Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 825 /X.L. Z.1
Datum: 16.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2018
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Wie bereits in Vorlage 821 Z. 1 dargelegt wurde, hat sich durch einen Übertragungsfehler bei der Mengenangabe des QN 10-Wasserzählers ein Berechnungsfehler bei der Gebührenkalkulation für die Grundgebühr ergeben. Abweichend
von der Ursprungsvorlage muss deshalb zur Kostendeckung der Betrag pro cbm
Durchflussmenge und Monat anstelle auf 1,45 € nunmehr auf 1,59 € erhöht werden.
Die geänderte beigefügte Kalkulation ergibt somit für den Wasserzähler QN 2,5
eine Gebühr von 7,95 €/mtl. netto und korrespondierend hierzu die nachstehenden Werte für die größeren Wasserzähler:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
Es wird deshalb vorgeschlagen, diese geänderte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Beschlussfassung zu nehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister