Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
193 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 09:00
Aktualisiert
09.11.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 801 /X.L.
Datum: 09.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der
Parksituation im Ortstteil Nettersheim zu erarbeiten.
Begründung:
Am Donnerstag, 05.10.2017 fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden beraten:
1.
Nettersheim, Verkehrssituation Blankenheimer Straße
Ein Anlieger der Blankenheimer Straße hat bezüglich der Verkehrssituation im
Bereich Blankenheimer Straße / Ecke Am Kirchberg eine Eingabe gemacht und
um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gebeten. Seine Eingabe bezieht sich auf Verstöße gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und daraus resultierende Gefahren.
In der Zeit vom 23. – 30.08.2017 und vom 01. – 08.09.2017 haben Messungen
der Verkehrsbelastung und der gefahrenen Geschwindigkeiten stattgefunden. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung als gering einzustufen ist.
Die Geschwindigkeiten liegen in einem Bereich, der ein Einschreiten nicht erforderlich macht. Es wurde ein Durchschnitt der Geschwindigkeit von 26 bzw. 24
km/h festgestellt bzw. eine V 85 von 35 bzw. 32 km/h. (Die Kennzahl V 85 wird
von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der
gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die
sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator). Die Ergebnisse liegen im absolut toleranten Bereich und sind nicht
zu beanstanden.
Innerhalb der Tempo-30-Zone gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“, so
auch im Einmündungsbereich Blankenheimer Straße / Am Kirchberg. Die Rechtslage ist eindeutig, die Sichtverhältnisse sind gut, Änderungen sind nicht erforderlich. Die Straßen sind mit Gehwegen ausgestattet, damit besteht für jeden Fußgänger die Möglichkeit, sich gesichert außerhalb der Straßenfläche aufzuhalten.
Dies gilt sowohl für die „Blankenheimer Straße“ als auch die Straße „Am Kirchberg“.
Derzeit ist die Beschilderung des Beginns / Endes der Tempo-30-Zone nach Abzweig von der Bahnhofstraße linksseitig aufgestellt. Verkehrszeichen haben
grundsätzlich auf der rechten Seite zu stehen, soweit der dort notwendige Raum
zur Verfügung steht. Das Verkehrszeichen 274.1/2 StVO wird auf die rechte
Straßenseite versetzt.
Nach Besichtigung der Örtlichkeit wird keine Notwendigkeit zum Eingriff in den
Verkehr oder den Verkehrsraum gesehen.
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2.
Nettersheim, Baugebiete Klosterquelle / Auf Graben und Brotkiste
Das neue Baugebiet „Auf Graben“ grenzt an das bestehende Baugebiet an der
„Klosterquelle“. Zusätzlich ist im weiteren Anschluss der Bauabschnitt „Brotkiste“
geplant. Beide neuen Baugebiete finden gemeinsam einen Anschluss an die Straßen des bestehenden Baugebietes „An der Klosterquelle“ und „In den Sechs Morgen“.
Um das bestehende Baugebiet Klosterquelle und den verkehrsberuhigten Bereich
der Steinfelder Straße vom Baustellenverkehr zu entlasten, bleiben Vollsperrungen der beiden genannten Straßen am Übergang zum neuen Baugebiet zunächst
bestehen. Die Straßen enden derzeit als Sackgassen. Ab Beginn der Bautätigkeit
werden Sperrungen mittels Felssteinen o.ä. eingerichtet. Der Baustellenverkehr
der neuen Baugebiete kann zur K 59 hin angeschlossen werden. Dort entsteht
zeitnah ein Kreisverkehr, dessen konkrete Planung noch mit der Verkehrskommission abzustimmen ist. Vorübergehend wird eine provisorische Anbindung im
oberen Bereich der K 59 hergestellt.
In der Verkehrskommission wurde besprochen, dass zu gegebener Zeit, d. h. bei
überwiegender Bebauung der Einzelgrundstücke, eine Beteiligung aller Bürger
des bestehenden und der neuen Baugebiete zur Abstimmung über eine künftige
Verkehrsführung in den Wohngebieten, insbesondere der Verbindung zum ersten
Bauabschnitt vorzusehen ist. Bei einem Anliegertermin wurde diese Lösung seitens der Gemeinde thematisiert und mit den Beteiligten besprochen, die Anlieger
waren mit den Vorschlägen einverstanden, so dass die geannten Maßnahmen
nach Beschlussfassung im Rat einvernehmlich durchgeführt werden können.
Fußläufige Verbindungen werden in jedem Fall vorgesehen, sowohl durch das bestehende Wohngebiet zur Steinfelder Straße als auch zum Höhenweg.
3.
Nettersheim, Schulstraße, Aufstellen eines Blumenkübels
Wie bereits mit Vorlage 728 vom 06.06.2017 dargestellt, soll die Schulstraße auf
Höhe Sporthalle / Jugendgästehaus zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden. Diese Maßnahme wird jedoch nicht zeitnah ausgeführt werden
können.
Der Anwohner der Schulstr. 19 hat beantragt, vorübergehend einen Blumenkübel
neben seiner Grundstückszufahrt aufstellen zu können.
Seitens der Verkehrskommission bestehen hierzu keine Bedenken. Eine Reststraßenbreite von 4,20 m ist gegeben; sie ist ausreichend zur Durchfahrt von Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Sichtverhältnisse sind gut bei einem
geraden Straßenverlauf, die Straße ist bereits teilweise mit Pflanzbeeten ausgestattet und damit eingeschränkt. Der Blumenkübel muss mindestens eine Größe
von 80 x 100 cm aufweisen, Höhe ca. 70 cm, der Bewuchs ist niedrig zu halten
damit keine Sichtbehinderung auf Kinder entsteht.
Ein Blumenkübel stellt grundsätzlich ein Hindernis im Verkehrsraum der Tempo30-Zone dar, das Hindernis muss erkennbar sein. Es muss entweder eine fahrdynamische Abmarkierung des Hindernisses zur Leitung der Fahrzeuge erfolgen,
alternativ kann der Blumenkübel auch mit Reflektoren gekennzeichnet werden.
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4.
Gemeindeverbindungsstraße Nettersheim / Bahrhaus
Im Nachgang zur vergangenen Verkehrsschau hat die Gemeinde eine Anfrage an
den Gemeindeunfallversicherungsverband zur Notwendigkeit einer Fahrbahnrandmarkierung und Leitlinie im Verlauf einer Verbindungsstraße gestellt. Die
GVV gibt keine zwingende Empfehlung zu einer Markierung, sie weist darauf hin,
dass in ihrem Zuständigkeitsbereich bislang keine vergleichbaren gerichtlichen
Entscheidungen vorhanden sind. Auf eine Markierung wird derzeit verzichtet.
5.
Engelgau, Schwalbenweg im Bereich der Tankstelle
Der Bereich der Tankstelle liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone am Schwalbenweg. Eine Abgrenzung zwischen Tankstellengelände und Straßenraum ist nicht
gegeben.
Zur Entschärfung der Verkehrssituation beschließt die Verkehrskommission, eine
Trennung zwischen Tankstelle und Verkehrsraum durch eine unterbrochene
Fahrbahnrandlinie vor und hinter dem Zapfstellenbereich aufzubringen.
6.
Engelgau, Schwalbenweg, Verkehrsaufkommen
Die Anwohner des Schwalbenweges klagen über eine zu hohe Belastung durch
Durchgangsverkehr. Die Straße verbindet die L 115 mit der K 36 und nimmt zudem den Zielverkehr der Tankstelle auf. Nutzer der Tankstelle gelten als „Anlieger“. Darüber hinaus ist die Anliegereigenschaft nicht kontrollierbar.
Um die Situation zu verändern, kann nur zu Maßnahmen geraten werden, die
eine Durchfahrt in der Straße unattraktiv machen. Dazu können Fahrbahnverschenkungen oder Einengungen dienen. Da jedoch landwirtschaftlicher Verkehr
passieren muss, sind große Durchfahrtsbreiten zu belassen, die dann für den unerwünschten Pkw-Verkehr keine Einschränkung mehr darstellen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Aufbringen von Fahrbahnschwellen oder
Aufpflasterungen. In einem 1. Schritt rät die Verkehrskommission probeweise
das Anbringen mobiler Fahrbahnschwellen. Erst wenn sie zum gewünschten Erfolg führen, könnten sie dauerhaft durch bauliche Maßnahmen standfest eingebaut werden.
Da ein Überfahren der Fahrbahnschwellen erfahrungsgemäß zu Lärm führt, werden die unmittelbaren Anlieger im Vorfeld frühzeitig beteiligt, um zu verhindern,
dass es zu Klagen kommt und die Elemente entfernt werden müssen.
Fahrbahnschwellen dürfen nicht über die komplette Breite der Fahrbahn aufgebracht werden; es muss seitlich eine Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen verbleiben.
7.
Zingsheim, Gewerbegebiet
Es wird vermehrt vorgetragen, dass gefährliche Situationen im Bereich der Straßen „Auf der Heide“ und „Gewerbegebiet Süd“ entstehen. Der Einmündungsbereich verläuft im rechten Winkel, die Sicht auf den Gegenverkehr ist durch eine
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hohe Grundstückseingrünung eingeschränkt. Lkw-Verkehr nutzt beim Abbiegen
die Gegenspur.
Nach Besichtigung der Örtlichkeit schlägt die Verkehrskommission vor, die Erneuerung der Fahrbahnrandlinie mit einer möglichst großen Aufweitung vorzunehmen. Auf das Anbringen eines Verkehrsspiegels wird zunächst verzichtet.
8.
Pesch, Verkehrssituation Jakob-Kneip-Straße
Wie aus der Vergangenheit bekannt, besteht auf Höhe der Kirche im Verlauf der
Jakob-Kneip-Straße ein Parkproblem. Die zahlreichen Besucher der Kirche nutzen
trotz vorgenommener Verbesserungen weiterhin den Gehweg entlang der K 34
zum Parken und behindern dadurch die Durchfahrt, die Ausfahrt der Feuerwehr
und sie nehmen den Fußgängern den sicheren Gehweg.
Um den Fußgängern einen freien Gehweg zur Verfügung zu stellen, die Ausfahrt
der Feuerwehr freizuhalten und den Untergrund des Gehweges zu schützen, prüft
die Gemeinde derzeit, ob Poller entlang des Gehweges aufgestellt werden können. Die Verkehrskommission sieht darin kein Hindernis, wenn ein Abstand zum
Fahrbahnrand von mind. 0,30 m eingehalten wird und ein Restgehweg von mind.
1,00 m verbleiben kann. Eine Überprüfung hat ergeben, dass im Straßenbereich
vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Kriegerdenkmal das Aufstellen von Pollern
unter Berücksichtgigung der genannten Vorgaben möglich ist.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung in Pesch wurde der in der Verkehrskommission erarbeitete Vorschlag vorgestellt. Die Beteiligten waren mit der genannten Lösung einverstanden, damit kann der Vorschlag aus der Verkehrskommission umgesetzt werden.
Des Weiteren wurde eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung von 30
km/h bis zur L 206 beantragt. Diesem Antrag hat die Verkehrskommission nicht
stattgegeben. Bei der Jakob-Kneip-Straße handelt es sich um eine klassifizierte
Kreisstraße, Geschwindigkeitsreduzierungen sind hier nur im Bereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen zulässig. Insofern ist die oberhalb vorhandene
Begrenzung auf Höhe der Schulbushaltestellen bereits ein Zugeständnis, das
nicht noch weiter ausgedehnt werden kann.
9.
Verschiedenes
Es wurde nochmals ausgiebig die Problematik der Lärmbelastung durch Motorradverkehr besprochen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind Eingriffe in den Motorradverkehr nicht zulässig. Straßensperrungen sind an hohe Anforderungen gebunden. U.a. wäre Voraussetzung, dass sich bestimmte Strecken zu Unfallhäufungsstellen oder –strecken entwickelt haben. Dies ist im Bereich der Gemeinde
Nettersheim bzw. des Kreises Euskirchen nirgendwo der Fall.
Eine Lärmbelastung als Grundlage einer Sperrung wäre nur zulässig, wenn eine
Lärmberechnung durchgeführt würde und diese im Ergebnis zu Werten führen
würde, die eine Sperrung rechtfertigen.
Um die Problematik des Motorradlärms einzuschränken, muss die Verfolgung von
Verstößen ermöglicht werden. Die vorhandenen Instrumente sind dazu nicht geeignet.
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Kontrolle und Ahndung von Motorradfahrern sind letztlich nur der Polizei möglich,
da sie die Berechtigung zum Anhalten der Verkehre hat. Ziel muss jedoch die
Halterhaftung sein, damit auch über stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen oder durch örtliche Messungen Verstöße erfasst und geahndet werden
können. Die Polizei führt im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen und Ländern regelmäßig
Kontrollen durch. Dies führt zu Verbesserungen, ist allein jedoch nicht ausreichend.
Bei den nächsten Besprechungen der betroffenen Kommunen sollte auf dieses
Ziel hingearbeitet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer Änderung.
Außerhalb der Verkehrsschau werden seitens der Bürger und Geschäftsinhaber
insbesondere im Bereich der verkehrsberuhigten Zone in der Steinfelder Straße
Parkprobleme in Nettersheim angesprochen, ebenso im nicht verkehrsberuhigten
Bereich des Stichweges von der Steinfelder Straße in Richtung Neustraße.
Grundsätzlich ist in einer verkehrsberuhigten Zone die Aufenthaltfunktion aller
Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt, Parken ist nur in ausdrücklich markierten
Parkbuchten zulässig, dies gilt auch für Anwohnerfahrzeuge.
Neben den Parkplätzen in der Steinfelder Straße selbst (gegenüber der Biologischen Station) und in der Bahnhofstraße (etwa in Höhe der Einfahrt von der
Bahnhofstraße in die Neustraße) steht auf dem „Kirmesplatz“ ausreichend Parkraum zur Verfügung. Ziel muss es sein, Dauerparker, wie etwa die Geschäftsinhaber selbst oder deren Beschäftigte zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf dem
„Kirmesplatz“ zu bewegen, außerdem könnten im verkehrsberuhigten Bereich
sowie im Bereich der angrenzenden Parkplätze Steinfelder Straße und Bahnhofstraße Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung eingerichtet werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, Lösungen zur Verbesserung der Parksituation zu
erarbeiten. Ziel ist es, möglichst kurzfristig die Situation hinsichtlich der Dauerparker zu entschärfen.
gez. Pracht
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Bürgermeister