Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
119 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 286-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
a)Handwerkerhof/“Fashion- Center“
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 286-IX
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 286-IX
1. Sachverhalt:
Die Investoren, die für das Fashion-Center den Handwerkerhof erworben haben, haben in diesem
Zuge weitere Geschäftsimmobilien im Zentrum der Stadt erworben. In diesen sollen, wie nun feststeht, jeweils im Erdgeschoss und ggfls. in weiteren Geschossen hochwertige Waren, insbesondere Textilien, angeboten werden.
Das Stadtzentrum kann mit diesen neuen Nutzungen aufblühen. Die vorhandenen Geschäfte,
Gastronomie und Beherbungseinrichtungen könnten sich über weitere Kundschaft freuen. Man
würde sich mit Hilfe der Investoren schlagkräftiger um das Stadtmarketing im Allgemeinen, um die
Sauberkeit, Gestaltungsfragen, Stadtfeste und weiteres im Besonderen kümmern können. Bad
Münstereifels Altstadt würde wieder zu einem Anziehungspunkt, gerade auch im Bereich hochwertiger Produkte.
Für eine solche Nutzung sind neben der Deckung des derzeit vorhandenen Mehrbedarfs noch
weitere Stellplätze zentrumsnah erforderlich. So sind gerade die Stellplätze in der südlichen Vorstadt aufzustocken. Über das Wie laufen derzeit Gespräche unter wirtschaftlichen, gestalterischen, betriebsökonomischen und weiteren Gesichtspunkten. Die möglichen Lösungen werden in
Fachausschuss und Rat noch zu diskutieren und zu entscheiden sein.
Wenn das Projekt erfolgreich wird, muss man auch die Stellplatzzahl nördlich des Zentrums erhöhen, eventuell mit dem bereits vor Jahren vor der Feuerwache überlegten Parkhaus. Auch
könnten die Parkplätze Richtung Eifelbad mit einem Shuttle-Kleinbus angebunden werden.
Klar ist, dass Investitionen dieser Art von den Investoren getätigt werden müssen.
.
Die weitere Darlegung des Gesamtkonzepts erfolgt von den Investoren in der öffentlichen Sitzung.
Wesentlicher Baustein für das Konzept ist die Umgestaltung des Handwerkerhofes in Verbindung
mit der im vergangenen Jahr bereits aufgestellten 5. Änderung des betreffenden Bebauungsplanes.
Hierzu wollte der Ausschuss, vor den nächsten Verfahrensschritten, die architektonische Gestaltung begutachten können. Die Vorstellung erfolgt mit der Darlegung des Gesamtkonzepts.
Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ hat in der Zeit
vom 05.06.2010 bis 05.07.2010 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 31.05.2010 beteiligt.
Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Seitens der Öffentlichkeit erfolgten zwei Stellungnahmen.
Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Evtl. Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt sind, mit Ausnahme der Wertsteigerungen der eigenen Liegenschaften, noch nicht erkennbar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 286-IX
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Entwicklung wird das Angebot für alle Bevölkerungskreise erhöht und damit auch für
Jüngere, bzw. da für diese so gut wie noch keines besteht, eines geschafften werden.
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die beabsichtigte Gebäudesanierungen und Herrichtung von hochwertigen Einhandelsgeschäften durch die Investoren im Zentrum der
Stadt.
Die Schaffung weiterer Stellplätze wird durch die Stadt nach besten Kräften unterstützt.
2. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form
nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 5. Änderung des Bebauungsplanes
herbeizuführen.