Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:00
Aktualisiert
23.11.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nettersheim,Ortsteil Marmagen
Bebauungsplan Marmagen F 5, 1. Änderung
Seite 1
Textliche Festsetzungen
Gemeinde Nettersheim
Ortsteil Marmagen
Textliche und gestalterische Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Marmagen F 5
„Im Auel / Steinfelder Weg / Jahnstraße“
1. Änderung
Bearbeiter:
Herr Dipl.-Ing. Claesgens
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Schleiden
Stand: 14.11.2017 (inklusive Änderungen nach der Offenlage)
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim,Ortsteil Marmagen
Bebauungsplan Marmagen F 5, 1. Änderung
Seite 2
Textliche Festsetzungen
Hinweis:
Änderungen nach Offenlage sind in der Farbe rot ergänzt bzw. geändert.
A.
Textliche Festsetzungen
Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
1.
Entlang der rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken sind jeweils 3,0 m breite Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.
In diesen Grünstreifen sind je angefangene 6 m² ein Gehölz entsprechend der nachstehenden Artenliste oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu
pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
Ausgenommen von dieser Festsetzung sind die Abschnitte der Grundstücksgrenzen zwischen der Erschließungsstraße und dem hierzu nächstgelegenen Punkt der hinteren
Baugrenze. Ist innerhalb dieser Abschnitte keine Grenzbebauung vorhanden, ist hier eine
0,5 m breite Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.
Zusätzlich sind je angefangene 100 m² der Grundstücksfläche ein Obstbaum oder ein
Baum 1. Ordnung entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft
zu unterhalten.
Entlang des Grabens sind innerhalb bzw. angrenzend an den festgesetzten Grünstreifen
(Private Grünfläche) je angefangene 6 m² ein Gehölz entsprechend der nachstehenden
Artenliste oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen
und dauerhaft zu unterhalten. Bei Pflanzung einer Laubhecke hat diese einen Mindestabstand von 2,5 m zum Graben einzuhalten.
Zur Bepflanzung stehen folgende Gehölze zur Verfügung:
Bäume:
Bergahorn (Ba)
Bergulme (Bu)
Esche (E)
Rotbuche (Rb)
Obstbäume:
Apfel (Ob)
Birne (Ob)
Kirsche (Ob)
Pflaume (Ob)
Pfirsich (Ob)
Walnuss (Ob)
Quitte (Ob)
Sträucher:
Faulbaum (F)
Hasel (Ha)
Hundsrose (H)
Weißdorn (Wd), ein- und zweigriffeliger Schlehe (S)
Wasser-Schneeball (W)
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim,Ortsteil Marmagen
Bebauungsplan Marmagen F 5, 1. Änderung
2.
Seite 3
Textliche Festsetzungen
Anzupflanzende Bäume haben beim Pflanzen mindestens 1,5 m hoch zu sein (gemessen
ab Wurzelballenoberkante), Sträucher haben beim Pflanzen zweimal verschult und mindestens 0,8 m hoch zu sein.
Garagen und Stellplätze
3.
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass Stellplätze und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.
B.
Gestalterische Festsetzungen (gem. § 81 Abs. 4 BauO NRW)
Fassadengestaltung
4.
Für die Gestaltung der Außenwandflächen sind nur Ziegel, Putz, Naturschiefer, Holz oder
konstruktives Fachwerk zulässig. Hierbei sind Ziegel nur ohne glasierte Oberflächen und
im Normalformat zulässig. Putze sind nur ohne modische Oberflächendekore in weißer
oder mit Naturfarbtönen abgetönter Färbung zu verwenden. Glasierte oder metallische
Oberflächen, Waschbeton oder Platten (Ausnahme: Naturschiefer) sind ausgeschlossen.
Eingangshöhe
5.
Im allgemeinen Wohngebiet darf die Oberkante des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss
nicht höher als 1,0 m über der zugehörigen fertigen Erschließungsstraße liegen.
Dächer
6.
Als Dachformen sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung
von 30-48° zulässig. Die Dachdeckung ist in anthrazitfarbenen bis schwarzen Dachziegeln, unlasiert, oder in Naturschiefer auszuführen. Photovoltaik- und Solaranlagen sind
zulässig.
7.
Dachauf- und -ausbauten bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern sind nur zulässig,
wenn sie allseitig von mindestens 1 m breiten Dachflächen umgeben sind. Sie sind als
Einzelgauben auszubilden, deren Breite das Höhenmaß nicht überschreiten darf und deren Summe der Gesamtlängen nicht mehr als 1/3 der Gesamtfirstiänge betragen darf. Die
Eindeckung der Gauben hat im Material der Dachdeckung oder in Naturschiefer zu erfolgen.
8.
Dacheinschnitte und Dachflächenfenster über 1 m² Fläche sind nicht zulässig.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim,Ortsteil Marmagen
Bebauungsplan Marmagen F 5, 1. Änderung
Seite 4
Textliche Festsetzungen
Garagen
9.
Garagen sind in der Außenwandgestaltung und in der Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen.
Einfriedungen
10.
C.
Einfriedungen im allgemeinen Wohngebiet sind maximal bis zu einer Höhe von 0,8 m zur
Straße und bis zu 1,2 m zu den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen zulässig. Sie
sind als Staketenzaun, Laubhecke, Trockenmauer oder Maschendraht (dieser nur in
Kombination mit einer Laubhecke) zulässig.
Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB)
Gewässerrandstreifen
11.
D.
Entlang des Flutgrabens (Flurstücke 160, 162 und 164) werden Gewässerrandstreifen
gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz - WHG i. V. m. § 31 Landeswassergesetz - LWG
NRW in einer Breite von 2 m nachrichtlich übernommen. Der Gewässerrandstreifen ist
von jeglicher Bebauung einschließlich Nebenanlagen (Gebäude, Stellflächen, Einfahrten,
Einfriedungen, Lagerflächen etc., Bodenabtragungen und Bodenanschüttungen) freizuhalten, gemäß Pflanzliste zu bepflanzen sowie dauerhaft zu erhalten und pflegen.
Hinweise
Bodendenkmalpflege
12.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Außenstelle Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu
informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim,Ortsteil Marmagen
Bebauungsplan Marmagen F 5, 1. Änderung
Seite 5
Textliche Festsetzungen
Kampfmittel
13.
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der ErdBauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die
zuständige Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle/Feuerwehr
oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf,
Außenstelle Köln, Tel. 0221 / 2292595 zu verständigen.
Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Heimische Baumaterialien
14.
Es wird empfohlen, heimische und nachwachsende bzw. möglichst recyclefähige
bzw. ortstypische Baumaterialien wie z. B. Holz, Lehm oder Bruchstein zu verwenden.
Aufhebung bisheriger Festsetzungen
15.
Mit der Rechtsverbindlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Marmagen
F 5 treten Teile des bisherigen Bebauungsplanes, die den Geltungsbereich der 1.
Änderung der Bebauungsplanes Marmagen F 5 betreffen, außer Kraft.
DIN-Normen
16.
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der
bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können bei der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim, während der
Öffnungszeiten eingesehen und auch über die Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin kostenpflichtig bezogen werden.
Erdbebenzonen
17.
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). Die in der DIN 01 N 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden