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Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
193 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 09:00
Aktualisiert
09.11.17, 09:00
Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Pa Vorlage 801 /X.L. Datum: 09.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation im Ortstteil Nettersheim zu erarbeiten. Begründung: Am Donnerstag, 05.10.2017 fand eine Verkehrsschau statt. Folgende Punkte wurden beraten: 1. Nettersheim, Verkehrssituation Blankenheimer Straße Ein Anlieger der Blankenheimer Straße hat bezüglich der Verkehrssituation im Bereich Blankenheimer Straße / Ecke Am Kirchberg eine Eingabe gemacht und um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gebeten. Seine Eingabe bezieht sich auf Verstöße gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und daraus resultierende Gefahren. In der Zeit vom 23. – 30.08.2017 und vom 01. – 08.09.2017 haben Messungen der Verkehrsbelastung und der gefahrenen Geschwindigkeiten stattgefunden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung als gering einzustufen ist. Die Geschwindigkeiten liegen in einem Bereich, der ein Einschreiten nicht erforderlich macht. Es wurde ein Durchschnitt der Geschwindigkeit von 26 bzw. 24 km/h festgestellt bzw. eine V 85 von 35 bzw. 32 km/h. (Die Kennzahl V 85 wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator). Die Ergebnisse liegen im absolut toleranten Bereich und sind nicht zu beanstanden. Innerhalb der Tempo-30-Zone gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“, so auch im Einmündungsbereich Blankenheimer Straße / Am Kirchberg. Die Rechtslage ist eindeutig, die Sichtverhältnisse sind gut, Änderungen sind nicht erforderlich. Die Straßen sind mit Gehwegen ausgestattet, damit besteht für jeden Fußgänger die Möglichkeit, sich gesichert außerhalb der Straßenfläche aufzuhalten. Dies gilt sowohl für die „Blankenheimer Straße“ als auch die Straße „Am Kirchberg“. Derzeit ist die Beschilderung des Beginns / Endes der Tempo-30-Zone nach Abzweig von der Bahnhofstraße linksseitig aufgestellt. Verkehrszeichen haben grundsätzlich auf der rechten Seite zu stehen, soweit der dort notwendige Raum zur Verfügung steht. Das Verkehrszeichen 274.1/2 StVO wird auf die rechte Straßenseite versetzt. Nach Besichtigung der Örtlichkeit wird keine Notwendigkeit zum Eingriff in den Verkehr oder den Verkehrsraum gesehen. 3 2. Nettersheim, Baugebiete Klosterquelle / Auf Graben und Brotkiste Das neue Baugebiet „Auf Graben“ grenzt an das bestehende Baugebiet an der „Klosterquelle“. Zusätzlich ist im weiteren Anschluss der Bauabschnitt „Brotkiste“ geplant. Beide neuen Baugebiete finden gemeinsam einen Anschluss an die Straßen des bestehenden Baugebietes „An der Klosterquelle“ und „In den Sechs Morgen“. Um das bestehende Baugebiet Klosterquelle und den verkehrsberuhigten Bereich der Steinfelder Straße vom Baustellenverkehr zu entlasten, bleiben Vollsperrungen der beiden genannten Straßen am Übergang zum neuen Baugebiet zunächst bestehen. Die Straßen enden derzeit als Sackgassen. Ab Beginn der Bautätigkeit werden Sperrungen mittels Felssteinen o.ä. eingerichtet. Der Baustellenverkehr der neuen Baugebiete kann zur K 59 hin angeschlossen werden. Dort entsteht zeitnah ein Kreisverkehr, dessen konkrete Planung noch mit der Verkehrskommission abzustimmen ist. Vorübergehend wird eine provisorische Anbindung im oberen Bereich der K 59 hergestellt. In der Verkehrskommission wurde besprochen, dass zu gegebener Zeit, d. h. bei überwiegender Bebauung der Einzelgrundstücke, eine Beteiligung aller Bürger des bestehenden und der neuen Baugebiete zur Abstimmung über eine künftige Verkehrsführung in den Wohngebieten, insbesondere der Verbindung zum ersten Bauabschnitt vorzusehen ist. Bei einem Anliegertermin wurde diese Lösung seitens der Gemeinde thematisiert und mit den Beteiligten besprochen, die Anlieger waren mit den Vorschlägen einverstanden, so dass die geannten Maßnahmen nach Beschlussfassung im Rat einvernehmlich durchgeführt werden können. Fußläufige Verbindungen werden in jedem Fall vorgesehen, sowohl durch das bestehende Wohngebiet zur Steinfelder Straße als auch zum Höhenweg. 3. Nettersheim, Schulstraße, Aufstellen eines Blumenkübels Wie bereits mit Vorlage 728 vom 06.06.2017 dargestellt, soll die Schulstraße auf Höhe Sporthalle / Jugendgästehaus zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden. Diese Maßnahme wird jedoch nicht zeitnah ausgeführt werden können. Der Anwohner der Schulstr. 19 hat beantragt, vorübergehend einen Blumenkübel neben seiner Grundstückszufahrt aufstellen zu können. Seitens der Verkehrskommission bestehen hierzu keine Bedenken. Eine Reststraßenbreite von 4,20 m ist gegeben; sie ist ausreichend zur Durchfahrt von Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Sichtverhältnisse sind gut bei einem geraden Straßenverlauf, die Straße ist bereits teilweise mit Pflanzbeeten ausgestattet und damit eingeschränkt. Der Blumenkübel muss mindestens eine Größe von 80 x 100 cm aufweisen, Höhe ca. 70 cm, der Bewuchs ist niedrig zu halten damit keine Sichtbehinderung auf Kinder entsteht. Ein Blumenkübel stellt grundsätzlich ein Hindernis im Verkehrsraum der Tempo30-Zone dar, das Hindernis muss erkennbar sein. Es muss entweder eine fahrdynamische Abmarkierung des Hindernisses zur Leitung der Fahrzeuge erfolgen, alternativ kann der Blumenkübel auch mit Reflektoren gekennzeichnet werden. 4 4. Gemeindeverbindungsstraße Nettersheim / Bahrhaus Im Nachgang zur vergangenen Verkehrsschau hat die Gemeinde eine Anfrage an den Gemeindeunfallversicherungsverband zur Notwendigkeit einer Fahrbahnrandmarkierung und Leitlinie im Verlauf einer Verbindungsstraße gestellt. Die GVV gibt keine zwingende Empfehlung zu einer Markierung, sie weist darauf hin, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich bislang keine vergleichbaren gerichtlichen Entscheidungen vorhanden sind. Auf eine Markierung wird derzeit verzichtet. 5. Engelgau, Schwalbenweg im Bereich der Tankstelle Der Bereich der Tankstelle liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone am Schwalbenweg. Eine Abgrenzung zwischen Tankstellengelände und Straßenraum ist nicht gegeben. Zur Entschärfung der Verkehrssituation beschließt die Verkehrskommission, eine Trennung zwischen Tankstelle und Verkehrsraum durch eine unterbrochene Fahrbahnrandlinie vor und hinter dem Zapfstellenbereich aufzubringen. 6. Engelgau, Schwalbenweg, Verkehrsaufkommen Die Anwohner des Schwalbenweges klagen über eine zu hohe Belastung durch Durchgangsverkehr. Die Straße verbindet die L 115 mit der K 36 und nimmt zudem den Zielverkehr der Tankstelle auf. Nutzer der Tankstelle gelten als „Anlieger“. Darüber hinaus ist die Anliegereigenschaft nicht kontrollierbar. Um die Situation zu verändern, kann nur zu Maßnahmen geraten werden, die eine Durchfahrt in der Straße unattraktiv machen. Dazu können Fahrbahnverschenkungen oder Einengungen dienen. Da jedoch landwirtschaftlicher Verkehr passieren muss, sind große Durchfahrtsbreiten zu belassen, die dann für den unerwünschten Pkw-Verkehr keine Einschränkung mehr darstellen. Eine weitere Möglichkeit ist das Aufbringen von Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen. In einem 1. Schritt rät die Verkehrskommission probeweise das Anbringen mobiler Fahrbahnschwellen. Erst wenn sie zum gewünschten Erfolg führen, könnten sie dauerhaft durch bauliche Maßnahmen standfest eingebaut werden. Da ein Überfahren der Fahrbahnschwellen erfahrungsgemäß zu Lärm führt, werden die unmittelbaren Anlieger im Vorfeld frühzeitig beteiligt, um zu verhindern, dass es zu Klagen kommt und die Elemente entfernt werden müssen. Fahrbahnschwellen dürfen nicht über die komplette Breite der Fahrbahn aufgebracht werden; es muss seitlich eine Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen verbleiben. 7. Zingsheim, Gewerbegebiet Es wird vermehrt vorgetragen, dass gefährliche Situationen im Bereich der Straßen „Auf der Heide“ und „Gewerbegebiet Süd“ entstehen. Der Einmündungsbereich verläuft im rechten Winkel, die Sicht auf den Gegenverkehr ist durch eine 5 hohe Grundstückseingrünung eingeschränkt. Lkw-Verkehr nutzt beim Abbiegen die Gegenspur. Nach Besichtigung der Örtlichkeit schlägt die Verkehrskommission vor, die Erneuerung der Fahrbahnrandlinie mit einer möglichst großen Aufweitung vorzunehmen. Auf das Anbringen eines Verkehrsspiegels wird zunächst verzichtet. 8. Pesch, Verkehrssituation Jakob-Kneip-Straße Wie aus der Vergangenheit bekannt, besteht auf Höhe der Kirche im Verlauf der Jakob-Kneip-Straße ein Parkproblem. Die zahlreichen Besucher der Kirche nutzen trotz vorgenommener Verbesserungen weiterhin den Gehweg entlang der K 34 zum Parken und behindern dadurch die Durchfahrt, die Ausfahrt der Feuerwehr und sie nehmen den Fußgängern den sicheren Gehweg. Um den Fußgängern einen freien Gehweg zur Verfügung zu stellen, die Ausfahrt der Feuerwehr freizuhalten und den Untergrund des Gehweges zu schützen, prüft die Gemeinde derzeit, ob Poller entlang des Gehweges aufgestellt werden können. Die Verkehrskommission sieht darin kein Hindernis, wenn ein Abstand zum Fahrbahnrand von mind. 0,30 m eingehalten wird und ein Restgehweg von mind. 1,00 m verbleiben kann. Eine Überprüfung hat ergeben, dass im Straßenbereich vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Kriegerdenkmal das Aufstellen von Pollern unter Berücksichtgigung der genannten Vorgaben möglich ist. Im Rahmen einer Bürgerversammlung in Pesch wurde der in der Verkehrskommission erarbeitete Vorschlag vorgestellt. Die Beteiligten waren mit der genannten Lösung einverstanden, damit kann der Vorschlag aus der Verkehrskommission umgesetzt werden. Des Weiteren wurde eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h bis zur L 206 beantragt. Diesem Antrag hat die Verkehrskommission nicht stattgegeben. Bei der Jakob-Kneip-Straße handelt es sich um eine klassifizierte Kreisstraße, Geschwindigkeitsreduzierungen sind hier nur im Bereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen zulässig. Insofern ist die oberhalb vorhandene Begrenzung auf Höhe der Schulbushaltestellen bereits ein Zugeständnis, das nicht noch weiter ausgedehnt werden kann. 9. Verschiedenes Es wurde nochmals ausgiebig die Problematik der Lärmbelastung durch Motorradverkehr besprochen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind Eingriffe in den Motorradverkehr nicht zulässig. Straßensperrungen sind an hohe Anforderungen gebunden. U.a. wäre Voraussetzung, dass sich bestimmte Strecken zu Unfallhäufungsstellen oder –strecken entwickelt haben. Dies ist im Bereich der Gemeinde Nettersheim bzw. des Kreises Euskirchen nirgendwo der Fall. Eine Lärmbelastung als Grundlage einer Sperrung wäre nur zulässig, wenn eine Lärmberechnung durchgeführt würde und diese im Ergebnis zu Werten führen würde, die eine Sperrung rechtfertigen. Um die Problematik des Motorradlärms einzuschränken, muss die Verfolgung von Verstößen ermöglicht werden. Die vorhandenen Instrumente sind dazu nicht geeignet. 6 Kontrolle und Ahndung von Motorradfahrern sind letztlich nur der Polizei möglich, da sie die Berechtigung zum Anhalten der Verkehre hat. Ziel muss jedoch die Halterhaftung sein, damit auch über stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen oder durch örtliche Messungen Verstöße erfasst und geahndet werden können. Die Polizei führt im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen und Ländern regelmäßig Kontrollen durch. Dies führt zu Verbesserungen, ist allein jedoch nicht ausreichend. Bei den nächsten Besprechungen der betroffenen Kommunen sollte auf dieses Ziel hingearbeitet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer Änderung. Außerhalb der Verkehrsschau werden seitens der Bürger und Geschäftsinhaber insbesondere im Bereich der verkehrsberuhigten Zone in der Steinfelder Straße Parkprobleme in Nettersheim angesprochen, ebenso im nicht verkehrsberuhigten Bereich des Stichweges von der Steinfelder Straße in Richtung Neustraße. Grundsätzlich ist in einer verkehrsberuhigten Zone die Aufenthaltfunktion aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt, Parken ist nur in ausdrücklich markierten Parkbuchten zulässig, dies gilt auch für Anwohnerfahrzeuge. Neben den Parkplätzen in der Steinfelder Straße selbst (gegenüber der Biologischen Station) und in der Bahnhofstraße (etwa in Höhe der Einfahrt von der Bahnhofstraße in die Neustraße) steht auf dem „Kirmesplatz“ ausreichend Parkraum zur Verfügung. Ziel muss es sein, Dauerparker, wie etwa die Geschäftsinhaber selbst oder deren Beschäftigte zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf dem „Kirmesplatz“ zu bewegen, außerdem könnten im verkehrsberuhigten Bereich sowie im Bereich der angrenzenden Parkplätze Steinfelder Straße und Bahnhofstraße Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung eingerichtet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, Lösungen zur Verbesserung der Parksituation zu erarbeiten. Ziel ist es, möglichst kurzfristig die Situation hinsichtlich der Dauerparker zu entschärfen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister