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Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565 Soller, Zum Weitblick)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565 
Soller, Zum Weitblick) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565 
Soller, Zum Weitblick)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 434-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565 Soller, Zum Weitblick __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 434-IX 1. Sachverhalt: Das Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565, Bad Münstereifel - Soller, Zum Weitblick ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung ist somit derzeit nicht möglich. Der Grundstückseigentümer, der auf der benachbarten Parzelle 564 ein Einfamilienhaus bewohnt, hat beantragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten, um eine Bebauung zu ermöglichen. Die beiden Söhne möchten auf dem Flurstück 565, das 2.134 qm groß ist, 2 Einfamilienhäuser errichten. Die planerische Grundlage könnte evtl. durch die Erweiterung der Innenbereichssatzung geschaffen werden. Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,50 m. Kanal- und Wasseranschluss am Grundstück sind nicht vorhanden, hier wären verlängerte Hausanschlüsse erforderlich. Grundsätzlich müssen Details hierzu in einem Erschließungsvertrag geregelt werden. Der Eigentümer des gegenüber liegenden Grundstücks, das mit einem Wohngebäude bebaut ist, hat nach Angaben des Antragstellers kein Interesse an einer weiteren Bebauung seiner Flächen. Hierzu bedarf es noch einer Abklärung seitens der Verwaltung. Es handelt sich auch um eine Waldfläche, die Realisierung einer Bebauung würde hier einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen. Auch wenn aus wirtschaftlicher Sicht generell eine beidseitige Bebauung der Straße angestrebt werden sollte, ist es hier unter planerischen Aspekten durchaus vertretbar, nur eine einseitige Bebauung auf dem Flurstück 565 mit 2 Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Der rückwärtige Bereich Höhenweg/Zum Weitblick ist durch ein ehemaliges größeres Wirtschaftsgebäude baulich vorgeprägt. Die angestrebte Erweiterung ist aus stadtplanerischer Sicht vertretbar. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für junge Familien entwickelt. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, planungsrechtliche Schritte für eine bauliche Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 56 vorzubereiten. Dem Ausschuss sind die Entwurfsunterlagen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.