Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:00
Aktualisiert
28.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 859 /X.L.
Datum: 28.11.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes
G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins
im Bereich der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu
beantragen.
Begründung:
Der derzeitige OD-Stein am Ortsausgang Bahnhofstraße in Nettersheim befindet
sich am Ende des Baugebietes G 13 - Auf dem Hielig. Im Zusammenhang mit der
Erschließung der Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ wäre es nunmehr
sinnvoll, dass der OD-Stein zukünftig von der L 206 kommend vor den zukünftigen Kreisverkehr der Erschließungsgebiete versetzt wird.
Dies hätte unter anderem den Vorteil, dass der beabsichtigte Gehweg ab Ausfahrt Erschließungsgebiet bis zum derzeitigen Ortseingang innerhalb der Ortslage
verläuft. Des weiteren wäre die Gemeinde in diesem Zusammenhang für die Unterhaltung der Wegeseitengräben verantwortlich, sodass über diese Gräben ggf.
als Übergangslösung Niederschlagswasser des Baugebietes „Brotkiste abgeleitet
werden könnte.
Der bisherige Standort sowie der beabsichtigte zukünftige Standort des ODSteines sind im beigefügten Planauszug dargstellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister