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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 304/2012 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 20.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit 4.203.500,00 € einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand 3.988.500,00 € und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 1.995.179,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 1.231.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von aufzunehmen. 1.000.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Für das Jahr 2012 wurden die Tarife der Wasserversorgung modifiziert. Dabei finden nun die Fixkosten der Wasserversorgung eine stärkere Berücksichtigung im Grundpreis. Der Wasserpreis wurde hingegen deutlich gesenkt. Trotz der deutlichen Verringerung des Arbeitspreises ist auch im Jahr 2012 kein Anstieg der Absatzmengen zu erkennen. Setzt sich dieser Jahrestrend fort, wird in 2012 im fünften Jahr in Folge weniger Wasser verkauft werden. Es bestätigt sich damit, dass es der richtige Schritt war, die Tarife der Wasserversorgung an die Kostenstruktur des Unternehmens anzupassen. Es hat sich gemeinhin in der Praxis durchgesetzt, durch die Erfassung und Auswertung von Netzinformationen Strategien für die Netzertüchtigung bzw. Erneuerungen abzuleiten. Nur unter Einbeziehung der Kenngrößen aus Störungen, Vermögenswerten und deren exakte Zuordnung ist es möglich, die Wasserversorgung effektiv und damit effizient zu gestalten. Dass sich mit der konsequenten Anwendung dieser Praxis nicht nur Wasserverluste reduzieren, sondern auch viele andere Kosten einsparen lassen, zeigen die Ergebnisse des Unternehmens. Jeder durch eine geplante Sanierung vermiedene Rohrbruch spart nicht nur Kosten, sondern erhöht ebenfalls die Kundenzufriedenheit. Dass die Kunden der Stadtwerke mit deren Versorgung zufrieden sind, zeigt zudem die letztjährige Kundenbefragung, bei der fast 90 % der Kunden uns ein gutes bzw. sehr gutes Zeugnis ausstellen. Ein Rohrbruch oder generelle Störung unseres Transportleitungsnetzes trifft dabei nicht nur wenige Kunden, sondern vielfach ganze Stadtteile. Die Erfahrungen des Jahres 2011 haben gezeigt, dass hier künftig ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Versorgung und damit die Sanierung des Transportleitungsnetzes zu legen ist. Die Betriebsleitung wird daher speziell in dem Bereich der Transportleitungen umfangreiche Untersuchungen und Wartungen veranlassen, um entsprechend -im Rahmen des Möglichenetwaigen künftigen Havarien vorzubeugen. In einem ersten Schritt werden hierzu die jeweiligen Absperrschieber/klappen an den Transportleitungen sukzessive durch neue ersetzt. Die AVB WasserV sieht im Falle der außerplanmäßigen Unterbrechung der Wasserversorgung, z.B. infolge eines Rohrbruchs, für unterlassene Wasserlieferungen keinen kundenseitigen Schadensersatzanspruch vor. Dabei ist das Unternehmen aber in der Pflicht zu belegen, dass es kein Organisationsverschulden trifft. Hierzu könnten z.B. auch eine unterlassene Wartung oder eine vernachlässigte Reinvestition zählen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass sich eine Intensivierung der Wartung langfristig nicht nur im Hinblick auf eine Verschuldensfrage auszahlt. Die Betriebsleitung hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr stark in der Ausbildung von Lehrlingen im Rohrleitungsbau engagiert. Sie hat mit diesem Weg das Ziel verfolgt, eigenen qualifizierten Nachwuchs in das Unternehmen zu holen und dem allgemeinen, von der Wirtschaft beklagten, Facharbeitermangel entgegen zu wirken. Leider ist es nicht möglich, alle Auszubildenden im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Frei werdende Stellen sind kurzfristig nicht in Aussicht, und dennoch muss sich das Unternehmen auf die sich zukünftig verändernden -2- Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt vorbereiten. Die Betriebsleitung ist daher willens, im Bereich der Rohrnetzabteilung eine personelle Verstärkung vorzunehmen. Damit soll gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen eines geordneten Netz- bzw. Wartungsbetriebes besonders Rechnung getragen werden. Leider haben die Bewerber/innen um einen Ausbildungsplatz 2012/2013 in den Einstellungstest bzw. Vorstellungsgesprächen nicht überzeugen können, so dass im kommenden Jahr kein Ausbildungsplatz bei den Stadtwerken besetzt ist. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2011. Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2013 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. (Dr. Rips) -3-