Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 304/2012
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
20.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird
im Erfolgsplan mit
4.203.500,00 €
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
3.988.500,00 €
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
1.995.179,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.231.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
1.000.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Für das Jahr 2012 wurden die Tarife der Wasserversorgung modifiziert. Dabei finden nun die
Fixkosten der Wasserversorgung eine stärkere Berücksichtigung im Grundpreis. Der Wasserpreis
wurde hingegen deutlich gesenkt. Trotz der deutlichen Verringerung des Arbeitspreises ist auch
im Jahr 2012 kein Anstieg der Absatzmengen zu erkennen. Setzt sich dieser Jahrestrend fort, wird
in 2012 im fünften Jahr in Folge weniger Wasser verkauft werden. Es bestätigt sich damit, dass es
der richtige Schritt war, die Tarife der Wasserversorgung an die Kostenstruktur des Unternehmens
anzupassen.
Es hat sich gemeinhin in der Praxis durchgesetzt, durch die Erfassung und Auswertung von
Netzinformationen Strategien für die Netzertüchtigung bzw. Erneuerungen abzuleiten. Nur unter
Einbeziehung der Kenngrößen aus Störungen, Vermögenswerten und deren exakte Zuordnung ist
es möglich, die Wasserversorgung effektiv und damit effizient zu gestalten. Dass sich mit der
konsequenten Anwendung dieser Praxis nicht nur Wasserverluste reduzieren, sondern auch viele
andere Kosten einsparen lassen, zeigen die Ergebnisse des Unternehmens. Jeder durch eine
geplante Sanierung vermiedene Rohrbruch spart nicht nur Kosten, sondern erhöht ebenfalls die
Kundenzufriedenheit. Dass die Kunden der Stadtwerke mit deren Versorgung zufrieden sind, zeigt
zudem die letztjährige Kundenbefragung, bei der fast 90 % der Kunden uns ein gutes bzw. sehr
gutes Zeugnis ausstellen.
Ein Rohrbruch oder generelle Störung unseres Transportleitungsnetzes trifft dabei nicht nur
wenige Kunden, sondern vielfach ganze Stadtteile. Die Erfahrungen des Jahres 2011 haben
gezeigt, dass hier künftig ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Versorgung und
damit die Sanierung des Transportleitungsnetzes zu legen ist.
Die Betriebsleitung wird daher speziell in dem Bereich der Transportleitungen umfangreiche
Untersuchungen und Wartungen veranlassen, um entsprechend -im Rahmen des Möglichenetwaigen künftigen Havarien vorzubeugen. In einem ersten Schritt werden hierzu die jeweiligen
Absperrschieber/klappen an den Transportleitungen sukzessive durch neue ersetzt.
Die AVB WasserV sieht im Falle der außerplanmäßigen Unterbrechung der Wasserversorgung,
z.B. infolge eines Rohrbruchs, für unterlassene Wasserlieferungen keinen kundenseitigen
Schadensersatzanspruch vor. Dabei ist das Unternehmen aber in der Pflicht zu belegen, dass es
kein Organisationsverschulden trifft. Hierzu könnten z.B. auch eine unterlassene Wartung oder
eine vernachlässigte Reinvestition zählen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass sich
eine Intensivierung der Wartung langfristig nicht nur im Hinblick auf eine Verschuldensfrage
auszahlt.
Die Betriebsleitung hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr stark in der Ausbildung von
Lehrlingen im Rohrleitungsbau engagiert. Sie hat mit diesem Weg das Ziel verfolgt, eigenen
qualifizierten Nachwuchs in das Unternehmen zu holen und dem allgemeinen, von der Wirtschaft
beklagten, Facharbeitermangel entgegen zu wirken. Leider ist es nicht möglich, alle
Auszubildenden im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Frei werdende Stellen sind kurzfristig
nicht in Aussicht, und dennoch muss sich das Unternehmen auf die sich zukünftig verändernden
-2-
Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt vorbereiten. Die Betriebsleitung ist daher willens, im Bereich
der Rohrnetzabteilung eine personelle Verstärkung vorzunehmen. Damit soll gleichzeitig den
gestiegenen Anforderungen eines geordneten Netz- bzw. Wartungsbetriebes besonders
Rechnung getragen werden.
Leider haben die Bewerber/innen um einen Ausbildungsplatz 2012/2013 in den Einstellungstest
bzw. Vorstellungsgesprächen nicht überzeugen können, so dass im kommenden Jahr kein
Ausbildungsplatz bei den Stadtwerken besetzt ist.
Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des
laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2011.
Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2013 ergeben sich aus den
Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang.
Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur
Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten.
(Dr. Rips)
-3-