Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:51
Aktualisiert
09.11.17, 13:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 824 /X.L.
Datum: 09.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gebührenbedarfsberechnung 2018
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und
zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 zeigt, dass auf der Basis des
vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2018 und trotz Berücksichtigung der beschlossenen Eigenkapitalverzinsung von 2 % bei Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 325.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,79
€/cbm Frischwasserbezug zunächst weiterhin auskömmlich ist und damit zum
01.01.2018 keine Gebührenanpassung vorgenommen werden muss. Hierbei wurde zudem für 2018 eine anteilige Inanspruchnahme der mit dem Jahresabschluss
2016 gebildeten Rückstellung für den Gebührenausgleich berücksichtigt. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte mit dem Wirtschaftsplan 2016.
Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin
auskömmlich.
Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen
kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben.
Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur und in Anbetracht der tatsächlichen
Entwicklung der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen.
gez. Pracht
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Bürgermeister