Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 434-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565
Soller, Zum Weitblick
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 434-IX
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 565, Bad Münstereifel - Soller, Zum
Weitblick ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im
Außenbereich. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Eine Bebauung ist somit derzeit nicht möglich.
Der Grundstückseigentümer, der auf der benachbarten Parzelle 564 ein Einfamilienhaus bewohnt,
hat beantragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten, um eine Bebauung zu
ermöglichen. Die beiden Söhne möchten auf dem Flurstück 565, das 2.134 qm groß ist, 2
Einfamilienhäuser errichten.
Die planerische Grundlage könnte evtl. durch die Erweiterung der Innenbereichssatzung
geschaffen werden.
Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg mit einer
Breite von 3,50 m. Kanal- und Wasseranschluss am Grundstück sind nicht vorhanden, hier wären
verlängerte Hausanschlüsse erforderlich. Grundsätzlich müssen Details hierzu in einem
Erschließungsvertrag geregelt werden.
Der Eigentümer des gegenüber liegenden Grundstücks, das mit einem Wohngebäude bebaut ist,
hat nach Angaben des Antragstellers kein Interesse an einer weiteren Bebauung seiner Flächen.
Hierzu bedarf es noch einer Abklärung seitens der Verwaltung.
Es handelt sich auch um eine Waldfläche, die Realisierung einer Bebauung würde hier einen
erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen.
Auch wenn aus wirtschaftlicher Sicht generell eine beidseitige Bebauung der Straße angestrebt
werden sollte, ist es hier unter planerischen Aspekten durchaus vertretbar, nur eine einseitige
Bebauung auf dem Flurstück 565 mit 2 Einfamilienhäusern zu ermöglichen.
Der rückwärtige Bereich Höhenweg/Zum Weitblick ist durch ein ehemaliges größeres
Wirtschaftsgebäude baulich vorgeprägt. Die angestrebte Erweiterung ist aus stadtplanerischer
Sicht vertretbar.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten für junge Familien entwickelt.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, planungsrechtliche Schritte für eine bauliche Entwicklung des
Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 8, Flurstück 56 vorzubereiten. Dem Ausschuss sind die
Entwurfsunterlagen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.