Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
22.11.17, 11:01
Aktualisiert
22.11.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 862 /X.L.
Datum: 21.11.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
… und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich.
Es wird beschlossen:
1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82
festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m
aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug (Anlage
1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche
schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit
gefasst. Der beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten
Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung
beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper,
Gemünd, zu erteilen.
Begründung:
Im Jahre 2004 wurde im nördlichen Bereich der Ortslage Zingsheim der Bebauungsplan L 6, Altes Pastorat“ rechtsverbindlich erlassen. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes L 6 ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich (Anlage
2). Aufgrund der starken Baulandnachfrage für den Ort Zingsheim sollen westlich
3
angrenzend an dieses Bebauungsplangebiet weitere Wohnbaulandflächen ausgewiesen und hierzu der Bebauungsplane L 6-A erlassen werden (s. Vorlage 508, Z
1/X.L.). Dazu ist vorgesehen, das künftige Plangebiet verkehrlich an die Straße
„Altes Pastorat“ anzubinden, da eine Ausfahrt zur L 115 (Nürburgstraße) seitens
des Landesbetriebs Straßenbau.NRW nicht zugelassen wird.
Im westlichen Bereich des Bebauungsplanes L 6 ist ein Wendehammer mit anschließender öffentlicher Grünfläche auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim,
Flur 17 Nr. 82 in einer Breite von 2,0 m ausgewiesen. Diese 2,0 m breite öffentliche Grünfläche ist, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17
Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als öffentliche Verkehrsfläche
neu festzusetzen. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Altes
Pastorat, sollen im Rahmen der 2. Änderung unverändert fortbestehen.
Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die Beschlüsse wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister