Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 597-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 597-IX
1. Sachverhalt:
a)Im Offenlageverfahren sind bisher die beigefügten Stellungnahmen eingegangen.
Die Abwägungsbeschlüsse hierzu werden noch vorgelegt.
Sollten im Verfahren noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt.
Zum Abschluss des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
b) Zusätzlich zu dem Neubau des Produktionsgebäudes, für das dieses Änderungsverfahren
durchgeführt wird, sind weitere Baumaßnahmen geplant. Es ist die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Labor- und Sozialgebäude inkl. 98 Stellplätzen und Geländeveränderungen über 2,0 m Höhe beantragt worden. Dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungplanes Nr. 52, der in nördlicher Richtung unmittelbar an das Firmengelände und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ anschließt. Angeschlossen
an die jetzige Betriebsstätte wird dieser Komplex durch einen Aufzugs- und Treppenturm mit einer
Brücke. Dem Bauvorhaben und erforderlichen Befreiungen wurde seitens der Stadt zugestimmt.
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag zur Aufbringung von Erdmassen auf dem benachbarten
Grundstück in einer Höhe von 0,50 m.
Für die Aufbringung der Erdmassen wurde die Genehmigung erteilt, für den Neubau liegt eine
Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten vor, die Gesamtgenehmigung erfolgt zeitnah durch die Bauaufsicht. Planunterlagen sind zur Kenntnis beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Zu a)
1. Über die anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse
gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414)
in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der zurzeit gültigen Fassung wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet
Iversheim“ als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes bekannt zu machen.
Zu b) Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.