Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 751 /X.L.
Datum: 17.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in
der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes
NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“
und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 beschlossen, bei der Erschließung des Baugebietes G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in
Nettersheim eine Fernwärmversorgung anzustreben. Weiterhin wurde die Option
aufgezeigt hier mit einem privaten Investor zu kooperieren, mit dem ein Wärmelieferungsvertrag anzustreben ist. Im vorgenannten Zusammenhang wird auf die
Vorlage 757 verwiesen.
Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2017 nochmals eingehend über die Entwicklung der Fernwärmeversorgung in Nettersheim
informiert (siehe Vorlage 743).
Die Verhandlungen mit dem privaten Investor dauern derzeit noch an. Unabhängig von dem zukünftigen Trägermodell wird jedoch die Grundvoraussetzung für
die geplanten Investitionen sein, dass eine Abnahme der Fernwärme im Baugebiete G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim garantiert
ist.
Der Anschluss- und Benutzungszwang im Bestand des derzeitigen Versorgungsgebietes ist durch die Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde
Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) festgeschrieben. Die letzte Änderung
dieser Satzung wurde im Jahre 2007 beschlossen und öffentlich bekannt gemacht
(3. Änderungssatzung, siehe Vorlage 645 Z. 2).
3
Aufgrund des Vorgenannten ist unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde
Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche
„Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren
zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
gez. Pracht
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Bürgermeister