Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 13:01
Aktualisiert
22.11.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 763 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wie vorgesehen vorzunehmen und nimmt die Ausführungen
zum Stand der Bearbeitung zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In seiner Sitzung am 12.09.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes unter Beteiligung
der Wehrleitung, der Gemeindefeuerwehr und des beteiligten Fachberaters vorzunehmen sowie die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden vorzunehmen.
Inzwischen befindet sich die in der Vorlage 773/X.L. beschriebene Vorgehensweise in der Umsetzung. In einer Brandmeisterdienstbesprechung, an der die Führungskräfte, d.h. neben der Wehrleitung die Löschgruppenführer und Löschzugführer sowie die jeweiligen Stellvertreter teilgenommen haben, wurde das durch
den Fachberater erarbeitete Konzept vorgestellt und besprochen.
Die sich aus dem Konzept ergebenen Konsequenzen und Veränderungen für einzelne Löschgruppen und/oder –züge auch im Hinblick auf eine zukünftige Ausstattung mit Fahrzeugen werden derzeit durch die Wehrleitung mit den einzelnen
Löschzügen diskutiert. Damit wird erreicht, dass letztendlich ein Konzept die erforderliche Akzeptanz und Zustimmung in allen Teilen der Feuerwehr finden wird.
Nach Abschluss dieser Gesprächsrunde innerhalb der Feuerwehr wird der Führungsstab gemeinsam mit dem Fachberater das endgültige Konzept festschreiben
und in den Brandschutzbedarfsplan einarbeiten.
Unter der Voraussetzung, dass die Fachberatung nach Abschluss der Gespräche
die endgültige Fassung des Brandschutzbedarfsplanes bis zur nächsten Ratssitzung vorlegen kann, ist die Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplanes in
der Ratssitzung am 12.12.2017 vorgesehen.
gez. Pracht
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Bürgermeister