Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 524-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim, „Auf dem Waasem“
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 524-IX
1. Sachverhalt:
Es besteht Interesse, auf dem Grundstück Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 114, Auf dem
Waasem, ein Wohngebäude zu errichten. Das Grundstück (Ergänzungsbereich 1) ist im
Flächennutzungsplan mit einer kleinen Teilfläche als Wohnbaufläche und zum überwiegenden Teil
als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt; es handelt sich um eine Lage im Außenbereich gem.
§ 35 BauGB.
Das 120 m tiefe Grundstück wird als Weideland genutzt und reicht nördlich bis an die Erft.
Die Grundstücke westlich und südlich sind bzw. werden derzeit mit Wohnhäusern bebaut. Diese
Grundstücke liegen gem. FNP in einer Wohnbaufläche.
Es bestände im Rahmen des § 34 Abs. 4 Satz 1 die Möglichkeit, durch den Erlass einer
Ergänzungssatzung die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, um auch auf dem Flurstück
114 eine Bebauung zu ermöglichen.
Aus planerischer Sicht bestehen keine Bedenken, aus dem Blickwinkel der Erschließung sind
jedoch folgende Aspekte zu Bedenken:
a) Die Fahrbahn ist asphaltiert, entspricht aber weder von der Breite noch der Aufbaustärke dem
technischen Ausbaustandard für Erschließungsstraßen. Außerdem fehlen die Beleuchtung und die
Straßenentwässerung. Mit jedem Bauvorhaben wird die Frage dringlicher, ob hier schon jetzt
Handlungsbedarf entsteht.
b) Es besteht Bedarf an einer Wendeanlage. Es wird vom Antragsteller erwartet, dass er eine
ausreichende Fläche für eine Wendeanlage aus seinem Grundstück bereitstellt und die
Wendeanlage auf seine Kosten errichtet.
c) Die öffentliche Wasserleitung ist zu verlängern. Grundsätzlich sind diese Kosten, und alle mit
der Erschließung verbundenen Kosten, vom Antragsteller zu tragen.
d) Ein einseitiger Anbau ist aus beitragsrechtlicher Sicht zu vermeiden. Daher stellt sich die Frage,
ob nicht die gegenüberliegende Fläche (Ergänzungsbereich 2), ebenfalls mit einbezogen werden
soll.
Die Einbeziehung der vorstehende angesprochenen Grundstücksflächen in den Innenbereich
erscheint aus städteplanerischer Sicht und auch erschließungstechnischer Sicht vertretbar.
Die Straße genügt in ihrem jetzigen Zustand für den Zu- und Abfahrtsverkehr. Über einen
endgültigen Ausbau muss zu einem späteren Zeitpunkt beraten und entschieden werden.
Ebenfalls ergeben sich hierdurch keine wesentlichen Mehrbelastungen auf die
Gesamtzufahrtssituation, die in einigen Bereichen problematisch ist.
Zu schaffen sind somit die Anschlüsse an die Wasserversorgung und ein Wendehammer.
Sollten in Zukunft weitere Entwicklungen in dem Bereich angestrebt werden, ist die
Gesamtzufahrtssituation zu klären, zudem ergibt sich dann Handlungsbedarf hinsichtlich des
Straßenausbaus. Aufgrund des schon erfolgten Anbaus wird der Ausbau von der Stadt selbst
gegen Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu übernehmen sein.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden gem. den Vorgaben des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
,/,
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten für Familien geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen eine Bebauung des Flurstückes Gemarkung
Iversheim, Flur 2, Nr. 114. Um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, ist ein Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung einzuleiten. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist dem
Ausschuss vorzulegen, damit die erforderlichen Verfahrensschritte beschlossen werden können.
Dabei ist eine Teilfläche der östlich gelegene Parzelle 511 mit zu betrachten.