Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
27.09.12, 06:13
Aktualisiert
27.09.12, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
09/12/2012 18:47
THEO rf:CHERNICH
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Theo Mechernich
CDU-Stadtverordneter I Kreistagsabgeordneter
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.13.Sä. 10~}
Stadt Erftstadt
63
61
Herrn Bürgermeister
611'
Dr. Franz Georg Rips
Rathaus
50374 Erftstadt
nachrichtlich Herrn 1. Beigeordneter Volker Emer
12.09.2012
Herabstufung Carl-Schurz-Straße,
Erftstadt-Liblar
Schilderaufstellung
- LKW - Verbot
zur Stadtstraße
zum 01.09.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Rips,
mit Erstaunen und Fassungslosigkeit musste ich gestern feststellen, dass die schon nunmehr verspätet aufgestellten Schilder zur Einfahrt der Cari-Schurz-Straßa letztendlichsinnlos
sind, weil der Schwerlastverkehr auf der B 265 n nicht frühzeitig auf das Durchfahrtsverbot
hingewiesen wird. Eine nicht nachzuvollziehende Schlampigkeit Ihrer Verwaltung, die anscheinend in einer Zeitspanne von drei Monaten nach Zustimmung des Landesverkehrsministerium nicht in der Lage ist, einige wenige Verkehrsschilder ordnungsgemäß aufzustellen
und anzuordnen und damit weiteres Verkehrschaos in Erftstadt-Liblar produziert.
Gemäß Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträgerlag seitens der Stadtverwaltung Erftstadt am .11.09. 2012 keine Anordnung zur Aufstellung dieser Schilder vor. Die
Praxis daraus zeigt sich momentan so, dass der Schwerlastverkehr mit Ziel Gewerbegebiete
oder frühere May-Werke Köttingen ohne verkehrswidrig zu handeln die B 265 n verlassen
und nach 30 rn an der Einfahrt zur Carl-Schurz-Straße vor das Rätsel eines Durchfahrtsverbotes gestellt werden. Wendemanöver auf der Kreuzung oder eine zwangsläufige Umleitung
des Schwerlastverkehrs Ober die Bliesheimer Straße und dadurch durch den Stadtteil Liblar
sind unumgänglich.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit nunmehr fast 20 Jahren kämpft die Politik darum. den
Schwerlastverkehr aus dem Stadtteil Liblar und insbesondere auf der unteren Carl~SchurzStraße mit dem Ziel des Schutzes der anliegenden Anwohner zu verbannen. Nachdem nunmehr die politische Entscheidung in dieser Angelegenheit im Herbst 2011 getroffen wurde
und Ihnen seit Mai oder Juni dieses Jahres "Grünes Licht" seitens der Landesregierung vorliegt, SCheintIhre Verwaltung anscheinend nicht in der Lage oder vielleicht auch nicht gewillt
zu sein, wie oben schon erwähnt. innerhalb von 3 Monaten eine ordnungsgemäße Beschilderung von einigen wenigen Schildem anzuordnen und aufzustellen. Ich weise darauf hin,
dass diese Gesamtmaßnahme politischen Beschlüssen mit Terminsetzungen unterliegt und
die Verwaltung verpflichtet ist, diese Beschlüsse. insoweit nicht gegen Rechtund Gesetz
verstoßen wird, umzusetzen. Dieses jetzige Verhalten kann man auch »Missachtung des
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Willens politischer Gremien" nennen. Schon die verspätete Aufstellung der nunmehr fast
nutzlosen Schilder an der Carl-Schurz Straße konnte von .Ihrer Verwaltung nicht begründet
werden. Ob ein solch ignorantes Handeln der Erftstädter Verwaltung noch weiter hingenom~
men werden kann, sollte kurzfristig mal Thema im Rat unserer Stadt werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich gem. GeschO des Rates der Stadt um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Warum wurde die Maßnahme nicht wie beschlossen, zum 01.09.2012 ordnungsgemäß durchgeführt?
2. Wann ist die Anordnung der aufzustellenden Schilder auf der B 265 n an den zuständigen Straßenbaulastträger ergangen?
3. Wann ist jetzt mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme zu rechnen?
4. Wer hat diese Versäumnisse, die man auch "bodenlose Schlampigkeit' nennen kann,
zu verantworten?
5. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen gedenken Sie gegen die (nicht)handelnden
Personen einzuleiten?
6. Welche Konzepte bzw. Maßnahmen können Sie den politischen Gremien zur Einhaltung dieses Durchfahrtsverbotes vorlegen?
.
Mit freundlichen Grüßen
~~~~'L