Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 16:31
Aktualisiert
29.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 828 /X.L.
Datum: 10.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf zur VI. Änderungssatzung
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 825 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung
für das Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 1,37
€/cbm Maximaldurchfluss des eingebauten Wasserzählers auf 1,45 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in
der Form der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2016 , in Kraft getreten am
01.01.2017, entsprechend – wie in dem beigefügten Satzungsentwurf dargestellt
- anzupassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister