Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.11.17, 16:31
Aktualisiert
13.11.17, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 732 /X.L. Z.2
Datum: 13.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße;
a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung
gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass
eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher:
Nr. 187) in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b
BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden.
3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem.
§§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b) BauGB werden die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorgenommen und die empfohlenen Beschlüsse gefasst.
4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst.
5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Begründung:
Nach Erstellung der Vorlage 732/X.L., Z 1, ist eine weitere Stellungnahme, und
zwar der Landwirtschaftskammer NRW, Düren, eingegangen, die keine Bedenken
vorträgt. Es wird empfohlen, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
3
Des Weiteren wurden die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend den Beschlussvorschlägen modifiziert und sind neben dem Plan zur 2.
Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße, als Anlage beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister