Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 11:00
Aktualisiert
17.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 829 /X.L.
Datum: 17.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit
Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf zur 6. Änderungssatzung
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von
Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 835 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung
für das Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Anhebung der Grundgebühr um 4,00 € pro
kW erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist die Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzel) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom
16.12.2014 in der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister