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Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center" hier: Gesamtkonzept b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
119 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 286-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: a)Handwerkerhof/“Fashion- Center“ hier: Gesamtkonzept b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 286-IX @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 3 von Ratsdrucksache 286-IX 1. Sachverhalt: Die Investoren, die für das Fashion-Center den Handwerkerhof erworben haben, haben in diesem Zuge weitere Geschäftsimmobilien im Zentrum der Stadt erworben. In diesen sollen, wie nun feststeht, jeweils im Erdgeschoss und ggfls. in weiteren Geschossen hochwertige Waren, insbesondere Textilien, angeboten werden. Das Stadtzentrum kann mit diesen neuen Nutzungen aufblühen. Die vorhandenen Geschäfte, Gastronomie und Beherbungseinrichtungen könnten sich über weitere Kundschaft freuen. Man würde sich mit Hilfe der Investoren schlagkräftiger um das Stadtmarketing im Allgemeinen, um die Sauberkeit, Gestaltungsfragen, Stadtfeste und weiteres im Besonderen kümmern können. Bad Münstereifels Altstadt würde wieder zu einem Anziehungspunkt, gerade auch im Bereich hochwertiger Produkte. Für eine solche Nutzung sind neben der Deckung des derzeit vorhandenen Mehrbedarfs noch weitere Stellplätze zentrumsnah erforderlich. So sind gerade die Stellplätze in der südlichen Vorstadt aufzustocken. Über das Wie laufen derzeit Gespräche unter wirtschaftlichen, gestalterischen, betriebsökonomischen und weiteren Gesichtspunkten. Die möglichen Lösungen werden in Fachausschuss und Rat noch zu diskutieren und zu entscheiden sein. Wenn das Projekt erfolgreich wird, muss man auch die Stellplatzzahl nördlich des Zentrums erhöhen, eventuell mit dem bereits vor Jahren vor der Feuerwache überlegten Parkhaus. Auch könnten die Parkplätze Richtung Eifelbad mit einem Shuttle-Kleinbus angebunden werden. Klar ist, dass Investitionen dieser Art von den Investoren getätigt werden müssen. . Die weitere Darlegung des Gesamtkonzepts erfolgt von den Investoren in der öffentlichen Sitzung. Wesentlicher Baustein für das Konzept ist die Umgestaltung des Handwerkerhofes in Verbindung mit der im vergangenen Jahr bereits aufgestellten 5. Änderung des betreffenden Bebauungsplanes. Hierzu wollte der Ausschuss, vor den nächsten Verfahrensschritten, die architektonische Gestaltung begutachten können. Die Vorstellung erfolgt mit der Darlegung des Gesamtkonzepts. Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ hat in der Zeit vom 05.06.2010 bis 05.07.2010 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 31.05.2010 beteiligt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Seitens der Öffentlichkeit erfolgten zwei Stellungnahmen. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Evtl. Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt sind, mit Ausnahme der Wertsteigerungen der eigenen Liegenschaften, noch nicht erkennbar. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 286-IX Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Entwicklung wird das Angebot für alle Bevölkerungskreise erhöht und damit auch für Jüngere, bzw. da für diese so gut wie noch keines besteht, eines geschafften werden. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die beabsichtigte Gebäudesanierungen und Herrichtung von hochwertigen Einhandelsgeschäften durch die Investoren im Zentrum der Stadt. Die Schaffung weiterer Stellplätze wird durch die Stadt nach besten Kräften unterstützt. 2. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 5. Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen.