Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.10.17, 11:01
Aktualisiert
27.10.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 786 /X.L.
Datum: 26.10.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In den Eigenjagdrevieren der Gemeinde Nettersheim sind seitens der Unteren
Jagdbehörde und der Verwaltung der Gemeinde Nettersheim die Höhe der getätigten Abschüsse im Rahmen des Rotwildabschussplanes 2017/2018 mit Stichtag
30.09.2017 abgefragt worden.
Nach dem durch die Untere Jagdbehörde bestätigten und festgesetzten Abschuss
sind 96 männliche und 112 weibliche Stücke in den Eigenjagdrevieren (außer
Zingsheim) zu strecken.
Bis zum 30.09.2017 liegt die Erfüllung beim weiblichen Wild lediglich bei 22 %.
Zur besseren Übersicht der in den Eigenjagdrevieren getätigten Abschüsse ist
eine Aufstellung der Streckenmeldung für das Rotwild zum Stichtag 30.09.2017
beigefügt.
Bei Betrachtung der Rotwildstrecke in den Rotwildkernrevieren Nettersheim Wald
IX, Marmagen Wald Ost, Marmagen Wald West und Mürel fällt auf, dass in den
selbstverwalteten Revieren Nettersheim IX und Marmagen Wald Ost die Erfüllung
des Abschussplanes mit insgesamt 24 Stück weiblichem Rotwild bei über 40 %
liegt, während in den verpachteten Revieren Marmagen Wald West mit lediglich 2
Stück bei 11%, und Mürel, wo überhaupt kein weibliches Rotwild gestreckt wurde
bei 0% liegt.
Die Verwaltung hat in diesen beiden Bereichen Überprüfungen vorgenommen und
ist zu dem Schluss gelangt, dass aufgrund der Wilddichte sicherlich eine höhere
Strecke möglich gewesen wäre.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben der Jägerschaft
Handlungsempfehlungen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes an die Hand gegeben.
Hier ist u.a. folgender Grundsatz Gegenstand einer wildbiologisch orientierten
und artgerechte Rotwildbejagung:
- Früher Beginn der Abschusserfüllung bei Schmaltieren und Schmalspießern mit
Beginn der Jagdzeit (NRW 01.Mai – 31. Mai)
- Ab August Kälber und Alttiere möglichst als Dublette erlegen; hierzu eignet sich
besonders der Morgenansitz.
Zum besseren Verständnis ist die hervorragend aufbereitete Broschüre „ Verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz“ beigefügt.
3
Im Rahmen des Bejagungskonzepts findet am 28.10.2017 eine revierübergreifende Bewegungsjagd unter Beteiligung der Eigenjagdreviere und Revieren in
Blankenheim statt.
Die Revierinhaber haben bis auf das Eigenjagdrevier Marmagen Wald West Bereitschaft erklärt, an dieser Bewegungsjagd teilzunehmen.
Auch in den selbstverwalteten Eigenjagdrevieren Tondorf sind Bewegungsjagden
im November geplant.
Somit handeln diese Reviere im Rahmen der Empfehlungen des Landes und der
Hegegemeinschaft Nettersheim.
Die Verwaltung hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, kurz- und langfristige Maßnahmen durchzuführen, um im Sinne einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwildes und des Lebensraums (s. beigefügte Broschüre) zu handeln.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister