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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
203 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 11:00
Aktualisiert
17.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 835 /X.L. Datum: 17.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung EB BINE 2018 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018 alt in € von 0 kW bis 30 kW von 31 kW bis 70 kW von 71 kW bis 300 kW über 300 kW neu in € 47,00 37,00 27,00 23,00 51,00 41,00 31,00 27,00 Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von 65,00 € auskömmlich ist und sich bei der Grund-/Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 11.000 € ergibt. Diese Unterdeckung hängt im Wesentlichen mit der zwecks Verbesserung der Kapitalausstattung des Eigenbetriebes beschlossenen Einführung einer Eigenkapitalverzinsung zusammen, die im Wirtschaftsplan 2018 mit 2 % Berücksichtigung gefunden hat. Vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung der letztmalig zum 01.01.2015 angepassten Grundgebühr vorgeschlagen. Ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von gerundet 4,00 € pro kW. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018 von 0 kW bis 30 kW von 31 kW bis 70 kW von 71 kW bis 300 kW über 300 kW alt in € neu in € 47,00 37,00 27,00 23,00 51,00 41,00 31,00 27,00 Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der Brennstoffpreise wird zeigen, wie sich die Auskömmlichkeit der Gebühren in kommenden Jahren darstellen lässt. Es wird vorgeschlagen, die dargestellte Gebührenanpassung zum 01.01.2018 zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister