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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
22.11.17, 11:01
Aktualisiert
22.11.17, 11:01
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 862 /X.L. Datum: 21.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: … und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen: 1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen. Begründung: Im Jahre 2004 wurde im nördlichen Bereich der Ortslage Zingsheim der Bebauungsplan L 6, Altes Pastorat“ rechtsverbindlich erlassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6 ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich (Anlage 2). Aufgrund der starken Baulandnachfrage für den Ort Zingsheim sollen westlich 3 angrenzend an dieses Bebauungsplangebiet weitere Wohnbaulandflächen ausgewiesen und hierzu der Bebauungsplane L 6-A erlassen werden (s. Vorlage 508, Z 1/X.L.). Dazu ist vorgesehen, das künftige Plangebiet verkehrlich an die Straße „Altes Pastorat“ anzubinden, da eine Ausfahrt zur L 115 (Nürburgstraße) seitens des Landesbetriebs Straßenbau.NRW nicht zugelassen wird. Im westlichen Bereich des Bebauungsplanes L 6 ist ein Wendehammer mit anschließender öffentlicher Grünfläche auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 in einer Breite von 2,0 m ausgewiesen. Diese 2,0 m breite öffentliche Grünfläche ist, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als öffentliche Verkehrsfläche neu festzusetzen. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, sollen im Rahmen der 2. Änderung unverändert fortbestehen. Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die Beschlüsse wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister