Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
182 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 828 /X.L. Z.1 Datum: 16.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf zur VI. Änderungssatzung 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Bezug nehmend auf die Ergänzungsvorlagen 821 Z. 1 und 825 Z. 1 ist eine Änderung des Satzungsentwurfs erforderlich. Auf der Grundlage der mit Vorlage 825 Z. 1 geänderten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 1,37 €/cbm Maximaldurchfluss des eingebauten Wasserzählers auf 1,59 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der Form der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2016 , in Kraft getreten am 01.01.2017, entsprechend – wie in dem beigefügten Satzungsentwurf dargestellt - anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister