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Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Versetzung des OD-Steines)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:00
Aktualisiert
28.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines) Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kur Vorlage 859 /X.L. Datum: 28.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Versetzung des OD-Steines Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins im Bereich der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu beantragen. Begründung: Der derzeitige OD-Stein am Ortsausgang Bahnhofstraße in Nettersheim befindet sich am Ende des Baugebietes G 13 - Auf dem Hielig. Im Zusammenhang mit der Erschließung der Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“ wäre es nunmehr sinnvoll, dass der OD-Stein zukünftig von der L 206 kommend vor den zukünftigen Kreisverkehr der Erschließungsgebiete versetzt wird. Dies hätte unter anderem den Vorteil, dass der beabsichtigte Gehweg ab Ausfahrt Erschließungsgebiet bis zum derzeitigen Ortseingang innerhalb der Ortslage verläuft. Des weiteren wäre die Gemeinde in diesem Zusammenhang für die Unterhaltung der Wegeseitengräben verantwortlich, sodass über diese Gräben ggf. als Übergangslösung Niederschlagswasser des Baugebietes „Brotkiste abgeleitet werden könnte. Der bisherige Standort sowie der beabsichtigte zukünftige Standort des ODSteines sind im beigefügten Planauszug dargstellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister