Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:01
Aktualisiert
29.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 733 /X.L. Z.2
Datum: 10.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/
Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen
im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder
Weg werden die Abwägungen entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgenommen sowie die vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst.
b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, wird gefasst.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 beschlossen, für den Bebauungsplan F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, eine 1.
Änderung mit den folgenden Inhalten vorzunehmen:
1. Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
2. Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters
von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10
Nr. 160, 162 und 164.
3. Darstellung der Erschließungsstraße auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 391, ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher Richtung bis zum Bebauungsplangebiet F 7, „Die Acht Morgen“.
In gleicher Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Entsprechend des Beschlusses wurde darüber hinaus die Öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung in der Zeit vom 14.08. bis 14.09.2017
vorgenommen.
In seiner Sitzung am 12.09.2017 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss des Rates der Eifelgemeinde Nettersheim ergänzend beschlos-
3
sen, für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, die
Dachneigung auf 30° bis 48° neu festzusetzen und aufgrund dessen die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.07.2017 beschlossen. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, wurde das Vereinfachte Verfahren
gem. § 13 BauGB angewandt.
Aufgrund dessen ist eine erneute Offenlage, die in der Zeit vom 09.10. bis
08.11.2017 vorgesehen ist, erforderlich. Dabei wurde bestimmt, dass bereits im
Rahmen der ersten Offenlage eingegangene Stellungnahmen auch für das erneute Offenlegungsverfahren Gültigkeit haben, sofern keine neuen Erkenntnisse zu
einer anderen Stellungnahme führen werden.
Die Abwägungen und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der benachbarten Kommunen wurden in einer separaten Darstellung, die
dieser Vorlage als Anlage (Anlage 1) beigefügt ist, aufgelistet. Es wird vorgeschlagen, die empfohlenen Abwägungen und Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg mit Begründung zu fassen.
Die Endfassung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, – 1. Änderung mit Begründung - werden bis zur Sitzung nachgereicht.
gez. Pracht
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Bürgermeister