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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:55
Aktualisiert
28.11.17, 13:55
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Nettersheim) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Nettersheim)

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Inhalt der Datei

1 Entgeltordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) in seiner Sitzung am 12.12.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende Entgeltordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim beschlossen: Entgeltordnung Gemeindebücherei Nettersheim §1 Nutzungsgrundentgelte für 12 Monate bei Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeindebücherei Nettersheim: Erwachsene Familien Ermäßigt* Kinder bis 18 Jahre Jahresgebühr 12,00 € 17,00 € 8,00 € Frei Halbjahresgebühr 6,00 € 8,50 € 4,00 € Frei *Ermäßigt: Schüler und Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Rentner und Mitglieder des Freundeskreises Literaturhaus sind berechtigt, die ermäßigte Jahresgebühr zu bezahlen. §2 Für folgende Leistungen der Gemeindebücherei werden Entgelte und/oder Auslagenersatz gefordert: Ausstellung eines Ersatzausweises Vormerken einer Medieneinheit Fernleihe 5,00 € 0,50 € 3,50 € 2 Bei Überschreitung der Leihfrist: um eine Woche / pro Medieneinheit um zwei Wochen / pro Medieneinheit um drei und mehr Wochen / pro Medieneinheit 0,50 € 1,00 € 2,00 € Für einen Botengang sind zusätzlich 2,50 € zu zahlen. Bei auswärtigen Benutzern werden die tatsächlichen Einziehungskosten erhoben, falls diese über den vorbezeichneten Betrag hinausgehen. Die Versäumnisentgelte werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. Die Versäumnisentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim tritt nach dem Tage ihrer Veröffentlichung im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim in Kraft. Nettersheim, den 12. Dezember 2017 ___________ Bürgermeister