Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 11:01
Aktualisiert
07.11.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 802 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 (siehe Vorlage 629 Z.1) beschlossen, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Bauherreninteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin wurde beschlossen, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen“ angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird
dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser
außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Nachdem der Auftrag für die Erschließungsarbeiten „Auf Graben“ an die billigst
bietende Firma vergeben wurde, hat diese zwischenzeitlich mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Hierbei sind die zukünftigen Erschließungsstraßen innerhalb des Erschließungsgebietes bereits bis auf das Erdplanum ausgekoffert.
Der Mutterboden bzw. Erdaushub wurde entlang der Landstraße als Erdwall eingebaut, wobei gleichzeitig die angrenzenden Grundstücksflächen durch zusätzlichen Einbau von Bodenmassen innerhalb des Geländes angeglichen bzw. ange-
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hoben wurden. Nach Abschluss dieser Erdarbeiten ist im laut Bebauungsplan
ausgewiesenen Grünstreifen die Pflanzung von Einzelbäumen im Bereich „Auf
Graben“ und „Brotkiste“ vorgesehen.
Derzeit werden durch die bauausführende Firma auf dem Teilbereich „Auf Graben“ die notwendigen Kanalisationsarbeiten durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass diese spätestens zum Jahresende abgeschlossen sind. Je nach Witterungsverhältnissen wäre dann anschließend mit der Verlegung der Wasserversorgung, Nahwärmeversorgung sowie Kabelverlegearbeiten zu beginnen.
Im Rahmen der Vermarktung der Baugrundstücke zeigt sich bereits, dass auch
mehrere Interessenten den Erwerb von Baugrundstücken im Bereich des Teilabschnittes „Brotkiste“ wünschen, so dass es notwendig wird, auch für diesen Teilabschnitt die Erschließung in 2018 nach entsprechender Planung fortzuführen.
Hierbei ist die Entwässerung ebenfalls im Trennsystem vorgesehen, wobei das
Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickern soll.
Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal
des Höhenweges zugeleitet. Hierbei werden die Einzelgrundstücke der in nordöstlicher Richtung vorgesehenen Stichstraße ebenfalls im Mischsystem mit angeschlossen, da diese Einzelgrundstücke aufgrund der topographischen Lage mit
dem Niederschlagswasser nicht in Richtung des vorgesehenen Versickerungsbeckens entwässert werden können. Gleichzeitig sollen dann auch die angrenzenden beiden Einzelgrundstücke des Baugebietes „Auf Graben“ mit angeschlossen
werden, die mit Schmutz- und Niederschlagswasser nicht in freiem Gefälle Richtung „In den sechs Morgen“ entwässert werden können.
Weitere Details zur beabsichtigten Entwässerung sollen in der Sitzung des Betriebsausschusses am 21.11.2017 durch den gemeindlichen Fachplaner vorgestellt werden.
Damit die Erschließungsarbeiten möglichst im Frühjahr 2018 auf dem Teilbereich
„Brotkiste“ fortgeführt werden können, ist angedacht, mit der bauausführenden
Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele,
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dass diese bereit ist, die weiteren Erschließungsarbeiten auf der Grundlage der
Einheitspreise des vorliegenden Angebotes vom 23.08.2017 fortzuführen. Hierbei
sollte der mögliche Zusatzauftrag nicht die Arbeiten für den vorgesehenen Minikreisel im Bereich der Kreisstraße sowie die Ableitung des Niederschlagswassers
außerhalb des Erschließungsgebietes mit Versickerungsbecken beinhalten, da
hierfür teilweise andere Einzelpositionen zu berücksichtigen sind, die über das
vorliegende Angebot nicht abgedeckt werden können. Diese Arbeiten sollten daher zusätzlich beschränkt ausgeschrieben werden.
Sowohl im Haushaltsplan wie auch in den Wirtschaftsplänen 2018 werden entsprechende Mittel für die weiteren Erschließungsarbeiten des Teilbereiches „Brotkiste“ in Nettersheim berücksichtigt.
Mit den notwendigen Ingenieurleistungen wäre das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister