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Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54 Nöthen, Gierscheider Weg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54
Nöthen, Gierscheider Weg) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54
Nöthen, Gierscheider Weg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 433-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54 Nöthen, Gierscheider Weg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 433-IX 1. Sachverhalt: Das Grundstück Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54, Am Rothsiefen ist im Flächennutzungsplan mit einer geringen Teilfläche als Wohnbaufläche und mit dem überwiegenden Anteil als forstwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Zudem liegt die überwiegende Grundstücksfläche in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück ist rd. 2.700 qm groß. Der Eigentümer hat in 2010 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses eingereicht. Aufgrund des Grundstückzuschnitts kann ein Wohngebäude nur so angeordnet werden, dass der Standort in der forstwirtschaftlichen Nutzfläche, im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben konnte jedoch keine Genehmigung erteilt werden, die Bauvoranfrage wurde zurückgezogen. Der Grundstückseigentümer hat nun einen Antrag auf Erstellung einer Abrundungssatzung eingereicht, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung zu schaffen. Im beigefügten Plan ist der mögliche Standort des Wohngebäudes eingetragen. Dieser kann aufgrund des Grundstückszuschnitts nicht die Baulinie entlang des Gierscheider Weges und des Rothsiefens aufnehmen. Aus städtebaulicher Sicht erscheint dies jedoch vertretbar. Eine Prägung rückwärtige Grundstücksflächen durch Nebengebäude ist im Bereich Gierscheider Weg bereits vorhanden. Die Zufahrt zum Grundstück soll vom Gierscheider Weg aus erfolgen. Der vorbeiführende Wirtschaftsweg, der nicht ausgebaut ist, wird nicht zur Erschließung genutzt werden, so dass hier auch kein entsprechender Ausbau erforderlich ist. Die Abgrenzung der Satzung ist so vorzunehmen, dass sich entlang dieses Wirtschaftsweges keine zusätzliche Bebauung entwickeln kann. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es soll neuer Wohnraum geschaffen werden, der auch von einer jungen Familie genutzt werden kann. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, planungsrechtliche Schritte vorzubereiten, die eine bauliche Nutzung des Grundstückes ermöglichen. Die Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.