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Beschlussvorlage (Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Beschlussvorlage (Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk) Beschlussvorlage (Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 821 /X.L. Z.1 Datum: 16.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf des Wirtschaftsplans Gemeindewasserwerk 2018 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung. Begründung: Der bereits mit Vorlage 821 zugeleitete Wirtschaftsplanentwurf muss korrigiert werden, weil sich durch einen Übertragungsfehler bei der Mengenangabe der QN 10 Wasserzähler mit einer maximalen Durchflussmenge von 20 cbm ein Fehler ergeben hat. Hier stand im o. a. Ursprungsentwurf ein Wert von 70 Zählern. Es muss allerdings 7 heißen, so dass sich folglich auch entsprechende Berechnungsänderungen in der Grundgebühr ergeben. In Anbetracht dessen, ergibt sich bei der Grundgebühr nicht mehr der Betrag 1,45 € pro cbm Durchflussmenge und Monat sondern ein Wert von 1,59 €, der auch zu entsprechenden Wertveränderungen bei den einzelnen Wasserzählern der verschiedenen Größenordnungen führt. Es wird deshalb darum gebeten, in der weiteren Beratung als Grundlage für die spätere Beschlussfassung den dieser Vorlage beigefügten geänderten Wirtschaftsplanentwurf zu nehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister