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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungsanlage neu)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 14:00
Aktualisiert
16.11.17, 14:00
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungsanlage neu)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 VI. Änderungssatzung Aufgrund der §§7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser der Gemeinde Nettersheim hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgende 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage beschlossen: §1 § 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr wird nach der maximalen Durchflussmenge eines Wasserzählers berechnet und beträgt 1,59 €/ cbm Maximaldurchfluss des eingebauten Wasserzählers. Die monatliche Grundgebühr beträgt somit bei Wasserzählern mit einer maximalen Durchflussmenge von a) b) Hauswasserzähler netto gesetzl. Ust. Brutto 5 cbm/h (QN 2,5) 12 cbm/h (QN 6) 20 cbm/h (QN 10) 7,95 € 19,08 € 31,80 € 0,56 € 1,34 € 2,23 € 8,51 € 20,42 € 34,03 € Großwasserzähler netto gesetzl. Ust. Brutto 30 cbm/h (QN 15) 50 – 80 cbm/h (QN 25-40) 47,70 € 79,50 € 3,34 € 5,57 € 51,04 € 85,07 € Die zu erhebende Umsatzsteuer wird im Bescheid gesondert ausgewiesen. §2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Nettersheim, 12.12.2017 ___________________________ Bürgermeister