Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
125 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 60
Bad Münstereifel, den 11.07.2011
Nr. der Ratsdrucksache: 586-IX
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Termin
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau des Autohauses für das Grundstück Gemarkung
Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3397, Bad Münstereifel, Kölner Str. 55
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Wie in der RD 523 mitgeteilt, wurde am 5.5.2011 das Einvernehmen zur Nutzungsänderung und
zum Umbau des Autohauses in ein Kfz-Zentrum erteilt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass
einem Schrotthandel an dieser Stelle nicht zugestimmt wird.
Mittlerweile hat der Antragsteller seinen Antrag modifiziert, so dass auch die Genehmigung für
einen Schrotthandel beantragt ist.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen seitens der Bauaufsicht gegen das Vorhaben keine Bedenken,
es besteht kein baurechtlicher Grund, die Genehmigung zu versagen.
Vor dem Hintergrund der in diesem Bereich angestrebten Entwicklungen müssen deshalb
planungsrechtliche Schritte eingeleitet werden, damit das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht
realisiert wird.
In der nächsten Sitzung des Rates stehen der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
und den Erlass einer Veränderungssperre für diesen Bereich an. Vor diesem Hintergrund kann im
Rahmen der Bestimmungen des § 15 BauGB für das derzeit anstehende Vorhaben die
Zurückstellung beantragt werden.
Ein entsprechender Antrag ist an die Bauaufsicht des Kreises Euskirchen zu stellen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 586-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungsschadensrecht
Sollte die Stadt Bad Münstereifel eine dahingehende Änderung des Bebauungsplans Nr.
5 a beschließen bzw. vornehmen, so wäre durch die damit einhergehenden planerischen
Eingriffe in die Bodennutzbarkeit gemäß § 39 BauGB mit Entschädigungsansprüchen
der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten für wertlos gewordene
Aufwendungen (einschließlich der Erschließungsabgaben) zu rechnen, die im
Vertrauen auf den Bestand des betreffenden Bebauungsplans zur Vorbereitung der
plangemäßen Nutzung gemacht und durch die Planänderung entwertet worden sind.
Überdies käme auch dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 2,
Abs. 5 BauGB in Betracht, wenn der Eigentümer an der Verwirklichung eines der
zulässigen Nutzung entsprechenden Vorhabens innerhalb einer Frist von 7 Jahren ab
Zulässigkeit durch eine Veränderungssperre oder eine befristete Zurückstellung seines
Vorhabens gehindert worden ist und er das Vorhaben infolge der Aufhebung oder
Änderung der zulässigen Nutzung des Grundstücks nicht mehr verwirklichen kann.
Durch die Änderung oder Aufhebung der zulässigen Nutzung eines Grundstücks muss
eine wesentliche Wertminderung (gemessen an dessen Verkehrswert) eingetreten sein,
wobei eine Wertminderung von mehr als 10 % stets wesentlich wäre,
vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB-Kommentar, 11. Aufl.
2009, § 42 Rn. 6 m.w.N.
Die Bemessung erfolgt dabei durch einen Vergleich des Wertes, den das Grundstück auf
Grund der zulässigen Nutzung hat und dem Wert, der sich infolge der Aufhebung oder
Änderung für das Grundstück ergibt. Da uns diesbezügliche Informationen fehlen,
können zur Anspruchshöhe ohnehin und ungeachtet dessen, dass die konkrete
Ermittlung der Entschädigungshöhe „Sachverständigensache“ wäre, keine näheren
Ausführungen gemacht werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
Seite 3 von Ratsdrucksache 586-IX
GBA
10.2
PR
AL
Dez
__________________________________________________________________________
7. Beschluss:
Entscheidung:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für den Bereich
„Fachmarktzentrum Bereich Flaches Feld“ und eine Veränderungssperre vorzubereiten.
2. Da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das beantragte Vorhaben bzgl.
des Grundstückes Kölner Str. 55 unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird, wird der
Bürgermeister vor dem Hintergrund der für die Sitzung des Rates am 19.07.2011 anstehenden
o.a. Beschlüsse, beauftragt, die Zurückstellung über die Entscheidung gem. § 15 BauGB für die
Dauer von zwölf Monaten zu beantragen.
Bad Münstereifel, den 11.07.2011
___________________
Bürgermeister
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Stadtverordnete/r
__________________
Stadtverordnete/r
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
___________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
wird genehmigt.