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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.10.17, 11:01
Aktualisiert
27.10.17, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 786 /X.L. Datum: 26.10.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis. Begründung: In den Eigenjagdrevieren der Gemeinde Nettersheim sind seitens der Unteren Jagdbehörde und der Verwaltung der Gemeinde Nettersheim die Höhe der getätigten Abschüsse im Rahmen des Rotwildabschussplanes 2017/2018 mit Stichtag 30.09.2017 abgefragt worden. Nach dem durch die Untere Jagdbehörde bestätigten und festgesetzten Abschuss sind 96 männliche und 112 weibliche Stücke in den Eigenjagdrevieren (außer Zingsheim) zu strecken. Bis zum 30.09.2017 liegt die Erfüllung beim weiblichen Wild lediglich bei 22 %. Zur besseren Übersicht der in den Eigenjagdrevieren getätigten Abschüsse ist eine Aufstellung der Streckenmeldung für das Rotwild zum Stichtag 30.09.2017 beigefügt. Bei Betrachtung der Rotwildstrecke in den Rotwildkernrevieren Nettersheim Wald IX, Marmagen Wald Ost, Marmagen Wald West und Mürel fällt auf, dass in den selbstverwalteten Revieren Nettersheim IX und Marmagen Wald Ost die Erfüllung des Abschussplanes mit insgesamt 24 Stück weiblichem Rotwild bei über 40 % liegt, während in den verpachteten Revieren Marmagen Wald West mit lediglich 2 Stück bei 11%, und Mürel, wo überhaupt kein weibliches Rotwild gestreckt wurde bei 0% liegt. Die Verwaltung hat in diesen beiden Bereichen Überprüfungen vorgenommen und ist zu dem Schluss gelangt, dass aufgrund der Wilddichte sicherlich eine höhere Strecke möglich gewesen wäre. Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben der Jägerschaft Handlungsempfehlungen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes an die Hand gegeben. Hier ist u.a. folgender Grundsatz Gegenstand einer wildbiologisch orientierten und artgerechte Rotwildbejagung: - Früher Beginn der Abschusserfüllung bei Schmaltieren und Schmalspießern mit Beginn der Jagdzeit (NRW 01.Mai – 31. Mai) - Ab August Kälber und Alttiere möglichst als Dublette erlegen; hierzu eignet sich besonders der Morgenansitz. Zum besseren Verständnis ist die hervorragend aufbereitete Broschüre „ Verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz“ beigefügt. 3 Im Rahmen des Bejagungskonzepts findet am 28.10.2017 eine revierübergreifende Bewegungsjagd unter Beteiligung der Eigenjagdreviere und Revieren in Blankenheim statt. Die Revierinhaber haben bis auf das Eigenjagdrevier Marmagen Wald West Bereitschaft erklärt, an dieser Bewegungsjagd teilzunehmen. Auch in den selbstverwalteten Eigenjagdrevieren Tondorf sind Bewegungsjagden im November geplant. Somit handeln diese Reviere im Rahmen der Empfehlungen des Landes und der Hegegemeinschaft Nettersheim. Die Verwaltung hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, kurz- und langfristige Maßnahmen durchzuführen, um im Sinne einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwildes und des Lebensraums (s. beigefügte Broschüre) zu handeln. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister