die notwendigen Verfahren zum Erlass einer Erweiterungssatzung sind einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind von der Antragstellerin zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Erweiterung der Satzung bestehen keine Bedenken, entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.