Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
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Anlage 1
Vorlage 304/2012
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2013
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung-
I.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Die Rohrnetzabteilung wird im Jahr 2013 erneut ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen.
Der Wirtschaftsplan 2013 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses
2011 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen,
dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind.
Dominierte im Wirtschaftsplan 2012 noch der Einfluss der erstmaligen Bildung der
Pensionsrückstellung das Jahresergebnis, so beschränkt sich dieser Wert nun auf die
jährliche Kostengröße. Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der
allgemeinen Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht
worden.
Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die
Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und
damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich
personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe
Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist.
Im Jahr 2012 hat die Betriebsleitung dargelegt, dass der kontinuierliche Absatzrückgang
sowie die hiermit erforderlich werdenden Tariferhöhungen der realen Kostenstruktur der
Wasserversorgung in Erftstadt nicht gerecht werden.
Um diesem schleichenden Einnahmeverlust gegen zu steuern, erfolgte in 2012 eine
Tarifanpassung mit der Zielrichtung, die Fixkosten der Wasserversorgung vermehrt über
den Grundpreis zu erwirtschaften. Die aktuellen Zahlen weisen bis dato einen erneuten
Absatzrückgang in der Wasserversorgung auf. Inwieweit der Plan aufgeht, mit der neuen
Tarifstruktur diesen aufzufangen bleibt abzuwarten.
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus
der Buchhaltung und den seit 2009 anders aufgestellten Buchungskreisen.
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Anlage 1
Vorlage 304/2012
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005
rückläufig bzw. stagnierend.
(Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 –
2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro,
Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro)
Die Zusammensetzung der Kosten der Wasserversorgung Erftstadts wurde im
Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 bereits ausführlich dargelegt. Die Zahlen des
Jahres 2011 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2012 zeigen dabei weiterhin
den Trend rückläufiger Absatzzahlen mit den bekannten Konsequenzen für die
Einnahmeseite.
Nach wie vor führt der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu, dass ein
fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der
möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist
wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft
sichergestellt werden muss. Mithin ist ein Rohrbruch aus Gründen der
Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus
Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher dieser erkannt wird, umso positiver
wirkt sich die Reparatur auf die v.g. Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der
Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als heilen“. Der Wirtschaftsplan trägt mit den
jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip“
Rechnung.
Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert.
Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der
Stadtwerke.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die
aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch
als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss
deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den
aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden.
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei
verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden.
4.
Materialaufwand
Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von
2012. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich
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gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt.
Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten
zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Reparaturen von Rohrbrüchen),
und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr
guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung
erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für
den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der
Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2011
bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang
natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden
Beschaffungskosten auswirkt.
Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag
verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die
allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden
weitergegeben werden müssten. Ferner beinhaltet der sog. Ersatzwasserliefervertrag
eine Koppelung des Einkaufspreises an den vom Kunden zu zahlenden
Verkaufspreis.
Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert,
wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin
bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung
des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters“
unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme.
Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge
gezeigt. So konnten nicht nur die Wasserverluste auf einen hervorragenden Wert
gesenkt, sondern auch die allgemeinen Kosten reduziert werden. Eine geplante und
den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene Sanierungsmaßnahme ist naturgemäß
billiger, als die unter Zeitzdruck erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die
ausgesprochen gut gefüllte „Informationsdatenbank“ über Störungen im Netz machen
derartige Planungen und die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der
eingeschlagene Weg der Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne,
vernünftige Kenntnisse über die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen“ Zuordnung
von Vermögenswerten, zeigen somit erfreuliche wirtschaftliche Folgen.
5. Personalaufwand
Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2011 angepasst. Allerdings wird sich der
Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses
erhöhen. Gem. §22(3) Eig VO NRW sind die Pensionsrückstellungen ab dem Jahr
2013 zu passivieren. Nachdem im Jahr 2012 eine Rückstellung der bisherigen
Pensionen erfolgte, wird im Jahr 2013 nur der jährliche Anteil eingestellt.
6.
Abschreibungen
Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung
der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der
Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu
außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass
diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch
die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin
kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für
Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung
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und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung
des Wasserpreises voraus.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr
starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der
Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden
Konzessionsabgabe.
Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein
Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften.
Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den
zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über
Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können.
Nachdem im Jahr 2012 infolge der Pensionsrückstellungen keine Konzessionsabgabe
ausgewiesen werden konnte, wird sich diese im Jahr 2013 voraussichtlich in der
Größenordnung von 100.000,- Euro bewegen. Inwieweit sich hier eine Steigerung
herbeiführen lässt, ist unmittelbar vom Aufwand der Wasserversorgung abhängig.
Infolge des zu erwirtschafteten Mindesthandelsbilanzgewinns ist derzeit ein höherer
Ansatz allerdings nicht zu rechtfertigen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung
angepasst.
8.
Zinserträge
Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2012 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können.
9.
Zinsaufwand
Für 2013 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet.
Vermögensplanung
III. Vermögensplan - Einnahmen
1.
Baukostenzuschüsse
Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise
schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von
Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund
entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und
im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag
prognostiziert.
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2.
Verdiente Abschreibungen
Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen
Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen.
3.
Kreditaufnahme
Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro vorgesehen.
4.
Jahresüberschuss
Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2013 mit einem Jahresüberschuss
von 215.000 Euro gerechnet. Dieser entspricht dem zu erwirtschaftenden
Mindesthandelsbilanzgewinn, welcher wiederum die Höhe der zur Ausschüttung
kommenden Konzessionsabgabe bestimmt. Vereinfacht kann gesagt werden, dass
alles,
was mehr als den Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet, als
Konzessionsabgabe gezahlt werden darf.
IV. Vermögensplan - Ausgaben
1.
Investitionen
1.1 Verteilung
Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei
wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für
die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet
wurden.
Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl.
Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits
berücksichtigt.
Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine
besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2013 – wie auch in den
kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive
Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust
als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte
Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der
Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine
Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas
eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es
Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen.
Der Schwerpunkt liegt dabei im Jahr 2013 in den Ortslagen Dirmerzheim, Liblar
und Gymnich.
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Eine erst jüngst entstandene größere Leckage an einer unserer
Transportleitungen gibt Anlass dazu, darüber nachzudenken, auch hier in die
strukturierte Reinvestition einzusteigen. Die Reparatur einer Transportleitung ist,
neben den Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung, mit erheblichen
Kosten verbunden. Die Betriebsleitung wird hierzu noch im Jahr 2013 einen
Lösungsansatz mit einem Finanzierungsvorschlag vorstellen.
Es stellte sich ebenfalls bei der Havarie heraus, dass die im Transportsammler
eingebauten Schieber bzw. Absperrklappen nicht mehr korrekt zu schließen
waren. Hier soll im Jahr 2013 eine Grundsanierung erfolgen, wobei mit Kosten
von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist. (Die Maßnahme war in dieser Form bereits
für 2012 geplant, musste allerdings aufgrund der Erkrankung des
Rohrnetzmeisters geschoben werden.)
Ferner benötigt die Rohrnetzabteilung einen neuen Transporter. Das vorhandene
Fahrzeug ist insgesamt abgängig und sehr reparaturanfällig. Weiter steht die
Ersatzbeschaffung eines Kompressors sowie eines Notstromaggregates an.
1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen
Im Jahr 2013 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder
Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die
zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung
weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher
Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Abführung an Gewinngemeinschaften
Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000
Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde
eine
Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem
Gewinn
erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum
verstößt
gegen
die
allgemein
gültigen
Kalkulationsgrundsätze
in
der
Entgeltberechnung.
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