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Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 16:31
Aktualisiert
29.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 828 /X.L. Datum: 10.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf zur VI. Änderungssatzung 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 825 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 1,37 €/cbm Maximaldurchfluss des eingebauten Wasserzählers auf 1,45 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der Form der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2016 , in Kraft getreten am 01.01.2017, entsprechend – wie in dem beigefügten Satzungsentwurf dargestellt - anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister