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Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Fernwärme)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
17.11.17, 11:00
Aktualisiert
17.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Fernwärme)

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Inhalt der Datei

Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 2, 4, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150)und der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 12.12.2017 die folgende 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Hackschnitzeln) beschlossen: §1 § 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Neufassung: Sie beträgt bei einer Anschlussleistung a) von 0 kW bis 30 kW b) von 31 bis 70 kW c) von 71 bis 300 KW d) über 300 kW 51,00 41,00 31,00 27,00 §2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Nettersheim, 12.12.2017 _____________________ Bürgermeister Euro/kW Euro/kW Euro/kW Euro/kW