Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
29.11.17, 11:00
Aktualisiert
29.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 803 /X.L. Z.2
Datum: 29.11.2017
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau eines
Mehrfamilienhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potenziellen Investor anzufordern, auf dessen Grundlage die abschließende Gesamtkonzeption mit der Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann.
Begründung:
Bereits in Vorlage 803 / X.L. und 803 / X.L. Z 1 wird über die beabsichtigte Ansiedlung von Mehrfamilienhäuser mit einzelnen Eigentumswohnungen für „Wohnen
zu
Zweit“
sowie
einer
Seniorenresidenz
im
Bereich
Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim berichtet.
In weiteren Gesprächen mit einem Investor sowie Betreiber haben diese nochmals ihr Interesse an einer schnellstmöglichen Umsetzung der beabsichtigten
Vorhaben bekräftigt. Aufgrund dessen wurden bereits erste architektonische Untersuchungen durch den Investor vorgenommen. Auf dieser Grundlage ist ein
erstes Planungskonzept durch den Investor zu erstellen. Dieses dient als Diskussionsgrundlage zur Abstimmung weiterer Details hinsichtlich baulicher Architektur
sowie der vorgesehenen Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Projekte.
Bei der Umsetzung des Gesamtobjektes ist sicherlich auch die zukünftige Parksituation mit zu untersuchen. Hierbei wäre ggf. die gemeindliche Fläche unmittelbar angrenzend an das Feuerwehrgerätehaus mit einzubeziehen. Des weiteren ist
für das zukünftige Wohnumfeld sicherlich auch die Anbindung des angrenzenden
ehemaligen Kurparks sowie Zutendaalplatz in Richtung Ortsmitte von Bedeutung.
Im Rahmen der bebasichtigten Neugestaltung des Kurparks soll durch ein Brückenbauwerk über den Genfbach diese Verbindung hergestellt werden. Hierbei
wäre dann auch sicherlich denkbar, einen Teilbereich der Parkflächen im Bereich
des Zutendaalplatzes den neuen Objeken in der Rosenthalstraße zuzuordnen.
3
Im Rahmen der Umsetzung der jeweiligen Projekte wird für den Bau des Pflegeheimes von einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren und für das Mehrfamilienhaus mit
Eigentumswohnungen von ca. 10 Monaten ausgegangen.
Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage weiter zu verfahren.
gez. Pracht
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Bürgermeister