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Beschlussvorlage (Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:58
Aktualisiert
06.11.17, 11:58
Beschlussvorlage (Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau) Beschlussvorlage (Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 806 /X.L. Datum: 06.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 04.04.2017 (siehe Vorlage 353 Z.2) über den Sachstand bezüglich des Ausbaus der K 34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau informiert. Nachdem seitens des Kreises Euskirchen die Entwurfsplanung in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt wurde, hat der Kreis Euskirchen auf dieser Grundlage die Ausschreibung vorbereitet. Diese beinhaltet u.a. die gemeindlichen Maßnahmen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen. Die Submission ist seitens des Kreises Euskirchen für den 21.11.2017 vorgesehen, so dass voraussichtlich die Submissionsergebnisse in der Ratssitzung am 12.12.2017 bekanntgegeben werden können. Die Bauausführung für die Gesamtmaßnahme ist nach den Wintermonaten ab 09.04.2018 bis zum 17.10.2019 vorgesehen. Die Gemeinde wird Anfang 2018 die angrenzenden Anlieger unter Bezugnahme auf die Bürgerversammlung vom 09.02.2017 nochmals schriftlich über die Maßnahme informieren. Des Weiteren ist seitens der Gemeinde vorgesehen, im Rahmen von Einzelbegehungen mit den jeweiligen Anliegern Art und Umfang der Maßnahme vor Baubeginn zu erörtern. Im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 sind entsprechende Mittel zur Realisierung der Maßnahme berücksichtigt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister