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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:51
Aktualisiert
09.11.17, 13:51
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 824 /X.L. Datum: 09.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung 2018 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Begründung: Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2018 und trotz Berücksichtigung der beschlossenen Eigenkapitalverzinsung von 2 % bei Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 325.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,79 €/cbm Frischwasserbezug zunächst weiterhin auskömmlich ist und damit zum 01.01.2018 keine Gebührenanpassung vorgenommen werden muss. Hierbei wurde zudem für 2018 eine anteilige Inanspruchnahme der mit dem Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstellung für den Gebührenausgleich berücksichtigt. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte mit dem Wirtschaftsplan 2016. Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin auskömmlich. Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben. Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur und in Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister