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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:34
Aktualisiert
17.11.17, 12:34
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 751 /X.L. Datum: 17.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 beschlossen, bei der Erschließung des Baugebietes G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim eine Fernwärmversorgung anzustreben. Weiterhin wurde die Option aufgezeigt hier mit einem privaten Investor zu kooperieren, mit dem ein Wärmelieferungsvertrag anzustreben ist. Im vorgenannten Zusammenhang wird auf die Vorlage 757 verwiesen. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2017 nochmals eingehend über die Entwicklung der Fernwärmeversorgung in Nettersheim informiert (siehe Vorlage 743). Die Verhandlungen mit dem privaten Investor dauern derzeit noch an. Unabhängig von dem zukünftigen Trägermodell wird jedoch die Grundvoraussetzung für die geplanten Investitionen sein, dass eine Abnahme der Fernwärme im Baugebiete G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim garantiert ist. Der Anschluss- und Benutzungszwang im Bestand des derzeitigen Versorgungsgebietes ist durch die Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) festgeschrieben. Die letzte Änderung dieser Satzung wurde im Jahre 2007 beschlossen und öffentlich bekannt gemacht (3. Änderungssatzung, siehe Vorlage 645 Z. 2). 3 Aufgrund des Vorgenannten ist unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister