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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 502-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
34 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
31.08.11, 18:12
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 502-IX/Z-1)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur RD 502-IX/Z-1 Anlage 2 (Sanierungs- /Überwachungsgebiet) zur Satzung vom 15.12.2010 zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a) Abs. 3 bis 7 LWG NRW mit der Fristveränderung gem. § 61 a) Abs. 5 Satz 1 LWG NRW für Grundstücke innerhalb eines Sanierungs/Überwachungsgebietes Ortsteil, Straßen Finkenweg, Linnerijstraße (Kernstadt) Maulbach Scheuren Limbach Lanzerath mit Ausnahme der folgenden Straßenzüge: Rheinbacher Straße, Hochtürmer Straße Nr. 1 bis 15 und 17, In der Heilenbach Ohlerath Eichen Nitterscheid Hilterscheid Scheuerheck Witscheiderhof Sasserath Kempensiefen (Wald) Mutscheid Ellesheim Rupperath mit Ausnahme der folgenden Straßenzüge: Hünkhovener Kreuz, Harscheider Weg 3 bis 15 Neichen Rodert Holzem Esch Hardtbrücke (Berresheim) Mahlberg Langscheid Schönau Berresheim mit Ausnahme der folgenden Straßenzüge: Hardtbrücke Lethert Eicherscheid Kalkar Effelsberg Kernstadt mit Ausnahme der folgenden Straßenzüge: Finkenweg, Linnerijstraße Soller Willerscheid Reckerscheid Frist 30.06.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 Hinweis: Die abweichenden Fristen gelten nicht für Grundstücke ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben). Bei dieser Grundstücksgruppe bleibt es bei dem gesetzlichen Termin vom 31.12.2015. Für alle nicht aufgeführten Ortsteile und Straßenzüge gilt automatisch die gesetzliche Frist vom 31.12.2015.