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Beschlussvorlage (1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss 2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Beschlussvorlage (1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven) Beschlussvorlage (1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven) Beschlussvorlage (1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 597-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1.) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss 2.) Mitteilung zu weiteren Bauprojekten der Fa. Greven __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 597-IX 1. Sachverhalt: a)Im Offenlageverfahren sind bisher die beigefügten Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägungsbeschlüsse hierzu werden noch vorgelegt. Sollten im Verfahren noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt. Zum Abschluss des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss zu fassen. b) Zusätzlich zu dem Neubau des Produktionsgebäudes, für das dieses Änderungsverfahren durchgeführt wird, sind weitere Baumaßnahmen geplant. Es ist die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Labor- und Sozialgebäude inkl. 98 Stellplätzen und Geländeveränderungen über 2,0 m Höhe beantragt worden. Dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungplanes Nr. 52, der in nördlicher Richtung unmittelbar an das Firmengelände und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ anschließt. Angeschlossen an die jetzige Betriebsstätte wird dieser Komplex durch einen Aufzugs- und Treppenturm mit einer Brücke. Dem Bauvorhaben und erforderlichen Befreiungen wurde seitens der Stadt zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag zur Aufbringung von Erdmassen auf dem benachbarten Grundstück in einer Höhe von 0,50 m. Für die Aufbringung der Erdmassen wurde die Genehmigung erteilt, für den Neubau liegt eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten vor, die Gesamtgenehmigung erfolgt zeitnah durch die Bauaufsicht. Planunterlagen sind zur Kenntnis beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten trägt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Zu a) 1. Über die anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes bekannt zu machen. Zu b) Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.