Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 1
Nr. der Ratsdrucksache: 562-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
12.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalbaumaßnahme Michelsberg;
hier: Konzeptentwicklung
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 562-IX/Z-1
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1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel ist gem. § 53 Abs. 1 LWG NRW für die Abwasserbeseitigung
verantwortlich. Diese Verpflichtung erstreckt sich über das Schmutzwasser hinaus auch
auf das Niederschlagswasser. Das auf den Anliegergrundstücken und den öffentlichen
Straßen anfallende Niederschlagswasser ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse dauerhaft und ohne Beeinträchtigung gemeinwohlverträglicher Belange zu beseitigen.
Daher soll das auf den Anliegergrundstücken und Anliegerstraßen anfallende Niederschlagswasser nach der ursprünglichen Planung über einen Regenwasserkanal in einen
Siefen eingeleitet werden. Um eine Stoßbelastung des Siefens zu verhindern, fordert die
Wasserbehörde ein Regenrückhaltebecken angemessener Größe. Da das Rückhaltebecken einen hohen Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme in Anspruch nimmt, soll
untersucht werden, ob und wie der Bau des Becken vermieden oder zumindest die Beckengröße reduziert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Stadt einen
Überblick über die derzeitige Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers verschafft. Deshalb wurden zwischenzeitlich die betroffenen Grundstückseigentümer am Michelsberg angeschrieben und um Auskunft gebeten (siehe Anlage: Anschreiben und Fragebogen)..
Mit diesem Schreiben kann jeder Grundstückseigentümer Angaben über die bisher
durchgeführte Niederschlagswasserbeseitigung machen. Zusätzlich kann angegeben
werden, wie die Niederschlagswasserbeseitigung in Zukunft realisiert werden soll.
.
Die Betriebsleitung wird in der Sitzung am 12.10.2011 über den Rücklauf der Fragebögen
und die Ergebnisse berichten.
2. Rechtliche Würdigung
§ 53 Abs. 1 LWG NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Vermögensplan 2011, Kanalisation Michelsberg
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Befragung der Grundstückseigentümer über die bisherige und zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.