Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 304/2012 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Die Rohrnetzabteilung wird im Jahr 2013 erneut ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Der Wirtschaftsplan 2013 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2011 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Dominierte im Wirtschaftsplan 2012 noch der Einfluss der erstmaligen Bildung der Pensionsrückstellung das Jahresergebnis, so beschränkt sich dieser Wert nun auf die jährliche Kostengröße. Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht worden. Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist. Im Jahr 2012 hat die Betriebsleitung dargelegt, dass der kontinuierliche Absatzrückgang sowie die hiermit erforderlich werdenden Tariferhöhungen der realen Kostenstruktur der Wasserversorgung in Erftstadt nicht gerecht werden. Um diesem schleichenden Einnahmeverlust gegen zu steuern, erfolgte in 2012 eine Tarifanpassung mit der Zielrichtung, die Fixkosten der Wasserversorgung vermehrt über den Grundpreis zu erwirtschaften. Die aktuellen Zahlen weisen bis dato einen erneuten Absatzrückgang in der Wasserversorgung auf. Inwieweit der Plan aufgeht, mit der neuen Tarifstruktur diesen aufzufangen bleibt abzuwarten. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den seit 2009 anders aufgestellten Buchungskreisen. 1 Anlage 1 Vorlage 304/2012 II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig bzw. stagnierend. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 – 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro, Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro) Die Zusammensetzung der Kosten der Wasserversorgung Erftstadts wurde im Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 bereits ausführlich dargelegt. Die Zahlen des Jahres 2011 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2012 zeigen dabei weiterhin den Trend rückläufiger Absatzzahlen mit den bekannten Konsequenzen für die Einnahmeseite. Nach wie vor führt der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Mithin ist ein Rohrbruch aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher dieser erkannt wird, umso positiver wirkt sich die Reparatur auf die v.g. Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als heilen“. Der Wirtschaftsplan trägt mit den jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip“ Rechnung. Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert. Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von 2012. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich 2 Anlage 1 Vorlage 304/2012 gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Reparaturen von Rohrbrüchen), und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2011 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten auswirkt. Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Ferner beinhaltet der sog. Ersatzwasserliefervertrag eine Koppelung des Einkaufspreises an den vom Kunden zu zahlenden Verkaufspreis. Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert, wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters“ unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme. Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge gezeigt. So konnten nicht nur die Wasserverluste auf einen hervorragenden Wert gesenkt, sondern auch die allgemeinen Kosten reduziert werden. Eine geplante und den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene Sanierungsmaßnahme ist naturgemäß billiger, als die unter Zeitzdruck erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die ausgesprochen gut gefüllte „Informationsdatenbank“ über Störungen im Netz machen derartige Planungen und die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der eingeschlagene Weg der Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne, vernünftige Kenntnisse über die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen“ Zuordnung von Vermögenswerten, zeigen somit erfreuliche wirtschaftliche Folgen. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2011 angepasst. Allerdings wird sich der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses erhöhen. Gem. §22(3) Eig VO NRW sind die Pensionsrückstellungen ab dem Jahr 2013 zu passivieren. Nachdem im Jahr 2012 eine Rückstellung der bisherigen Pensionen erfolgte, wird im Jahr 2013 nur der jährliche Anteil eingestellt. 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung 3 Anlage 1 Vorlage 304/2012 und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung des Wasserpreises voraus. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden Konzessionsabgabe. Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können. Nachdem im Jahr 2012 infolge der Pensionsrückstellungen keine Konzessionsabgabe ausgewiesen werden konnte, wird sich diese im Jahr 2013 voraussichtlich in der Größenordnung von 100.000,- Euro bewegen. Inwieweit sich hier eine Steigerung herbeiführen lässt, ist unmittelbar vom Aufwand der Wasserversorgung abhängig. Infolge des zu erwirtschafteten Mindesthandelsbilanzgewinns ist derzeit ein höherer Ansatz allerdings nicht zu rechtfertigen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2012 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2013 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert. 4 Anlage 1 Vorlage 304/2012 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro vorgesehen. 4. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2013 mit einem Jahresüberschuss von 215.000 Euro gerechnet. Dieser entspricht dem zu erwirtschaftenden Mindesthandelsbilanzgewinn, welcher wiederum die Höhe der zur Ausschüttung kommenden Konzessionsabgabe bestimmt. Vereinfacht kann gesagt werden, dass alles, was mehr als den Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet, als Konzessionsabgabe gezahlt werden darf. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2013 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Jahr 2013 in den Ortslagen Dirmerzheim, Liblar und Gymnich. 5 Anlage 1 Vorlage 304/2012 Eine erst jüngst entstandene größere Leckage an einer unserer Transportleitungen gibt Anlass dazu, darüber nachzudenken, auch hier in die strukturierte Reinvestition einzusteigen. Die Reparatur einer Transportleitung ist, neben den Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung, mit erheblichen Kosten verbunden. Die Betriebsleitung wird hierzu noch im Jahr 2013 einen Lösungsansatz mit einem Finanzierungsvorschlag vorstellen. Es stellte sich ebenfalls bei der Havarie heraus, dass die im Transportsammler eingebauten Schieber bzw. Absperrklappen nicht mehr korrekt zu schließen waren. Hier soll im Jahr 2013 eine Grundsanierung erfolgen, wobei mit Kosten von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist. (Die Maßnahme war in dieser Form bereits für 2012 geplant, musste allerdings aufgrund der Erkrankung des Rohrnetzmeisters geschoben werden.) Ferner benötigt die Rohrnetzabteilung einen neuen Transporter. Das vorhandene Fahrzeug ist insgesamt abgängig und sehr reparaturanfällig. Weiter steht die Ersatzbeschaffung eines Kompressors sowie eines Notstromaggregates an. 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2013 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung. 6