Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
203 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 11:00
Aktualisiert
17.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 835 /X.L.
Datum: 17.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2018
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Gebührenbedarfsberechnung EB BINE 2018
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe
von 2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt
festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018
alt
in €
von 0 kW bis 30 kW
von 31 kW bis 70 kW
von 71 kW bis 300 kW
über 300 kW
neu
in €
47,00
37,00
27,00
23,00
51,00
41,00
31,00
27,00
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von 65,00 € auskömmlich ist und sich bei der Grund-/Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung in
Höhe von rd. 11.000 € ergibt. Diese Unterdeckung hängt im Wesentlichen mit
der zwecks Verbesserung der Kapitalausstattung des Eigenbetriebes beschlossenen Einführung einer Eigenkapitalverzinsung zusammen, die im Wirtschaftsplan
2018 mit 2 % Berücksichtigung gefunden hat.
Vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung der letztmalig zum 01.01.2015 angepassten Grundgebühr vorgeschlagen. Ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von gerundet
4,00 € pro kW. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018
von 0 kW bis 30 kW
von 31 kW bis 70 kW
von 71 kW bis 300 kW
über 300 kW
alt
in €
neu
in €
47,00
37,00
27,00
23,00
51,00
41,00
31,00
27,00
Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der
Brennstoffpreise wird zeigen, wie sich die Auskömmlichkeit der Gebühren in
kommenden Jahren darstellen lässt.
Es wird vorgeschlagen, die dargestellte Gebührenanpassung zum 01.01.2018 zu
beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister