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Beschlussvorlage (Gemeinsame Anfrage der UNA-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.09.2017 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
19.09.17, 12:29
Aktualisiert
19.09.17, 12:29
Beschlussvorlage (Gemeinsame Anfrage der UNA-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.09.2017 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Gemeinsame Anfrage der UNA-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.09.2017 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Gemeinsame Anfrage der UNA-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.09.2017 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 778 /X.L. Datum: 18.09.2017 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gemeinsame Anfrage der UNA-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.09.2017 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Anfrage vom 16.09.2017 Nein 2 Sachverhalt: Seitens der Fraktionen der UNA und der SPD wurde am 18.09.2017 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: In § 26 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ist festgelegt, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse durch den Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Geschäftsordnung sieht somit nur eine Ergebnisniederschrift vor, so dass die Niederschrift der Ratssitzung vom 05.09.2017 nicht unvollständig ist. Das Projekt wurde mit Vorlage Nr. 443 vom 08.06.2016 vorgestellt und in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2016 ausführlich erörtert und diskutiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren nicht erforderlich ist und eine Baugenehmigung über den Kreis Euskirchen gem. § 34 BauGB erreichbar ist. Am 22.06.2016 hat ein Bürger- und Anliegertermin im Sitzungssaal des Rathauses stattgefunden. Weiterhin erfolgte die Bekanntmachung im Gemeindeblatt vom 24.06.2016 (Titelblatt) sowie im Innenteil der gleichen Ausgabe. Die Bürger hatten dabei Gelegenheit, bis zum 05.07.2016 eine Stellungnahme abzugeben. Es gab hierbei eine Reihe von positiven Hinweisen. Die Ansiedlung eines Discounters wurde begrüßt. Lediglich ein Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes in Tondorf hat die Ansiedlung kritisch gesehen. In einem Gespräch mit ihm wurde eine verbesserte Hinweisgebung auf den Betrieb und Unterstützung durch die Gemeinde für diesen Standort erörtert. Außerdem wurde zuletzt auch in der Bürgerversammlung Tondorf im Rahmen der Dorfentwicklung die Situation diskutiert. Am 29.08.2016, 17.30 Uhr, wurden im Rahmen eines Anliegertermins vor Ort mit den Eigentümern der Waldstraße und der Straße „An der Dreispitz“ einvernehmlich die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen am Rande ihrer Grundstücke abgestimmt. Am 15.12.2016 erfolgte die Baugenehmigung des Vorhabens. Mit Schreiben vom 01.02.2017, eingegangen am 02.02.2017, erreichte die Gemeinde der schriftliche Einwand eines in der Gemeinde Nettersheim ansässigen Bäckereibetriebes, in dem der Unmut über die Ansiedlung des Discounters in der Gemeinde Nettersheim geäußert wurde. Es wurde hierbei vor allem darum gebeten, die Anliegen der traditionellen Handwerksbetriebe in der Gemeinde Nettersheim besonders zu beachten. Bezug nehmend auf dieses Schreiben wurde Mitte Februar ein Gesprächstermin mit den Beschwerdeführern durchgeführt, in dem ausführlich auf den öffentlichen Prozess mit Bürgerbeteiligung und Presseinformation zur Ansiedlung des Discounters im Vorjahr, d. h. vor Erteilung der Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde eingegangen wurde. Zudem wurde seitens der Gemeinde 3 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Ansiedlung den Entwicklungsvorgaben der Gemeinde keinesfalls entgegenstehe sondern durch diese bauliche zusätzliche Entwicklung dazu beigetragen werde, den Tourismus und das Wohnansiedlungsinteresse in der Gemeinde zu unterstützen und damit auch die bereits ansässigen Betriebe und Geschäfte zu stärken. Eine Weiterleitung dieser schriftlichen Eingabe an den Gemeinderat wurde in Anbetracht des bereits Mitte 2016 abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsverfahrens und vor dem Hintergrund des persönlichen Gesprächs mit den Beschwerdeführern für nicht erforderlich gehalten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister