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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim, "Auf dem Waasem")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim, "Auf dem Waasem") Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim, "Auf dem Waasem")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 524-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim, „Auf dem Waasem“ __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 524-IX 1. Sachverhalt: Es besteht Interesse, auf dem Grundstück Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück 114, Auf dem Waasem, ein Wohngebäude zu errichten. Das Grundstück (Ergänzungsbereich 1) ist im Flächennutzungsplan mit einer kleinen Teilfläche als Wohnbaufläche und zum überwiegenden Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt; es handelt sich um eine Lage im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das 120 m tiefe Grundstück wird als Weideland genutzt und reicht nördlich bis an die Erft. Die Grundstücke westlich und südlich sind bzw. werden derzeit mit Wohnhäusern bebaut. Diese Grundstücke liegen gem. FNP in einer Wohnbaufläche. Es bestände im Rahmen des § 34 Abs. 4 Satz 1 die Möglichkeit, durch den Erlass einer Ergänzungssatzung die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, um auch auf dem Flurstück 114 eine Bebauung zu ermöglichen. Aus planerischer Sicht bestehen keine Bedenken, aus dem Blickwinkel der Erschließung sind jedoch folgende Aspekte zu Bedenken: a) Die Fahrbahn ist asphaltiert, entspricht aber weder von der Breite noch der Aufbaustärke dem technischen Ausbaustandard für Erschließungsstraßen. Außerdem fehlen die Beleuchtung und die Straßenentwässerung. Mit jedem Bauvorhaben wird die Frage dringlicher, ob hier schon jetzt Handlungsbedarf entsteht. b) Es besteht Bedarf an einer Wendeanlage. Es wird vom Antragsteller erwartet, dass er eine ausreichende Fläche für eine Wendeanlage aus seinem Grundstück bereitstellt und die Wendeanlage auf seine Kosten errichtet. c) Die öffentliche Wasserleitung ist zu verlängern. Grundsätzlich sind diese Kosten, und alle mit der Erschließung verbundenen Kosten, vom Antragsteller zu tragen. d) Ein einseitiger Anbau ist aus beitragsrechtlicher Sicht zu vermeiden. Daher stellt sich die Frage, ob nicht die gegenüberliegende Fläche (Ergänzungsbereich 2), ebenfalls mit einbezogen werden soll. Die Einbeziehung der vorstehende angesprochenen Grundstücksflächen in den Innenbereich erscheint aus städteplanerischer Sicht und auch erschließungstechnischer Sicht vertretbar. Die Straße genügt in ihrem jetzigen Zustand für den Zu- und Abfahrtsverkehr. Über einen endgültigen Ausbau muss zu einem späteren Zeitpunkt beraten und entschieden werden. Ebenfalls ergeben sich hierdurch keine wesentlichen Mehrbelastungen auf die Gesamtzufahrtssituation, die in einigen Bereichen problematisch ist. Zu schaffen sind somit die Anschlüsse an die Wasserversorgung und ein Wendehammer. Sollten in Zukunft weitere Entwicklungen in dem Bereich angestrebt werden, ist die Gesamtzufahrtssituation zu klären, zudem ergibt sich dann Handlungsbedarf hinsichtlich des Straßenausbaus. Aufgrund des schon erfolgten Anbaus wird der Ausbau von der Stadt selbst gegen Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu übernehmen sein. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden gem. den Vorgaben des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ,/, 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für Familien geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen eine Bebauung des Flurstückes Gemarkung Iversheim, Flur 2, Nr. 114. Um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, ist ein Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung einzuleiten. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist dem Ausschuss vorzulegen, damit die erforderlichen Verfahrensschritte beschlossen werden können. Dabei ist eine Teilfläche der östlich gelegene Parzelle 511 mit zu betrachten.