Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:58
Aktualisiert
06.11.17, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 806 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom
21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 04.04.2017 (siehe Vorlage 353 Z.2)
über den Sachstand bezüglich des Ausbaus der K 34 Helterstraße/Buirer Straße
in Frohngau informiert. Nachdem seitens des Kreises Euskirchen die Entwurfsplanung in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt wurde, hat der Kreis Euskirchen
auf dieser Grundlage die Ausschreibung vorbereitet. Diese beinhaltet u.a. die
gemeindlichen Maßnahmen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen. Die Submission ist seitens des Kreises Euskirchen für den 21.11.2017 vorgesehen, so dass voraussichtlich die Submissionsergebnisse in der Ratssitzung
am 12.12.2017 bekanntgegeben werden können.
Die Bauausführung für die Gesamtmaßnahme ist nach den Wintermonaten ab
09.04.2018 bis zum 17.10.2019 vorgesehen.
Die Gemeinde wird Anfang 2018 die angrenzenden Anlieger unter Bezugnahme
auf die Bürgerversammlung vom 09.02.2017 nochmals schriftlich über die Maßnahme informieren. Des Weiteren ist seitens der Gemeinde vorgesehen, im Rahmen von Einzelbegehungen mit den jeweiligen Anliegern Art und Umfang der
Maßnahme vor Baubeginn zu erörtern.
Im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 sind entsprechende Mittel
zur Realisierung der Maßnahme berücksichtigt.
gez. Pracht
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Bürgermeister