Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
22.09.17, 07:53
Aktualisiert
22.09.17, 07:53
Stichworte
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Startseite - Kreis-Euskirchen
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Beantragung eines Bezugsscheines zum
Erhalt der Jodtabletten
Hintergrund
Die Region Aachen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis
Heinsberg) befindet sich im Umkreis von 100 km (Außenzone) zum Kernkraftwerk Tihange (Belgien).
Die Strahlenschutzkommission* empfiehlt für Gebiete der Außenzone für den Fall der Freisetzung
radioaktiven Jods infolge eines schweren Reaktorunfalls die Verteilung von Jodtabletten. Für einen
solchen Fall sind in den oben genannten Behörden Jodtabletten in ausreichender Anzahl gelagert.
Zusätzlich hat sich die Region Aachen aus Gründen höchstmöglicher Vorsorge zu einer einmaligen
Vorverteilung von Jodtabletten im Zeitraum vom 01.09.2017 – 30.11.2017 entschieden
(Antragstellung bis 15.11.2017!).
Unabhängig von der kostenfreien Vorverteilung und der Verteilung im Falle eines schweren
Reaktorunfalls können Sie Jodtabletten grundsätzlich in Apotheken kaufen.
Jodtabletten sollen nicht vorsorglich, sondern nur nach Aufforderung der
Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden.
Funktion von Jodtabletten
Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven Jods in
der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives Jod hat die
gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende
natürliche Jod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrüse gespeichert.
Werden rechtzeitig Tabletten mit einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven Jods eingenommen,
wird die Schilddrüse mit diesem „gesunden“ Jod gesättigt und kann kein radioaktives Jod mehr
aufnehmen (sogenannte „Jodblockade“).
Nach den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind Personen bis einschließlich 45 Jahren
sowie Schwangere und Stillende (altersunabhängig) die Zielgruppe für die Einnahme von
Jodtabletten. Erwachsene ab 46 Jahren sollen danach keine Jodtabletten einnehmen, da bei ihnen
das Gesundheitsrisiko für schwere Schilddrüsenerkrankungen in Folge der Tabletteneinnahme höher
ist als das Erkrankungsrisiko durch die Aufnahme von radioaktivem Jod. Jedoch kann diese
Personengruppe individuell medizinisch prüfen lassen, ob ein Schutz mit Jodtabletten oder dem
Medikament Irenat möglich ist. Losgelöst vom Ergebnis dieser medizinischen Untersuchung nimmt
diese Personengruppe jedoch nicht an der Vorverteilung teil. Gegebenenfalls müsste sich diese
Personengruppe im Falle eines positiven Ergebnisses auf eigene Kosten mit entsprechenden
Medikamenten versorgen.
Die Dosierung der Jodeinnahme ist für die einzelnen Altersgruppen genau festgelegt:
Neugeborene bis zu einem Monat sollen 16,25 mg Kaliumiodid erhalten (entspricht einer viertel
Tablette), Kleinkinder im Alter vom ersten bis zum 36. Monat 32,5 mg Kaliumiodid (entspricht einer
halben Tablette), Kinder und Jugendliche von drei bis zwölf Jahren 65 mg Kalumiodid (entspricht
einer ganzen Tablette) und Jugendliche ab 13 Jahren sowie Erwachsene bis einschließlich 45
Jahren und Schwangere sowie Stillende (altersunabhängig) 130 mg Kaliumiodid (entspricht 2
Tabletten).
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Die Berechnung der Anzahl der Ihnen zustehenden Jodtabletten erfolgt vor dem Hintergrund der im
Antrag gemachten Angaben. Maßgeblich ist das Alter der aufgeführten Person/en bei Antragstellung.
Hiernach berechnet sich aus praktischen Verteilgründen die Tablettenanzahl wie folgt:
Alter
Anzahl Tablette
(n)
bis einschließlich 12 Jahren
1
ab 13 Jahren bis einschließlich 45 Jahren + Schwangere,
Stillende
2
Hinweis: Die berechnete Anzahl der Ihnen zustehenden Jodtabletten wird in Form eines
Tablettenblisters (1 Tablettenblister = 6 Jodtabletten) ausgegeben.
Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten wird durch die
Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben. Jodtabletten sollen nicht vorsorglich, sondern
nur nach Aufforderung der Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden.
Informationen
Weiterführende Hinweise finden Sie unter www.jodblockade.de und in der Informationsbroschüre
der Region Aachen:
https://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/PDF/nachrichten/Tihange_BroschA42017_
1303.pdf
Die Informationsbroschüre ist in begrenzter Anzahl in gedruckter Form in den Verwaltungsgebäuden
erhältlich.
Wer erhält Jodtabletten bei der Vorverteilung?
Personen bis einschließlich 45 Jahren sowie Schwangere und Stillende (altersunabhängig).
Wie erhalte ich Jodtabletten?
Hierzu ist die Beantragung eines Bezugsscheines bis spätestens 15.11.2017 notwendig. Nutzen
Sie hierfür die Möglichkeit der Online-Beantragung. Hierzu müssen Sie sich im Portal des Kreises
Euskirchen unter https://jodtabletten.kreis-euskirchen.de anmelden, anschließend wird Ihnen oben
rechts (BEANTRAGUNG JODTABLETTEN) der Link zum Online-Antrag angezeigt.
Papieranträge liegen alternativ in den Verwaltungsgebäuden des Kreises aus.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Bezugsscheines:
• Anmeldung im Portal unter https://jodtabletten.kreis-euskirchen.de
• Mindestalter des Antragstellers: 16 Jahre
• Gültige Meldeadresse im Kreis Euskirchen
• Beantragung für eigene Person und für alle weiteren im Haushalt gemeldeten Personen
(Hinweis: Antragsteller sowie alle weiteren aufgeführten Personen müssen Mitglieder des
Haushalts sein und dürfen nicht unter einer anderen Adresse gemeldet sein!)
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Der Antrag kann nur einmalig für den jeweiligen Haushalt gestellt werden!
• Beantragung bis spätestens 15.11.2017
Wo erhalte ich die Jodtabletten?
Nach Beantragung wird Ihnen ein Bezugsschein zugestellt, mit dem Sie durch Abgabe in allen
teilnehmenden Apotheken (https://www.aknr.de) kostenfrei die für Ihren Haushalt vorgesehene
Menge an Jodtabletten erhalten.
Bei Aushändigung der Jodtabletten in den Apotheken erhalten Sie einen Informationsflyer zur
Einnahme der Jodtabletten. Der Informationsflyer, die Packungsbeilage sowie die
Beratungsinformationen des Apothekers sind von allen im Haushalt lebenden Personen zu
beachten.
Die Beantragung sowie die Ausgabe und der Erhalt der Jodtabletten sind für Sie kostenfrei.
Bei Rückfragen
Tel. 02251 15-228
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*Die Strahlenschutzkommission hat den Auftrag, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den
Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu
beraten.
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