Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 433-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54
Nöthen, Gierscheider Weg
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 433-IX
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstück 54, Am Rothsiefen ist im
Flächennutzungsplan mit einer geringen Teilfläche als Wohnbaufläche und mit dem
überwiegenden Anteil als forstwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Zudem liegt die überwiegende
Grundstücksfläche in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück ist rd. 2.700 qm groß.
Der Eigentümer hat in 2010 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses
eingereicht. Aufgrund des Grundstückzuschnitts kann ein Wohngebäude nur so angeordnet
werden, dass der Standort in der forstwirtschaftlichen Nutzfläche, im Landschaftsschutzgebiet und
im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt.
Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt.
Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben konnte jedoch keine Genehmigung erteilt werden, die
Bauvoranfrage wurde zurückgezogen.
Der Grundstückseigentümer hat nun einen Antrag auf Erstellung einer Abrundungssatzung
eingereicht, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung zu schaffen.
Im beigefügten Plan ist der mögliche Standort des Wohngebäudes eingetragen.
Dieser kann aufgrund des Grundstückszuschnitts nicht die Baulinie entlang des Gierscheider
Weges und des Rothsiefens aufnehmen. Aus städtebaulicher Sicht erscheint dies jedoch
vertretbar. Eine Prägung rückwärtige Grundstücksflächen durch Nebengebäude ist im Bereich
Gierscheider Weg bereits vorhanden.
Die Zufahrt zum Grundstück soll vom Gierscheider Weg aus erfolgen.
Der vorbeiführende Wirtschaftsweg, der nicht ausgebaut ist, wird nicht zur Erschließung genutzt
werden, so dass hier auch kein entsprechender Ausbau erforderlich ist.
Die Abgrenzung der Satzung ist so vorzunehmen, dass sich entlang dieses Wirtschaftsweges
keine zusätzliche Bebauung entwickeln kann.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es soll neuer Wohnraum geschaffen werden, der auch von einer jungen Familie genutzt werden
kann.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, planungsrechtliche Schritte vorzubereiten, die eine bauliche
Nutzung des Grundstückes ermöglichen. Die Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur
weiteren Beschlussfassung vorzulegen.