Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
182 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 828 /X.L. Z.1
Datum: 16.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf zur VI. Änderungssatzung
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung.
Begründung:
Bezug nehmend auf die Ergänzungsvorlagen 821 Z. 1 und 825 Z. 1 ist eine Änderung des Satzungsentwurfs erforderlich. Auf der Grundlage der mit Vorlage 825
Z. 1 geänderten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 ist
eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 1,37 €/cbm Maximaldurchfluss des
eingebauten Wasserzählers auf 1,59 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund
ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde
Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der Form der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2016 , in Kraft getreten am 01.01.2017, entsprechend – wie in
dem beigefügten Satzungsentwurf dargestellt - anzupassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister