Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 210 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 825 /X.L. Z.1 Datum: 16.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2018 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € Begründung: Wie bereits in Vorlage 821 Z. 1 dargelegt wurde, hat sich durch einen Übertragungsfehler bei der Mengenangabe des QN 10-Wasserzählers ein Berechnungsfehler bei der Gebührenkalkulation für die Grundgebühr ergeben. Abweichend von der Ursprungsvorlage muss deshalb zur Kostendeckung der Betrag pro cbm Durchflussmenge und Monat anstelle auf 1,45 € nunmehr auf 1,59 € erhöht werden. Die geänderte beigefügte Kalkulation ergibt somit für den Wasserzähler QN 2,5 eine Gebühr von 7,95 €/mtl. netto und korrespondierend hierzu die nachstehenden Werte für die größeren Wasserzähler: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € Es wird deshalb vorgeschlagen, diese geänderte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Beschlussfassung zu nehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister